RS Vwgh 1997/1/23 94/09/0353

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Veröffentlicht am 23.01.1997
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AufG 1992 §12;
AuslBG §4 Abs3 Z7;
AuslBG §4 Abs6;

Rechtssatz

Ein bestehendes Aufenthaltsrecht aufgrund einer Verordnung nach § 12 AufenthaltsG 1992 ist zwar zur Erfüllung der (weiteren) Voraussetzung des § 4 Abs 3 Z 7 AuslBG von Bedeutung, vermag aber die Anspruchsvoraussetzungen nach § 4 Abs 6 AuslBG nicht zu ersetzen (Hinweis E 24.5.1995, 95/09/0024 und E 2.9.1993, 93/09/0098).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1994090353.X01

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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