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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/03/18 92/09/0372 2Stammrechtssatz
Der Versagungsgrund des § 4 Abs 3 Z 12 AuslBG für die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung ist dann gegeben, wenn der Arbeitgeber während der letzten zwölf Monate vor der Antragseinbringung - trotz Ablehnung eines Antrages oder ohne einen Antrag auf Beschäftigungsbewilligung eingebracht zu haben - wiederholt Ausländer beschäftigt hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993090119.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
05.05.2009