Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §20 Abs3;AuslBG §4 Abs6 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/09/0025
Rechtssatz: Aus dem Anhörungsrecht des Landesdirektoriums im Sinne des § 20 Abs 3 AuslBG ist kein Anspruch auf eine inhaltlich bestimmte Erledigung des Antrages einer Partei ableitbar. ... mehr lesen...
Am 31. Oktober 1996 stellte ein im schriftlichen Antragsformular mit "ANDI KEBAP BRATEREI GesmbH" bezeichneter Arbeitgeber bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Hallein den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die Beschwerdeführerin für die berufliche Tätigkeit "Kebab-Schneider/Buffetgehilfe". Dieser Antrag trägt einen Stempel mit der Bezeichnung "Andis's Kebab Inbisstube SALZACHTAL-BDSTR. SÜD 4 5... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §21;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6;AVG §8;
Rechtssatz: Erfolgte die auf § 4 Abs 1 AuslBG gestützte Versagung der vom Arbeitgeber für die ausländische Arbeitskraft beantragten Beschäftigungsbewilligung ausschließlich deshalb, weil der Arbeitgeber die ihm angebotenen Ersatzkräfte bzw die Ersatzkraftstellung abgelehnt h... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei beantragte am 9. Mai 1996 die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für die rumänische Staatsangehörige S für die Tätigkeit als Buffetkraft mit Inkasso zu einem Stundenlohn von brutto S 80,--, bei der - abgesehen von der Beherrschung der deutschen Sprache und des Rechnens - keine speziellen Kenntnisse oder Ausbildung erforderlich sei. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Linz vom 11. Juni 1996 wurde dieser Antrag gemäß § 4 Abs. 6 des AuslBG abgew... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z1;AuslBG §4 Abs6 Z2;AuslBG §4 Abs6 Z3;AuslBG BundeshöchstzahlV 1996 (763/1995);
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996090279.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei beantragte am 9. Mai 1996 die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für die rumänische Staatsangehörige S für die Tätigkeit als Buffetkraft mit Inkasso zu einem Stundenlohn von brutto S 80,--, bei der - abgesehen von der Beherrschung der deutschen Sprache und des Rechnens - keine speziellen Kenntnisse oder Ausbildung erforderlich sei. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Linz vom 11. Juni 1996 wurde dieser Antrag gemäß § 4 Abs. 6 des AuslBG abgew... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei beantragte am 9. Mai 1996 die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für die rumänische Staatsangehörige S für die Tätigkeit als Buffetkraft mit Inkasso zu einem Stundenlohn von brutto S 80,--, bei der - abgesehen von der Beherrschung der deutschen Sprache und des Rechnens - keine speziellen Kenntnisse oder Ausbildung erforderlich sei. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Linz vom 11. Juni 1996 wurde dieser Antrag gemäß § 4 Abs. 6 des AuslBG abgew... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei beantragte am 9. Mai 1996 die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für die rumänische Staatsangehörige S für die Tätigkeit als Buffetkraft mit Inkasso zu einem Stundenlohn von brutto S 80,--, bei der - abgesehen von der Beherrschung der deutschen Sprache und des Rechnens - keine speziellen Kenntnisse oder Ausbildung erforderlich sei. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Linz vom 11. Juni 1996 wurde dieser Antrag gemäß § 4 Abs. 6 des AuslBG abgew... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z1;AuslBG §4 Abs6 Z2;AuslBG §4 Abs6 Z3;AuslBG BundeshöchstzahlV 1996 (763/1995);
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996090279.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z1;AuslBG §4 Abs6 Z2;AuslBG §4 Abs6 Z3;AuslBG BundeshöchstzahlV 1996 (763/1995);
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996090279.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z1;AuslBG §4 Abs6 Z2;AuslBG §4 Abs6 Z3;AuslBG BundeshöchstzahlV 1996 (763/1995);
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996090279.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte am 6. Dezember 1996 beim Arbeitsmarktservice Bregenz die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den "bosnischen" Staatsangehörigen MO für die berufliche Tätigkeit als "Schlossergeselle". Ergänzend zu diesen Antragsangaben wurde vorgebracht, dieser Ausländer stamme aus der Republik Bosnien-Herzegowina und erfülle als bosnischer Kriegsflüchtling das Erfordernis eines rechtmäßigen Aufenthaltes. Diese... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 idF 1997/I/078;AVG §45 Abs2;AVG §47 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/02/24 94/09/0315 6 Stammrechtssatz Bei der amtlichen Statistik des BMAS handelt es sich gemäß der bestehenden Rechtslage um einen Urkundenbeweis, gegen den der Gegenbeweis grundsätzlich zulässig ist (Hinweis E 21.4.1994, 9... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §12a;AuslBG §13a Z3;AuslBG §4 Abs6;AuslBG §4 Abs7;B-VG Art18 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/10/21 96/09/0171 4 Stammrechtssatz Aus dem Erkenntnis des VfGH vom 26.2.1997, V 110/96 ua, mit dem die Gesetzwidrigkeit der Bundeshöchstzahl 1995 ausgesprochen wurde, ergibt sich - im Hinblick a... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E1140102060/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ARB1/80 Art6;AuslBG §1 Abs3;AuslBG §13a Z3;AuslBG §4 Abs6;EURallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/10/21 96/09/0171 3 Stammrechtssatz Die Erteilung bzw Versagung einer Erlaubnis zur Beschäftigung eines jugoslawischen oder bosnischen Staatsangehörigen ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei, die in F einen Beherbergungs- und Gastronomiebetrieb führt, stellte am 6. Mai 1996 beim Arbeitsmarktservice F den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für eine namentlich genannte bosnische Staatsangehörige für die berufliche Tätigkeit als Küchenhilfe. Mit Bescheid vom 23. Mai 1996 wies das zuständige Arbeitsmarktservice den Antrag gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab. In der Begründung: wird nach... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei beantragte mit Schreiben vom 15. April 1996 beim Arbeitsmarktservice Feldkirch die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die bosnische Staatsangehörige M für die berufliche Tätigkeit als "Kassierin und stellvertretende Filialleiterin". Diesen Antrag wies das Arbeitsmarktservice Feldkirch mit Bescheid vom 2. Mai 1996 gemäß § 4 Abs. 7 AuslBG ab. In der Begründung: dieses Bescheides wies die Behörde... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte am 28. April 1995 beim Arbeitsmarktservice Bregenz die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die "jugoslawische" Staatsangehörige RD für die berufliche Tätigkeit als "Objektleiterin". Ergänzend zu diesen Antragsangaben wurde vorgebracht, diese Ausländerin stamme aus der Republik Bosnien-Herzegowina und erfülle als bosnischer Kriegsflüchtling das Erfordernis eines rechtmäßigen Aufenthaltes. Diesen... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte am 28. April 1995 beim Arbeitsmarktservice Bregenz die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die "jugoslawische" Staatsangehörige RD für die berufliche Tätigkeit als "Objektleiterin". Ergänzend zu diesen Antragsangaben wurde vorgebracht, diese Ausländerin stamme aus der Republik Bosnien-Herzegowina und erfülle als bosnischer Kriegsflüchtling das Erfordernis eines rechtmäßigen Aufenthaltes. Diesen... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte am 28. April 1995 beim Arbeitsmarktservice Bregenz die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die "jugoslawische" Staatsangehörige RD für die berufliche Tätigkeit als "Objektleiterin". Ergänzend zu diesen Antragsangaben wurde vorgebracht, diese Ausländerin stamme aus der Republik Bosnien-Herzegowina und erfülle als bosnischer Kriegsflüchtling das Erfordernis eines rechtmäßigen Aufenthaltes. Diesen... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2;AuslBG §4 Abs6 Z3;AuslBG §4 Abs6 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/05/24 95/09/0024 2 Stammrechtssatz Der Ansicht, bei Überschreiten der Landeshöchstzahl sei bei Abwägung der öffentlichen Interessen auch auf das besonders schützenswerte Interesse des beantragten Ausländers Bedacht zu nehmen, dessen Rückkehr in seine... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte am 28. April 1995 beim Arbeitsmarktservice Bregenz die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die "jugoslawische" Staatsangehörige RD für die berufliche Tätigkeit als "Objektleiterin". Ergänzend zu diesen Antragsangaben wurde vorgebracht, diese Ausländerin stamme aus der Republik Bosnien-Herzegowina und erfülle als bosnischer Kriegsflüchtling das Erfordernis eines rechtmäßigen Aufenthaltes. Diesen... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996090237.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §12a;AuslBG §4 Abs6;AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung
Spruch: und
Begründung: European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998090103.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6;BHZÜV 1995 §1 Z2;
Rechtssatz: Die Voraussetzungen des § 4 Abs 6 AuslBG sind auch für Personen, die der Gruppe der in § 1 Z 2 BHZÜV 1995 genannten Ausländer angehören, weiterhin gültig (Hinweis E 15.4.1998, 96/09/0137). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996090171.X01 ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E1140102060/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ARB1/80 Art6;AuslBG §1 Abs3;AuslBG §13a Z3;AuslBG §4 Abs6;EURallg;
Rechtssatz: Die Erteilung bzw Versagung einer Erlaubnis zur Beschäftigung eines jugoslawischen oder bosnischen Staatsangehörigen durch einen inländischen Arbeitgeber gem § 4 Abs 6 AuslBG betrifft k... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §12a;AuslBG §13a Z3;AuslBG §4 Abs6;AuslBG §4 Abs7;AuslBG LandeshöchstzahlenV 1995;B-VG Art139 Abs1;B-VG Art18 Abs1;
Rechtssatz: Aus dem Erkenntnis des VfGH vom 26.2.1997, V 110/96 ua, mit dem die Gesetzwidrigkeit der Bundeshöchstzahl 1995 ausgesprochen wurde, ergibt sich - im Hinblick auf die abweichenden... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2;AuslBG §4 Abs6 Z3;AuslBG §4 Abs6 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/05/24 95/09/0024 2 Stammrechtssatz Der Ansicht, bei Überschreiten der Landeshöchstzahl sei bei Abwägung der öffentlichen Interessen auch auf das besonders schützenswerte Interesse des beantragten Ausländers Bedacht zu nehmen, dessen Rückkehr in seine... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2;AuslBG §4 Abs6 Z3;AuslBG §4 Abs6 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/05/24 95/09/0024 2 Stammrechtssatz Der Ansicht, bei Überschreiten der Landeshöchstzahl sei bei Abwägung der öffentlichen Interessen auch auf das besonders schützenswerte Interesse des beantragten Ausländers Bedacht zu nehmen, dessen Rückkehr in seine... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2;AuslBG §4 Abs6 Z3;AuslBG §4 Abs6 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/05/24 95/09/0024 2 Stammrechtssatz Der Ansicht, bei Überschreiten der Landeshöchstzahl sei bei Abwägung der öffentlichen Interessen auch auf das besonders schützenswerte Interesse des beantragten Ausländers Bedacht zu nehmen, dessen Rückkehr in seine... mehr lesen...