Die beschwerdeführende Partei, die in E ein Bauunternehmen betreibt, hatte nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens am 18. und 26. August 1992 beim Arbeitsamt B für acht jugoslawische und vier bosnische Staatsangehörige die Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975 (AuslBG), beantragt. Diese Anträge waren vom genannten Arbeitsamt mit Bescheiden vom 4. und 18. September 1992 unter Berufung auf § 4 Abs. 3 Z. 4 AuslBG... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §20a Abs2;AuslBG §4 Abs3 Z11;AuslBG §4 Abs3 Z12;AVG §38;AVG §73;VStG §24; Beachte Weitere Geschäftszahlen 92/09/0334 bis 92/09/0344
Rechtssatz: Einer Partei darf nicht die Führung eines Verwaltungsstrafverfahrens, bei der sie keine rechtliche Handhabe gegen eine Verzögerung des Verfahrens hat, weil §... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z11; Beachte Weitere Geschäftszahlen 92/09/0334 bis 92/09/0344
Rechtssatz: Eine vor der Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung verbotenerweise aufgenommene Beschäftigung kann den Versagungsgrund des § 4 Abs 3 Z 11 AuslBG erfüllen (Hinweis E des VfGH 23.6.1992, G 330-333/91). ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1 idF 1975/218;AuslBG §4 Abs3 Z4 idF 1988/231; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0090 E 23. November 1989 RS 1 Stammrechtssatz Das zu den Tatbestandsvoraussetzungen gehörende rechtserhebliche Tatbestandsmerkmal des "Gegebenerscheinens der Gewähr" bedeutet, daß keine Umstände vorliegen dürfen, die für das in Aussicht genommene Besc... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z11; Beachte Weitere Geschäftszahlen 92/09/0334 bis 92/09/0344
Rechtssatz: Eine vor der Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung verbotenerweise aufgenommene Beschäftigung kann den Versagungsgrund des § 4 Abs 3 Z 11 AuslBG erfüllen (Hinweis E des VfGH 23.6.1992, G 330-333/91). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §20a Abs2;AuslBG §4 Abs3 Z11;AuslBG §4 Abs3 Z12;AVG §38;AVG §73;VStG §24; Beachte Weitere Geschäftszahlen 92/09/0334 bis 92/09/0344
Rechtssatz: Einer Partei darf nicht die Führung eines Verwaltungsstrafverfahrens, bei der sie keine rechtliche Handhabe gegen eine Verzögerung des Verfahrens hat, weil §... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §20a Abs2;AuslBG §4 Abs3 Z11;AuslBG §4 Abs3 Z12;AVG §38;AVG §73;VStG §24; Beachte Weitere Geschäftszahlen 92/09/0334 bis 92/09/0344
Rechtssatz: Einer Partei darf nicht die Führung eines Verwaltungsstrafverfahrens, bei der sie keine rechtliche Handhabe gegen eine Verzögerung des Verfahrens hat, weil §... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1 idF 1975/218;AuslBG §4 Abs3 Z4 idF 1988/231; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0090 E 23. November 1989 RS 1 Stammrechtssatz Das zu den Tatbestandsvoraussetzungen gehörende rechtserhebliche Tatbestandsmerkmal des "Gegebenerscheinens der Gewähr" bedeutet, daß keine Umstände vorliegen dürfen, die für das in Aussicht genommene Besc... mehr lesen...
Der anwaltlich vertretene Beschwerdeführer stellte am 29. April 1992 beim Arbeitsamt Angestellte in Wien den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die philippinische Staatsangehörige E.B. als Verkäuferin mit einer Entlohnung von S 5.000,-- brutto für 20 Wochenstunden ohne Zulage. Aus der diesem Antrag gemäß § 4 Abs. 3 Z. 5 AuslBG angeschlossenen Erklärung geht hervor, daß der Beschwerdeführer der E.B. eine unentgeltlic... mehr lesen...
Der anwaltlich vertretene Beschwerdeführer stellte am 29. April 1992 beim Arbeitsamt Angestellte in Wien den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die philippinische Staatsangehörige E.B. als Verkäuferin mit einer Entlohnung von S 5.000,-- brutto für 20 Wochenstunden ohne Zulage. Aus der diesem Antrag gemäß § 4 Abs. 3 Z. 5 AuslBG angeschlossenen Erklärung geht hervor, daß der Beschwerdeführer der E.B. eine unentgeltlic... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1 idF 1975/218;AuslBG §4 Abs3 Z4 idF 1988/231; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0090 E 23. November 1989 RS 1 Stammrechtssatz Das zu den Tatbestandsvoraussetzungen gehörende rechtserhebliche Tatbestandsmerkmal des "Gegebenerscheinens der Gewähr" bedeutet, daß keine Umstände vorliegen dürfen, die für das in Aussicht genommene Besc... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z4 idF 1988/231; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/18 88/09/0142 3 Stammrechtssatz Das österreichische Arbeitsrecht räumt im allgemeinen mangels einer entsprechenden Differenzierung ausländischen Arbeitnehmern einen Anspruch auf die gleichen Lohnbedingungen und Arbeitsbedingungen wie inländischen Arbeitne... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1 idF 1975/218;AuslBG §4 Abs3 Z4 idF 1988/231; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0090 E 23. November 1989 RS 1 Stammrechtssatz Das zu den Tatbestandsvoraussetzungen gehörende rechtserhebliche Tatbestandsmerkmal des "Gegebenerscheinens der Gewähr" bedeutet, daß keine Umstände vorliegen dürfen, die für das in Aussicht genommene Besc... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z4 idF 1988/231; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/18 88/09/0142 3 Stammrechtssatz Das österreichische Arbeitsrecht räumt im allgemeinen mangels einer entsprechenden Differenzierung ausländischen Arbeitnehmern einen Anspruch auf die gleichen Lohnbedingungen und Arbeitsbedingungen wie inländischen Arbeitne... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei beantragte nach ihrem Vorbringen mit einem mit 28. September 1990 datiertem Schreiben die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für einen namentlich genannten türkischen Staatsangehörigen als Maler und Verputzer. Mit Bescheid des Arbeitsamtes Vorarlberg vom 19. Dezember 1990 wurde dieser Antrag mit der Begründung: abgelehnt, die Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt sowie das öffentliche und gesamtwirtschaftliche Interesse rechtfertigten nicht ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3;AuslBG §4 Abs6 Z1 litb;AuslBG §4 Abs6 Z2;AuslBG §4 Abs6 Z3;AuslBG §4 Abs6 Z4;AVG §37;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Dem Umstand der Nichterteilung der einhelligen Zustimmung zur Ausstellung einer Beschäftigungsbewilligung muß für sich allein keine die Abweisung ... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei (im folgenden kurz: mP) hat im fraglichen Zeitraum ein Personalbereitstellungsunternehmen mit Standort in Graz geführt. Mit Straferkenntnis vom 28. März 1990 erkannte der Magistrat Graz die mP schuldig, in Ausübung ihres Gewerbes 1. am 28. August 1989 den jugoslawischen Staatsbürger Daniel S. beschäftigt und an die Firma G. verliehen und 2. bis 4. zu bestimmten Zeiten insgesamt 11 (namentlich genannte) jugoslawische Staatsangehörige beschäftigt und an die ... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei (im folgenden kurz: mP) hat im fraglichen Zeitraum ein Personalbereitstellungsunternehmen mit Standort in Graz geführt. Mit Straferkenntnis vom 28. März 1990 erkannte der Magistrat Graz die mP schuldig, in Ausübung ihres Gewerbes 1. am 28. August 1989 den jugoslawischen Staatsbürger Daniel S. beschäftigt und an die Firma G. verliehen und 2. bis 4. zu bestimmten Zeiten insgesamt 11 (namentlich genannte) jugoslawische Staatsangehörige beschäftigt und an die ... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §3;AuslBG §4 Abs3 Z1;AuslBG §6 Abs2;
Rechtssatz: Für die Form der gewerblichen Arbeitskräfteüberlassung kann dem inländischen Überlasser keine Beschäftigungsbewilligung für seinen ausländischen Arbeitnehmer nach dem AuslBG (nach § 4 Abs 3 Z 1 in Verbindung mit § 6 Abs 2) erteilt werden. Daran hat auch das Arbeitskräfteüb... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §3;AuslBG §28 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z1;AuslBG §6 Abs2;
Rechtssatz: Aus dem Verbot der Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG an inländische Überlasser für die gewerbliche Arbeitskräfteüberlassung folgt jedoch noch nicht, daß damit der Überlasser in diesem Fall aus dem Geltungsbereich des Ausländerbeschäf... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §3;AuslBG §2 Abs2 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §4 Abs3 Z1;AuslBG §6 Abs2;
Rechtssatz: Bei der Form der gewerblichen Arbeitskräfteüberlassung kommt dem Überlasser die Arbeitgebereigenschaft zu. Diese Person ist Täter iSd § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG idF vor der Nov 1990/450. European Case Law... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §3;AuslBG §4 Abs3 Z1;AuslBG §6 Abs2;
Rechtssatz: Für die Form der gewerblichen Arbeitskräfteüberlassung kann dem inländischen Überlasser keine Beschäftigungsbewilligung für seinen ausländischen Arbeitnehmer nach dem AuslBG (nach § 4 Abs 3 Z 1 in Verbindung mit § 6 Abs 2) erteilt werden. Daran hat auch das Arbeitskräfteüb... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §3;AuslBG §28 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z1;AuslBG §6 Abs2;
Rechtssatz: Aus dem Verbot der Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG an inländische Überlasser für die gewerbliche Arbeitskräfteüberlassung folgt jedoch noch nicht, daß damit der Überlasser in diesem Fall aus dem Geltungsbereich des Ausländerbeschäf... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §3;AuslBG §2 Abs2 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §4 Abs3 Z1;AuslBG §6 Abs2;
Rechtssatz: Bei der Form der gewerblichen Arbeitskräfteüberlassung kommt dem Überlasser die Arbeitgebereigenschaft zu. Diese Person ist Täter iSd § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG idF vor der Nov 1990/450. European Case Law... mehr lesen...
I. 1. Mit Eingabe an die Österreichische Botschaft in Ankara (die belangte Behörde) vom 16. November 1990 hatte der nunmehrige Beschwerdeführer einen Antrag auf Erteilung eines "vorerst auf ein Jahr befristeten Wiedereinreise-Sichtvermerkes" gestellt. Begründend war dazu ausgeführt worden, daß seine Mutter sowie sein Bruder A und dessen Frau in Österreich aufenthaltsberechtigt seien und sich hier auch ständig aufhielten. Er habe die Schulen in der Türkei absolviert und wolle nun zu se... mehr lesen...
I. 1. Mit Eingabe an die Österreichische Botschaft in Ankara (die belangte Behörde) vom 16. November 1990 hatte der nunmehrige Beschwerdeführer einen Antrag auf Erteilung eines "vorerst auf ein Jahr befristeten Wiedereinreise-Sichtvermerkes" gestellt. Begründend war dazu ausgeführt worden, daß seine Mutter sowie sein Bruder A und dessen Frau in Österreich aufenthaltsberechtigt seien und sich hier auch ständig aufhielten. Er habe die Schulen in der Türkei absolviert und wolle nun zu se... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs3 Z5;PaßG 1969 §25 Abs3 lite;
Rechtssatz: Für die Frage, ob eine geeignete Unterkunft zur Verfügung steht, kommt es nicht darauf an, daß der Fremde seine Absicht bekundet, in der Wohnung eines "Angehörigen der Familie" Unterkunft zu nehmen; es wäre vielmehr der Nachweis erforderlich, daß dieser "Angehörige" ... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs3 Z5;PaßG 1969 §25 Abs3 lite;
Rechtssatz: Weist eine Wohnung eine Nutzfläche von 71,80 m2 auf und bietet sie bereits drei Erwachsenen und zwei Kindern Unterkunft, so ist im konkreten Fall nach dem Zuzug des Fremden und seiner Mutter, unter Zugrundelegung der hiefür maßgeblichen örtlichen Verhältnisse, das Zu... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs3 Z5;PaßG 1969 §25 Abs3 lite;
Rechtssatz: Für die Frage, ob eine geeignete Unterkunft zur Verfügung steht, kommt es nicht darauf an, daß der Fremde seine Absicht bekundet, in der Wohnung eines "Angehörigen der Familie" Unterkunft zu nehmen; es wäre vielmehr der Nachweis erforderlich, daß dieser "Angehörige" ... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs3 Z5;PaßG 1969 §25 Abs3 lite;
Rechtssatz: Weist eine Wohnung eine Nutzfläche von 71,80 m2 auf und bietet sie bereits drei Erwachsenen und zwei Kindern Unterkunft, so ist im konkreten Fall nach dem Zuzug des Fremden und seiner Mutter, unter Zugrundelegung der hiefür maßgeblichen örtlichen Verhältnisse, das Zu... mehr lesen...