Der Beschwerdeführer, der in Wien einen Eissalon und ein Espresso betreibt, stellte am 12. August 1992 beim Arbeitsamt Lebensmittel den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die polnische Staatsangehörige B für die berufliche Tätigkeit als Eiserzeugerin mit einem Bruttostundenlohn von S 65,--. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 10. September 1992 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab; der dagegen vom Beschwerdefüh... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin (eine Rechtsanwältin) stellte am 20. Juli 1993 beim Arbeitsamt Angestellte den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die ungarische Staatsangehörige K. für die berufliche Tätigkeit als "Sprechstundenhilfe, Rechtsanwaltsgehilfin". Die monatliche Bruttoentlohnung sollte bei der beabsichtigten Teilzeitbeschäftigung (20 Stunden) S 6.000,-- betragen. Als spezielle Kenntnisse oder Ausbildung wurden "pe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der in X einen Fleisch- und Viehhandel betreibt, stellte am 13. Oktober 1992 beim Arbeitsamt Amstetten den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den "jugoslawischen" Staatsbürger C.M. als Hilfsarbeiter mit einem monatlichen Bruttolohn von S 12.020,--. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 5. November 1992 ab; der dagegen erhobenen Berufung gab die belangte Behörde mit ihrem Besche... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und aus dem vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin stellte beim Arbeitsamt Linz den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den türkischen Staatsbürger D. Diesen Antrag lehnte das Arbeitsamt mit Bescheid vom 24. Mai 1994 ab, weil keiner der wegen der überschrittenen Landeshöchstzahl erforderlichen Gründe: gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG vorliege ... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG 1992 §1 Abs2 Z2;AuslBG §4 Abs3 Z7 idF 1992/475; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/18 94/09/0032 2 Stammrechtssatz Die Frage der Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für eine unselbständige Tätigkeit in Österreich ist ausschließlich auf Grund der Bestimmungen des AuslBG zu beantworten, welche zwar ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs3 Z7;AuslBG §4 Abs6;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994090191.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs3 Z7 idF 1992/475;AVG §56;AVG §66 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/06/30 94/09/0089 1 Stammrechtssatz Maßgeblich für die Beurteilung eines Antrages auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung ist grundsätzlich die im Zeitpunkt des letztinstanzlichen Bescheides geltende Rechtslage (Hinweis E... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG 1992 §1 Abs2 Z2;AuslBG §4 Abs3 Z7 idF 1992/475; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/18 94/09/0032 2 Stammrechtssatz Die Frage der Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für eine unselbständige Tätigkeit in Österreich ist ausschließlich auf Grund der Bestimmungen des AuslBG zu beantworten, welche zwar ... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG 1992 §1 Abs2 Z2;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/045;AuslBG §4 Abs3 Z7 idF 1992/475;
Rechtssatz: Die Aufenthaltsberechtigung gemäß § 4 Abs 3 Z 7 AuslBG muß bereits im Zeitpunkt der Erteilung der beantragten Beschäftigungsbewilligung vorliegen. Dafür kann keinesfalls die völlig unsichere Erwartung ausreichen, dem für die bewi... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG 1992 §5 Abs2;AufG 1992 §5 Abs3;AufG 1992 §5 Abs4;AuslBG §20b Abs4 idF 1992/475;AuslBG §27 Abs4 idF 1992/475;AuslBG §31a idF 1992/475;AuslBG §4 Abs3 Z7 idF 1992/475;AuslBG §4b Abs2 Z2 idF 1992/475; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/18 94/09/0032 2 Stammrechtssatz Die Frage der Erteilung einer Beschäftig... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG 1992 §5 Abs2;AufG 1992 §5 Abs3;AufG 1992 §5 Abs4;AuslBG §20b Abs4 idF 1992/475;AuslBG §27 Abs4 idF 1992/475;AuslBG §31a idF 1992/475;AuslBG §4 Abs3 Z7 idF 1992/475;AuslBG §4b Abs2 Z2 idF 1992/475; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/18 94/09/0032 2 Stammrechtssatz Die Frage der Erteilung einer Beschäftig... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG 1992 §1 Abs2 Z2;AuslBG §4 Abs3 Z7 idF 1992/475; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/18 94/09/0032 2 Stammrechtssatz Die Frage der Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für eine unselbständige Tätigkeit in Österreich ist ausschließlich auf Grund der Bestimmungen des AuslBG zu beantworten, welche zwar ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs3 Z7;AuslBG §4 Abs6;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994090191.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs3 Z7 idF 1992/475;AVG §56;AVG §66 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/06/30 94/09/0089 1 Stammrechtssatz Maßgeblich für die Beurteilung eines Antrages auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung ist grundsätzlich die im Zeitpunkt des letztinstanzlichen Bescheides geltende Rechtslage (Hinweis E... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG 1992 §1 Abs2 Z2;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/045;AuslBG §4 Abs3 Z7 idF 1992/475;
Rechtssatz: Die Aufenthaltsberechtigung gemäß § 4 Abs 3 Z 7 AuslBG muß bereits im Zeitpunkt der Erteilung der beantragten Beschäftigungsbewilligung vorliegen. Dafür kann keinesfalls die völlig unsichere Erwartung ausreichen, dem für die bewi... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG 1992 §1 Abs2 Z2;AuslBG §4 Abs3 Z7 idF 1992/475; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/18 94/09/0032 2 Stammrechtssatz Die Frage der Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für eine unselbständige Tätigkeit in Österreich ist ausschließlich auf Grund der Bestimmungen des AuslBG zu beantworten, welche zwar ... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG 1992 §5 Abs2;AufG 1992 §5 Abs3;AufG 1992 §5 Abs4;AuslBG §20b Abs4 idF 1992/475;AuslBG §27 Abs4 idF 1992/475;AuslBG §31a idF 1992/475;AuslBG §4 Abs3 Z7 idF 1992/475;AuslBG §4b Abs2 Z2 idF 1992/475; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/18 94/09/0032 2 Stammrechtssatz Die Frage der Erteilung einer Beschäftig... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG 1992 §5 Abs2;AufG 1992 §5 Abs3;AufG 1992 §5 Abs4;AuslBG §20b Abs4 idF 1992/475;AuslBG §27 Abs4 idF 1992/475;AuslBG §31a idF 1992/475;AuslBG §4 Abs3 Z7 idF 1992/475;AuslBG §4b Abs2 Z2 idF 1992/475; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/18 94/09/0032 2 Stammrechtssatz Die Frage der Erteilung einer Beschäftig... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 11. Bezirk, vom 25. August 1993 wurde dem Beschwerdeführer auf Grund einer Anzeige des Landesarbeitsamtes Wien und ergänzender Ermittlungen vorgeworfen, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen Berufener der Firma K-GmbH zu verantworten, daß diese Gesellschaft zu folgenden Zeiten in Wien, X-Straße 10, die folgenden Ausländer als Leiharb... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 11. Bezirk, vom 25. August 1993 wurde dem Beschwerdeführer auf Grund einer Anzeige des Landesarbeitsamtes Wien und ergänzender Ermittlungen vorgeworfen, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen Berufener der Firma K-GmbH zu verantworten, daß diese Gesellschaft zu folgenden Zeiten in Wien, X-Straße 10, die folgenden Ausländer als Leiharb... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §3;AuslBG §4 Abs3 Z1;AuslBG §6 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/26 90/09/0190 4 Stammrechtssatz Für die Form der gewerblichen Arbeitskräfteüberlassung kann dem inländischen Überlasser keine Beschäftigungsbewilligung für seinen ausländischen Arbeitnehmer nach dem AuslBG (nach § 4 Abs 3 Z 1 in Verbindu... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §3;AuslBG §4 Abs3 Z1;AuslBG §6 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/26 90/09/0190 4 Stammrechtssatz Für die Form der gewerblichen Arbeitskräfteüberlassung kann dem inländischen Überlasser keine Beschäftigungsbewilligung für seinen ausländischen Arbeitnehmer nach dem AuslBG (nach § 4 Abs 3 Z 1 in Verbindu... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Mit Bescheid vom 7. September 1992 (laut Angabe im angefochtenen Bescheid: 1993) hat das Arbeitsamt Persönliche Dienste - Gastgewerbe den Antrag des Beschwerdeführers, ihm für den ungarischen Staatsangehörigen M eine Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975 (AuslBG), zu erteilen, gemäß § 4 Abs. 6 leg. cit. abge... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei, die einen Gastgewerbebetrieb führt, beantragte am 22. Februar 1993 die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die tschechische Staatsangehörige T für die Tätigkeit als Schankgehilfin. Es sollte eine Teilzeitbeschäftigung sein bei einem monatlichen Bruttolohn von S 3.900,--. Mit Bescheid vom 15. März 1993 lehnte das zuständige Arbeitsamt Tulln die Erteilung der Beschäftigungsbewilligung für die beantr... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Mit Bescheid vom 7. September 1992 (laut Angabe im angefochtenen Bescheid: 1993) hat das Arbeitsamt Persönliche Dienste - Gastgewerbe den Antrag des Beschwerdeführers, ihm für den ungarischen Staatsangehörigen M eine Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975 (AuslBG), zu erteilen, gemäß § 4 Abs. 6 leg. cit. abge... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei, die einen Gastgewerbebetrieb führt, beantragte am 22. Februar 1993 die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die tschechische Staatsangehörige T für die Tätigkeit als Schankgehilfin. Es sollte eine Teilzeitbeschäftigung sein bei einem monatlichen Bruttolohn von S 3.900,--. Mit Bescheid vom 15. März 1993 lehnte das zuständige Arbeitsamt Tulln die Erteilung der Beschäftigungsbewilligung für die beantr... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §13;AuslBG §14;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z4;
Rechtssatz: Im Verfahren zur Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung haben die Verwaltungsbehörden nur die Einhaltung arbeitsrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Normen (als Prognoseentscheidung für die diesbezügliche Zuverlässigkeit des Arbeitgebers) zu prüfen (Hinweis E 21.1.1994... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs3 Z7 idF 1992/475;AVG §56;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Maßgeblich für die Beurteilung eines Antrages auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung ist grundsätzlich die im Zeitpunkt des letztinstanzlichen Bescheides geltende Rechtslage (Hinweis E 21.1.1994, 93/09/0406). Schlagworte Maßge... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §13;AuslBG §14;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z4;
Rechtssatz: Im Verfahren zur Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung haben die Verwaltungsbehörden nur die Einhaltung arbeitsrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Normen (als Prognoseentscheidung für die diesbezügliche Zuverlässigkeit des Arbeitgebers) zu prüfen (Hinweis E 21.1.1994... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs3 Z7 idF 1992/475;AVG §56;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Maßgeblich für die Beurteilung eines Antrages auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung ist grundsätzlich die im Zeitpunkt des letztinstanzlichen Bescheides geltende Rechtslage (Hinweis E 21.1.1994, 93/09/0406). Schlagworte Maßge... mehr lesen...