RS Vwgh 1997/1/23 94/09/0125

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Veröffentlicht am 23.01.1997
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs6 Z2 litb idF 1990/450;

Rechtssatz

Eine Änderung der Bewirtschaftungsart oder eine Erweiterung des Betriebes ist nicht als Betriebsneugründung iSd § 4 Abs 6 Z 2 lit b AuslBG zu werten (Hinweis E 21.10.1993, 93/09/0412; hier:

Ausweitung eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes durch eine Pferdezucht).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1994090125.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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