Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §3;AuslBG §28 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z1;AuslBG §6 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/26 90/09/0190 5 Stammrechtssatz Aus dem Verbot der Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG an inländische Überlasser für die gewerbliche Arbeitskräfteüberlassung folgt jedoch noch nicht, daß damit der Üb... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §3;AuslBG §28 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z1;AuslBG §6 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/26 90/09/0190 5 Stammrechtssatz Aus dem Verbot der Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG an inländische Überlasser für die gewerbliche Arbeitskräfteüberlassung folgt jedoch noch nicht, daß damit der Üb... mehr lesen...
Nach den in Kopie vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens beantragte der Beschwerdeführer beim Arbeitsamt Gmünd die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG für eine namentlich genannte tschechische Staatsbürgerin als "Kellnerin und Köchin". Diesen Antrag wies die genannte Behörde erster Instanz mit Bescheid vom 18. Februar 1993 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung brachte der Beschwerdeführer vor, er betreibe in Eisg... mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens beantragten die Beschwerdeführer mit Schreiben vom 1. September 1992 beim Arbeitsamt Perg die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die am 22. Jänner 1973 geborene ausländische Staatsbürgerin M. für die berufliche Tätigkeit als "Au-Pair-Mädchen" mit einer Entlohnung von S 700,-- netto pro Woche. Diesen Antrag lehnte das Arbeitsamt (zunächst hatte das Arbeitsamt Perg in seinem e... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3;AuslBG §4 Abs6 Z2 idF 1990/450;
Rechtssatz: Nach § 4 Abs 6 Z 2 AuslBG ist die Beschäftigungsbewilligung - bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen nach § 4 Abs 1 und § 4 Abs 3 AuslBG - "aus besonders wichtigen Gründen" zu erteilen. Diese "besonders wichtigen
Gründe: " werden in den folgenden lit a bis d des § 4 Abs 6... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §13;AuslBG §14;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3;AuslBG §4 Abs6;AuslBG §4 Abs8;B-VG Art18 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/17 92/09/0362 2 Stammrechtssatz Bei der Ermittlung der im § 4 Abs 1 AuslBG verwendeten unbestimmten Gesetzesbegriffe "wichtige öffentliche Interessen" und "gesamtwirt... mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens beantragte die beschwerdeführende Partei, die in Wien eine Schneiderei betreibt, mit Schreiben vom 7. Februar 1992, eingelangt beim Arbeitsamt Bekleidung-Druck-Papier am 11. Februar 1992, die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den am 2. März 1964 geborenen türkischen Staatsbürger G. für die berufliche Tätigkeit als "Maschinennäher" mit einem Bruttostundenlohn von S 55,--, wobei ... mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens beantragten die anwaltlich vertretenen Beschwerdeführer mit Schreiben vom 23. November 1992 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste-Gastgewerbe die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die am 6. April 1959 geborene philippinische Staatsbürgerin L. für die berufliche Tätigkeit als "Haushaltshilfe m. Kochen" mit einer Entlohnung von S 9.000,-- brutto (zus. Wohnen, Essen) pro Monat. Als ... mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens beantragte die nunmehrige Gemeinschuldnerin X-GmbH mit Schreiben vom 3. März 1992, eingelangt beim Arbeitsamt Bau-Holz am 17. April 1992, die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den am 2. Oktober 1952 geborenen ausländischen Staatsbürger J für die berufliche Tätigkeit als "Schalungsbauer, Zimmerer" mit einer Entlohnung von S 15.336,45 brutto pro Monat. Die X-GmbH bejahte im Antra... mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens beantragte die beschwerdeführende Partei, die in Wien eine Schneiderei betreibt, mit Schreiben vom 7. Februar 1992, eingelangt beim Arbeitsamt Bekleidung-Druck-Papier am 11. Februar 1992, die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den am 2. März 1964 geborenen türkischen Staatsbürger G. für die berufliche Tätigkeit als "Maschinennäher" mit einem Bruttostundenlohn von S 55,--, wobei ... mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens beantragten die anwaltlich vertretenen Beschwerdeführer mit Schreiben vom 23. November 1992 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste-Gastgewerbe die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die am 6. April 1959 geborene philippinische Staatsbürgerin L. für die berufliche Tätigkeit als "Haushaltshilfe m. Kochen" mit einer Entlohnung von S 9.000,-- brutto (zus. Wohnen, Essen) pro Monat. Als ... mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens beantragte die nunmehrige Gemeinschuldnerin X-GmbH mit Schreiben vom 3. März 1992, eingelangt beim Arbeitsamt Bau-Holz am 17. April 1992, die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den am 2. Oktober 1952 geborenen ausländischen Staatsbürger J für die berufliche Tätigkeit als "Schalungsbauer, Zimmerer" mit einer Entlohnung von S 15.336,45 brutto pro Monat. Die X-GmbH bejahte im Antra... mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens beantragte die nunmehrige Gemeinschuldnerin X-GmbH mit Schreiben vom 3. März 1992, eingelangt beim Arbeitsamt Bau-Holz am 17. April 1992, die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den am 2. Oktober 1952 geborenen ausländischen Staatsbürger J für die berufliche Tätigkeit als "Schalungsbauer, Zimmerer" mit einer Entlohnung von S 15.336,45 brutto pro Monat. Die X-GmbH bejahte im Antra... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs3 Z4;
Rechtssatz: § 4 Abs 3 Z 4 AuslBG regelt nicht, welchen Lohnbedingungen und Arbeitsbedingungen (einschließlich der sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften) der ausländische Arbeitnehmer unterliegt. Diese Bestimmung knüpft vielmehr an alle einschlägigen in Betracht kommenden Rechtsvorschriften an, die diesen Gegenstand regeln.... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z4;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0046 E 2. Juli 1987 RS 4 Stammrechtssatz Der Begriff der "ARBEITSBEDINGUNGEN" ist weit zu verstehen. Er erfaßt nicht bloß Hauptleistungen aus dem Arbeitsvertrag, also insbesondere das Entgelt und andere aus dem Arbeitsverhältnis entspring... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs3 Z12;AVG §37;AVG §45 Abs3;
Rechtssatz: Die Auffassung der Berufungsbehörde, die die Versagung der beantragten Beschäftigungsbewilligung auf § 4 Abs 3 Z 12 gestützt hat, daß die Tatsache der ungenehmigten Beschäftigung von Ausländern ein Faktum darstelle, das einer Erörterung im Wege des Parteiengehörs nicht b... mehr lesen...
Index: 60/01 Arbeitsvertragsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs3 Z4;HGHAngG §5 Abs3;HGHAngG §5 Abs6;
Rechtssatz: Die Nichteinhaltung arbeitszeitrechtlicher Bestimmungen durch den Arbeitgeber (die Antragsteller haben als Arbeitszeit morgens von 5,30 bis 9,30 und abends von 16,00 bis 19,30 vorgesehen gehabt; die Berufungsbehörde erwähnt in ihrer Gegenschrift § 5 Abs 3 HGHAn... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs3 Z4;
Rechtssatz: Die - nicht näher spezifizierte - Feststellung, die Antragsteller hätten bereits zweimal eine Ablehnung für die beantragte Ausländerin erhalten und den Berufungen sei jeweils keine Folge gegeben worden (die Chance auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung wachse nicht mit der Zahl der Anträge), kann nicht zur Begr... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1 idF 1975/218;AuslBG §4 Abs3 Z4 idF 1988/231; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0090 E 23. November 1989 RS 1 Stammrechtssatz Das zu den Tatbestandsvoraussetzungen gehörende rechtserhebliche Tatbestandsmerkmal des "Gegebenerscheinens der Gewähr" bedeutet, daß keine Umstände vorliegen dürfen, die für das in Aussicht genommene Besc... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs3 Z4;KO §124 Abs1;KO §46 Abs1 Z3b;KO §47 Abs1;
Rechtssatz: Wird während des Konkursverfahrens vom Masseverwalter ein Arbeitsverhältnis (hier: etwa mit einem ausländischen Arbeitnehmer) neu eingegangen, so sind sämtliche daraus entspringende Forderungen des Arbeitnehmers (also auch die Gehaltsforderungen) als Massefo... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z12; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/03/18 92/09/0372 2 Stammrechtssatz Der Versagungsgrund des § 4 Abs 3 Z 12 AuslBG für die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung ist dann gegeben, wenn der Arbeitgeber während der letzten zwölf Monate vor der Antragseinbringung - trotz Ablehnung eines Antrages oder oh... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z12; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/03/18 92/09/0372 2 Stammrechtssatz Der Versagungsgrund des § 4 Abs 3 Z 12 AuslBG für die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung ist dann gegeben, wenn der Arbeitgeber während der letzten zwölf Monate vor der Antragseinbringung - trotz Ablehnung eines Antrages oder oh... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z4 idF 1988/231;
Rechtssatz: Die Feststellung der Behörde, auf Grund des nunmehr anhängigen Konkursverfahrens erscheine nicht mehr die Gewähr gegeben, daß die Lohnbedingungen und Arbeitsbedingungen (vom antragstellenden Arbeitgeber) eingehalten werden könnten, im speziellen scheine auf Grund der mangelnden Liquidität k... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs3 Z12;
Rechtssatz: Der von der Behörde angenommene Sachverhalt (unerlaubte Beschäftigung von Ausländern an zwei verschiedenen Tagen nach der Antragseinbringung) kann nach dem klaren Wortlaut des § 4 Abs 3 Z 12 AuslBG ("... während der letzten zwölf Monate vor der Antragseinbringung ...") diesem Versagungsgrund nicht unterstellt werden.... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs3 Z4;
Rechtssatz: § 4 Abs 3 Z 4 AuslBG regelt nicht, welchen Lohnbedingungen und Arbeitsbedingungen (einschließlich der sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften) der ausländische Arbeitnehmer unterliegt. Diese Bestimmung knüpft vielmehr an alle einschlägigen in Betracht kommenden Rechtsvorschriften an, die diesen Gegenstand regeln.... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z4;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0046 E 2. Juli 1987 RS 4 Stammrechtssatz Der Begriff der "ARBEITSBEDINGUNGEN" ist weit zu verstehen. Er erfaßt nicht bloß Hauptleistungen aus dem Arbeitsvertrag, also insbesondere das Entgelt und andere aus dem Arbeitsverhältnis entspring... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs3 Z12;AVG §37;AVG §45 Abs3;
Rechtssatz: Die Auffassung der Berufungsbehörde, die die Versagung der beantragten Beschäftigungsbewilligung auf § 4 Abs 3 Z 12 gestützt hat, daß die Tatsache der ungenehmigten Beschäftigung von Ausländern ein Faktum darstelle, das einer Erörterung im Wege des Parteiengehörs nicht b... mehr lesen...
Index: 60/01 Arbeitsvertragsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs3 Z4;HGHAngG §5 Abs3;HGHAngG §5 Abs6;
Rechtssatz: Die Nichteinhaltung arbeitszeitrechtlicher Bestimmungen durch den Arbeitgeber (die Antragsteller haben als Arbeitszeit morgens von 5,30 bis 9,30 und abends von 16,00 bis 19,30 vorgesehen gehabt; die Berufungsbehörde erwähnt in ihrer Gegenschrift § 5 Abs 3 HGHAn... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs3 Z4;
Rechtssatz: Die - nicht näher spezifizierte - Feststellung, die Antragsteller hätten bereits zweimal eine Ablehnung für die beantragte Ausländerin erhalten und den Berufungen sei jeweils keine Folge gegeben worden (die Chance auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung wachse nicht mit der Zahl der Anträge), kann nicht zur Begr... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1 idF 1975/218;AuslBG §4 Abs3 Z4 idF 1988/231; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0090 E 23. November 1989 RS 1 Stammrechtssatz Das zu den Tatbestandsvoraussetzungen gehörende rechtserhebliche Tatbestandsmerkmal des "Gegebenerscheinens der Gewähr" bedeutet, daß keine Umstände vorliegen dürfen, die für das in Aussicht genommene Besc... mehr lesen...