Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AuslBG §12a;Beachte
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden 95/09/0277 bis 0275, 0277 bis 0281Rechtssatz
Aus dem Gesetzeswortlaut des § 4 Abs 7 AuslBG bietet sich kein Anhaltspunkt dafür, bei Überschreitung der Bundeshöchstzahl bestünde ein Ermessensspielraum für die Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen (vgl BHZÜV 1995).
Schlagworte
ErmessenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995090267.X01Im RIS seit
20.11.2000