Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AMSG 1994 §14;AMSG 1994 §21;AuslBG §20 Abs3;AuslBG §4 Abs6 Z3 litb idF 1997/I/078;
Rechtssatz: Der Regionalbeirat ist im Berufungsverfahren nach dem AuslBG nicht zu hören, weil nach § 20 Abs. 3 AuslBG hierfür das Landesdirektorium zuständig ist. Dem Aufsichtsorgan "Landesdirektorium" kommt allerdings keine nach außen in E... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 idF 1997/I/078;AuslBG LandeshöchstzahlenV 1998;AuslBG LandeshöchstzahlenV 1999;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass es in Zusammenhang mit der Abweisung eines Antrages auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung auf das Ausmaß der rein rechnerischen Höhe der Überschreitung der Landeshöchstzahl rechtlich nicht ankommt. ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 idF 1997/I/078;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 4 Abs. 6 AuslBG betrifft ausschließlich die Landeshöchstzahl. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1999090147.X02 Im RIS seit 21.05.2002 mehr lesen...
Rechtssatz: Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut müssen die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 6 Z 1 bis 3 AuslBG kumulativ vorliegen (Hinweis E 19. September 2001, 99/09/0243). Im RIS seit 11.04.2002 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z3 lita idF 1997/I/078; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/09/0170 E 4. April 2001 RS 1 Stammrechtssatz Bei der nach § 4 Abs. 6 Z. 3 lit. a AuslBG genannten Voraussetzung, dass der zuständige Regionalbeirat einhellig die Erteilung der beantragten Beschäftigungsbewilligung zu befürworten hat, handelt es sich um eine Tatbestandsvoraus... mehr lesen...
Rechtssatz: Die "besonders wichtigen
Gründe: " iSd § 4 Abs 6 Z 3 lit b AuslBG müssen sich sowohl auf die Beschäftigung als auch auf die (Person der) beantragten ausländischen Arbeitskraft beziehen, das heißt, dass der antragstellende Arbeitgeber im Verwaltungsverfahren vorbringen muss, aus welchem qualifizierten Interesse er überhaupt eine ausländische Arbeitskraft benötige. Im RIS seit 21.05.2002 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z3 litb idF 1997/I/078; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/09/0059 E 28. Februar 2002 RS 1 Stammrechtssatz Die "besonders wichtigen
Gründe: " iSd § 4 Abs 6 Z 3 lit b AuslBG müssen sich sowohl auf die Beschäftigung als auch auf die (Person der) beantragten ausländischen Arbeitskraft beziehen, das heißt, dass der antragstellende Arbeitg... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z1 idF 1997/I/078;
Rechtssatz: Dass die beantragte ausländische Arbeitskraft dem in § 4 Abs. 6 Z 1 AuslBG umschriebenen Personenkreis angehört, vermag die beschwerdeführende Partei nicht mit dem Hinweis auf gesamtwirtschaftliche Interessen zu begründen, fehlen doch nach ihrem Vorbringen hinreichend konkrete Angaben darüber, welche Au... mehr lesen...
Die beschwerdeführenden Parteien stellten am 5. Oktober 1998 beim Arbeitsmarktservice Innsbruck den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die kroatische Staatsangehörige L (geboren am 1. Juni 1980) für die berufliche Tätigkeit als "Kochlehrling". Diesen Antrag lehnte das Arbeitsmarktservice Innsbruck (nach Befassung des zuständigen Regionalbeirates) mit Bescheid vom 1. Dezember 1998 gemäß § 4 Abs. 6 Z 3 AuslBG ab.... mehr lesen...
Die beschwerdeführenden Parteien stellten am 5. Oktober 1998 beim Arbeitsmarktservice Innsbruck den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die kroatische Staatsangehörige L (geboren am 1. Juni 1980) für die berufliche Tätigkeit als "Kochlehrling". Diesen Antrag lehnte das Arbeitsmarktservice Innsbruck (nach Befassung des zuständigen Regionalbeirates) mit Bescheid vom 1. Dezember 1998 gemäß § 4 Abs. 6 Z 3 AuslBG ab.... mehr lesen...
Die beschwerdeführenden Parteien stellten am 5. Oktober 1998 beim Arbeitsmarktservice Innsbruck den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die kroatische Staatsangehörige L (geboren am 1. Juni 1980) für die berufliche Tätigkeit als "Kochlehrling". Diesen Antrag lehnte das Arbeitsmarktservice Innsbruck (nach Befassung des zuständigen Regionalbeirates) mit Bescheid vom 1. Dezember 1998 gemäß § 4 Abs. 6 Z 3 AuslBG ab.... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte am 2. April 1999 beim Arbeitsmarktservice Angestellte Ost Wien den Antrag auf Ausstellung einer Sicherungsbescheinigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die jugoslawische Staatsangehörige P (geboren 9. November 1979) für die berufliche Tätigkeit als Revisionsassistentin. Diesen Antrag lehnte das Arbeitsmarktservice Angestellte Ost Wien mit Bescheid vom 23. April 1999 gemäß § 11 Abs. 2 Z 1 in Verbindung mit 4 Abs. 6 Z. 1 Au... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte am 2. April 1999 beim Arbeitsmarktservice Angestellte Ost Wien den Antrag auf Ausstellung einer Sicherungsbescheinigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die jugoslawische Staatsangehörige P (geboren 9. November 1979) für die berufliche Tätigkeit als Revisionsassistentin. Diesen Antrag lehnte das Arbeitsmarktservice Angestellte Ost Wien mit Bescheid vom 23. April 1999 gemäß § 11 Abs. 2 Z 1 in Verbindung mit 4 Abs. 6 Z. 1 Au... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte am 2. April 1999 beim Arbeitsmarktservice Angestellte Ost Wien den Antrag auf Ausstellung einer Sicherungsbescheinigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die jugoslawische Staatsangehörige P (geboren 9. November 1979) für die berufliche Tätigkeit als Revisionsassistentin. Diesen Antrag lehnte das Arbeitsmarktservice Angestellte Ost Wien mit Bescheid vom 23. April 1999 gemäß § 11 Abs. 2 Z 1 in Verbindung mit 4 Abs. 6 Z. 1 Au... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte am 1. Dezember 1998 beim Arbeitsmarktservice Persönliche Dienste-Gastgewerbe Wien den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den jugoslawischen Staatsangehörigen G für die berufliche Tätigkeit als Hausbesorger. Nach dem Inhalt des Antrages seien als spezielle Kenntnisse "Aufzugswarter noch nicht vorhanden" erforderlich; die Vermittlung von Ersatzarbeitskräften sei "erwünscht". ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte im November 1998 beim Arbeitsmarktservice Angestellte West Wien den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die jugoslawische Staatsangehörige A (geborene K) für die berufliche Tätigkeit als Buchhalterin. Nach dem Inhalt des Antrages seien als spezielle Kenntnisse "Diplom Finanzwesen" erforderlich; die Vermittlung von Ersatzarbeitskräften sei "erwünscht". Die beschwerdeführende Parte... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z1 idF 1997/I/078;AuslBG §4 Abs6 Z2 idF 1997/I/078;AuslBG §4 Abs6 Z3 idF 1997/I/078; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/09/0139 E 28. Februar 2002 RS 2 Stammrechtssatz Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut müssen die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 6 Z 1 bis 3 AuslBG kumulativ vorliegen (Hinweis E 19. September 2001, 99/09/0243). ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z1 idF 1997/I/078;AuslBG §4 Abs6 Z2 idF 1997/I/078;AuslBG §4 Abs6 Z3 idF 1997/I/078; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/09/0139 E 28. Februar 2002 RS 2 Stammrechtssatz Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut müssen die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 6 Z 1 bis 3 AuslBG kumulativ vorliegen (Hinweis E 19. September 2001, 99/09/0243). ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z1 idF 1997/I/078;AuslBG §4 Abs6 Z2 idF 1997/I/078;AuslBG §4 Abs6 Z3 idF 1997/I/078; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/09/0139 E 28. Februar 2002 RS 2 Stammrechtssatz Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut müssen die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 6 Z 1 bis 3 AuslBG kumulativ vorliegen (Hinweis E 19. September 2001, 99/09/0243). ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AMSG 1994 §14;AMSG 1994 §21;AuslBG §20 Abs3;AuslBG §4 Abs6 Z3 litb idF 1997/I/078;
Rechtssatz: Der Regionalbeirat ist im Berufungsverfahren nach dem AuslBG nicht zu hören, weil nach § 20 Abs. 3 AuslBG hierfür das Landesdirektorium zuständig ist. Dem Aufsichtsorgan "Landesdirektorium" kommt allerdings keine nach außen in E... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z3 lita idF 1997/I/078; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/09/0170 E 4. April 2001 RS 1 Stammrechtssatz Bei der nach § 4 Abs. 6 Z. 3 lit. a AuslBG genannten Voraussetzung, dass der zuständige Regionalbeirat einhellig die Erteilung der beantragten Beschäftigungsbewilligung zu befürworten hat, handelt es sich um eine Tatbestandsvoraus... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z3 litb idF 1997/I/078; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/09/0059 E 28. Februar 2002 RS 1 Stammrechtssatz Die "besonders wichtigen
Gründe: " iSd § 4 Abs 6 Z 3 lit b AuslBG müssen sich sowohl auf die Beschäftigung als auch auf die (Person der) beantragten ausländischen Arbeitskraft beziehen, das heißt, dass der antragstellende Arbeitg... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z1 idF 1997/I/078;
Rechtssatz: Dass die beantragte ausländische Arbeitskraft dem in § 4 Abs. 6 Z 1 AuslBG umschriebenen Personenkreis angehört, vermag die beschwerdeführende Partei nicht mit dem Hinweis auf gesamtwirtschaftliche Interessen zu begründen, fehlen doch nach ihrem Vorbringen hinreichend konkrete Angaben darüber, welche Au... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte am 13. März 2000 beim Arbeitsmarktservice Handel-Transport-Verkehr-Landwirtschaft Wien den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den türkischen Staatsangehörigen K. A. als Markthelfer in ihrem Betrieb. Nach Durchführung von Erhebungen wies das Arbeitsmarktservice Handel-Transport-Verkehr-Landwirtschaft Wien diesen Antrag mit Bescheid vom 27. März 2000 gemäß § 4 Abs. 6 Z. ... mehr lesen...
Aufgrund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides steht folgender Sachverhalt fest: Die beschwerdeführende Partei beantragte die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für Frau ES als Küchengehilfin. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. Oktober 2001 wurde dieser Antrag gemäß § 4 Abs. 6 Z. 3 sowie § 13a Ausländerbeschäftigungsgesetz - AuslBG, BGBl. Nr. 218/1975 idgF, abgelehnt. Zur Begründung: wird im Wesentlic... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z1 idF 1997/I/078;AuslBG §4 Abs6 Z3 litb idF 1997/I/078;
Rechtssatz: Die Eigenschaft eines Ausländers als Asylwerber findet gemäß § 4 Abs. 6 Z. 1 AuslBG Berücksichtigung, weil Asylwerber in § 4b Abs. 1 Z. 9 AuslBG ausdrücklich erfasst sind. Eine Doppelberücksichtigung der Stellung als Asylwerber sowohl gemäß § 4 Abs. 6 Z. 1 AuslBG al... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z3 litb idF 1997/I/078;
Rechtssatz: Wenngleich es auch andere "besonders wichtige
Gründe: " geben kann, welche in der Aufzählung des § 4 Abs. 6 Z. 3 lit. b AuslBG nicht enthalten sind, so zeigen die beispielsweise angegebenen Beschäftigungen doch einen Maßstab auf, nach welchem die Bewertung als "besonders wichtiger Grund" erfolgen sol... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z3 litb idF 1997/I/078;AuslBG §6 Abs1;
Rechtssatz: Ausgehend von § 6 Abs. 1 AuslBG ist es im Verfahren zur Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung Sache des antragstellenden Arbeitgebers, die konkrete berufliche Tätigkeit, also die spezifische Verwendung der beantragten Arbeitskraft in seinem Betrieb zu umschreiben, in welcher der ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z1 idF 1997/I/078;AuslBG §4 Abs6 Z2 idF 1997/I/078;AuslBG §4 Abs6 Z3 idF 1997/I/078;
Rechtssatz: Für die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung über bestehende Kontingente hinaus müssen die Voraussetzungen des § 4 Abs. 6 Z. 1, Z. 2 und eine der Voraussetzungen gemäß Z. 3 AuslBG kumulativ vorliegen. European... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z3 litb idF 1997/I/078;
Rechtssatz: Die als "Küchengehilfin" umschriebene berufliche Tätigkeit ohne herausragende Merkmale erfüllt keinen der in § 4 Abs. 6 Z. 3 lit. b AuslBG demonstrativ aufgezählten Tatbestände. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2001090224.X03 ... mehr lesen...