RS Vwgh 1993/11/18 93/09/0364

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.11.1993
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Index

60/02 Arbeitnehmerschutz
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AÜG §3;
AuslBG §28 Abs1;
AuslBG §4 Abs3 Z1;
AuslBG §6 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/09/26 90/09/0190 5

Stammrechtssatz

Aus dem Verbot der Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG an inländische Überlasser für die gewerbliche Arbeitskräfteüberlassung folgt jedoch noch nicht, daß damit der Überlasser in diesem Fall aus dem Geltungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, insbesondere von der Strafnorm des § 28 Abs 1 AuslBG, ausgenommen wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993090364.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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