Die Beschwerdeführerin stellte am 11. Mai 1993 beim Arbeitsamt Handel-Transport-Landwirtschaft-Verkehr in Wien den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für den tunesischen Staatsbürger A.G. für die Tätigkeit als Hausarbeiter mit einer monatlichen Bruttoentlohnung von S 13.000,--. In einem Begleitschreiben wird A.G. als der von der Beschwerdeführerin dringend gesuchte verläßliche und absolut vertrauenswürdige Hausarbeiter für das Geschäftshaus geschildert. In einer dazu... mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens beantragte die beschwerdeführende Partei mit Schreiben vom 18. November 1992, eingelangt beim Arbeitsamt Bau-Holz am 9. Dezember 1992, die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den polnischen Staatsangehörigen F für die berufliche Tätigkeit als "Maurer" mit einer Entlohnung von S 16.425,60 brutto pro Monat. In einem Begleitschreiben zu diesem Antrag wies der Rechtsvertreter der bes... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Die beschwerdeführende Partei beantragte mit Schreiben vom 2. September 1993 beim Arbeitsamt die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für den tschechischen Staatsangehörigen: L.H.. Mit dem im Instanzenzug ergangenen nunmehr angefochtenen Bescheid vom 7. März 1994 lehnte die belangte Behörde die Erteilung der beantragten Beschäftigungsbewilli... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stellte am 11. Mai 1993 beim Arbeitsamt Handel-Transport-Landwirtschaft-Verkehr in Wien den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für den tunesischen Staatsbürger A.G. für die Tätigkeit als Hausarbeiter mit einer monatlichen Bruttoentlohnung von S 13.000,--. In einem Begleitschreiben wird A.G. als der von der Beschwerdeführerin dringend gesuchte verläßliche und absolut vertrauenswürdige Hausarbeiter für das Geschäftshaus geschildert. In einer dazu... mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens beantragte die beschwerdeführende Partei mit Schreiben vom 18. November 1992, eingelangt beim Arbeitsamt Bau-Holz am 9. Dezember 1992, die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den polnischen Staatsangehörigen F für die berufliche Tätigkeit als "Maurer" mit einer Entlohnung von S 16.425,60 brutto pro Monat. In einem Begleitschreiben zu diesem Antrag wies der Rechtsvertreter der bes... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs3 Z12;
Rechtssatz: Nach dem Wortlaut des § 4 Abs 3 Z 12 AuslBG kommt es auf die unerlaubte Beschäftigung im Beobachtungszeitraum (die letzten zwölf Monate vor der Antragseinbringung) an. Der Zeitpunkt der Fällung der Straferkenntnisse ist nicht von Bedeutung (Hinweis E 6.9.1993, 93/09/0119). European Case Law Id... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG 1992 §5 Abs2;AufG 1992 §5 Abs3;AufG 1992 §5 Abs4;AuslBG §20b Abs4 idF 1992/475;AuslBG §27 Abs4 idF 1992/475;AuslBG §31a idF 1992/475;AuslBG §4 Abs3 Z7 idF 1992/475;AuslBG §4b Abs2 Z2 idF 1992/475; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/09/0051 E 18. Mai 1994
94/09/0135 E 15. September 1994
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z11; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/18 92/09/0333 9 Stammrechtssatz Eine vor der Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung verbotenerweise aufgenommene Beschäftigung kann den Versagungsgrund des § 4 Abs 3 Z 11 AuslBG erfüllen (Hinweis E des VfGH 23.6.1992, G 330-333/91). ... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG 1992 §5 Abs2;AufG 1992 §5 Abs3;AufG 1992 §5 Abs4;AuslBG §20b Abs4;AuslBG §27 Abs4;AuslBG §31a;AuslBG §4 Abs3 Z7 idF 1992/475;AuslBG §4b Abs2 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/09/0051 E 18. Mai 1994
94/09/0135 E 15. September 1994
Rechtssatz: Die Rechtslage (AufenthaltsG 1992, AuslBG) ... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG 1992 §5 Abs2;AufG 1992 §5 Abs3;AufG 1992 §5 Abs4;AuslBG §20b Abs4 idF 1992/475;AuslBG §27 Abs4 idF 1992/475;AuslBG §31a idF 1992/475;AuslBG §4 Abs3 Z7 idF 1992/475;AuslBG §4b Abs2 Z2 idF 1992/475; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/09/0051 E 18. Mai 1994
94/09/0135 E 15. September 1994
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG 1992 §5 Abs2;AufG 1992 §5 Abs3;AufG 1992 §5 Abs4;AuslBG §20b Abs4 idF 1992/475;AuslBG §27 Abs4 idF 1992/475;AuslBG §31a idF 1992/475;AuslBG §4 Abs3 Z7 idF 1992/475;AuslBG §4b Abs2 Z2 idF 1992/475; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/09/0051 E 18. Mai 1994
94/09/0135 E 15. September 1994
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Die beschwerdeführende Partei beantragte mit Schreiben vom 2. September 1993 beim Arbeitsamt die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für den tschechischen Staatsangehörigen: L.H.. Mit dem im Instanzenzug ergangenen nunmehr angefochtenen Bescheid vom 7. März 1994 lehnte die belangte Behörde die Erteilung der beantragten Beschäftigungsbewilli... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs3 Z12;
Rechtssatz: Nach dem Wortlaut des § 4 Abs 3 Z 12 AuslBG kommt es auf die unerlaubte Beschäftigung im Beobachtungszeitraum (die letzten zwölf Monate vor der Antragseinbringung) an. Der Zeitpunkt der Fällung der Straferkenntnisse ist nicht von Bedeutung (Hinweis E 6.9.1993, 93/09/0119). European Case Law Id... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z11; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/18 92/09/0333 9 Stammrechtssatz Eine vor der Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung verbotenerweise aufgenommene Beschäftigung kann den Versagungsgrund des § 4 Abs 3 Z 11 AuslBG erfüllen (Hinweis E des VfGH 23.6.1992, G 330-333/91). ... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG 1992 §5 Abs2;AufG 1992 §5 Abs3;AufG 1992 §5 Abs4;AuslBG §20b Abs4 idF 1992/475;AuslBG §27 Abs4 idF 1992/475;AuslBG §31a idF 1992/475;AuslBG §4 Abs3 Z7 idF 1992/475;AuslBG §4b Abs2 Z2 idF 1992/475; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/09/0051 E 18. Mai 1994
94/09/0135 E 15. September 1994
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG 1992 §5 Abs2;AufG 1992 §5 Abs3;AufG 1992 §5 Abs4;AuslBG §20b Abs4;AuslBG §27 Abs4;AuslBG §31a;AuslBG §4 Abs3 Z7 idF 1992/475;AuslBG §4b Abs2 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/09/0051 E 18. Mai 1994
94/09/0135 E 15. September 1994
Rechtssatz: Die Rechtslage (AufenthaltsG 1992, AuslBG) ... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG 1992 §5 Abs2;AufG 1992 §5 Abs3;AufG 1992 §5 Abs4;AuslBG §20b Abs4 idF 1992/475;AuslBG §27 Abs4 idF 1992/475;AuslBG §31a idF 1992/475;AuslBG §4 Abs3 Z7 idF 1992/475;AuslBG §4b Abs2 Z2 idF 1992/475; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/09/0051 E 18. Mai 1994
94/09/0135 E 15. September 1994
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG 1992 §5 Abs2;AufG 1992 §5 Abs3;AufG 1992 §5 Abs4;AuslBG §20b Abs4 idF 1992/475;AuslBG §27 Abs4 idF 1992/475;AuslBG §31a idF 1992/475;AuslBG §4 Abs3 Z7 idF 1992/475;AuslBG §4b Abs2 Z2 idF 1992/475; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/09/0051 E 18. Mai 1994
94/09/0135 E 15. September 1994
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte am 6. September 1993 beim Arbeitsamt Bregenz den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den bosnischen Staatsbürger V. für die berufliche Tätigkeit als "Monteur Trockenausbau" mit einem Bruttostundenlohn von S 110,--. Spezielle Kenntnisse oder Ausbildung wurden nicht gefordert. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 30. September 1993 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab. Der ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte am 6. September 1993 beim Arbeitsamt Bregenz den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den bosnischen Staatsbürger V. für die berufliche Tätigkeit als "Monteur Trockenausbau" mit einem Bruttostundenlohn von S 110,--. Spezielle Kenntnisse oder Ausbildung wurden nicht gefordert. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 30. September 1993 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab. Der ... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG 1992;AuslBG §4 Abs3 Z7 idF 1992/475;AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;
Rechtssatz: Der Hinweis der Antragstellerin auf die für den beantragten Ausländer erteilte Aufenthaltsberechtigung für das Bundesgebiet stellt noch kein Vorbringen dar, aus welchem sich das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 4 Abs 6 AuslBG ableiten l... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG 1992;AuslBG §4 Abs3 Z7 idF 1992/475;AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;
Rechtssatz: Der Hinweis der Antragstellerin auf die für den beantragten Ausländer erteilte Aufenthaltsberechtigung für das Bundesgebiet stellt noch kein Vorbringen dar, aus welchem sich das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 4 Abs 6 AuslBG ableiten l... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der die Art seines Betriebes (im zugrundeliegenden Antrag) mit "Möbelrestaurator" angab, beantragte mit dem firmenmäßig gezeichneten (Altwaren Z.) undatierten Schreiben (am 10. März 1993 eingelangt beim Arbeitsamt Bau-Holz) die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz für den polnischen Staatsangehörigen Ch. für die Tätigkeit als "Holzschnitzer". Als spezielle Kenntnis forderte er "Ausbildung + Praxis". Mit Bescheid vom... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der die Art seines Betriebes (im zugrundeliegenden Antrag) mit "Möbelrestaurator" angab, beantragte mit dem firmenmäßig gezeichneten (Altwaren Z.) undatierten Schreiben (am 10. März 1993 eingelangt beim Arbeitsamt Bau-Holz) die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz für den polnischen Staatsangehörigen Ch. für die Tätigkeit als "Holzschnitzer". Als spezielle Kenntnis forderte er "Ausbildung + Praxis". Mit Bescheid vom... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §13;AuslBG §14;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z4;
Rechtssatz: Aus § 4 Abs 3 Z 4 AuslBG (danach darf die Beschäftigungsbewilligung weiters nur erteilt werden, wenn die Gewähr gegeben erscheint, daß der Arbeitgeber die Lohnbedingungen und Arbeitsbedingungen einschließlich der sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften einhält) ist jedoch abzul... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §13;AuslBG §14;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z4;
Rechtssatz: Aus § 4 Abs 3 Z 4 AuslBG (danach darf die Beschäftigungsbewilligung weiters nur erteilt werden, wenn die Gewähr gegeben erscheint, daß der Arbeitgeber die Lohnbedingungen und Arbeitsbedingungen einschließlich der sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften einhält) ist jedoch abzul... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war unbestritten zur Tatzeit handelsrechtlicher Geschäftsführer der D Gesellschaft m.b.H. (in der Folge kurz: Ges.m.b.H.) mit Sitz in Wien. Laut Handelsregistereintragung war Gegenstand der Ges.m.b.H. das Baumeistergewerbe und der Handel mit Waren aller Art. Auf Grund von Erhebungen der Polizei und des Landesarbeitsamtes Wien, in deren Verlauf auch der Beschwerdeführer niederschriftlich vernommen wurde, stellte das Landesarbeitsamt Wien am 9. April 1991 beim Magis... mehr lesen...
Mit undatiertem Schreiben (eingelangt beim Arbeitsamt Graz am 5. Mai 1993) beantragte die beschwerdeführende Partei die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für den thailändischen Staatsangehörigen S. nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die Tätigkeit "Einkauf von Hardwarekomponenten für PC speziell aus Fernost" (Teilzeitbeschäftigung; Entlohnung: brutto S 8.310,-- pro Monat). In ihrer Eingabe vom 14. April (wohl Mai) 1993 präzisierte die beschwerdeführende Par... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war unbestritten zur Tatzeit handelsrechtlicher Geschäftsführer der D Gesellschaft m.b.H. (in der Folge kurz: Ges.m.b.H.) mit Sitz in Wien. Laut Handelsregistereintragung war Gegenstand der Ges.m.b.H. das Baumeistergewerbe und der Handel mit Waren aller Art. Auf Grund von Erhebungen der Polizei und des Landesarbeitsamtes Wien, in deren Verlauf auch der Beschwerdeführer niederschriftlich vernommen wurde, stellte das Landesarbeitsamt Wien am 9. April 1991 beim Magis... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3;AuslBG §4 Abs6 Z2 idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/21 93/09/0157 1 Stammrechtssatz Nach § 4 Abs 6 Z 2 AuslBG ist die Beschäftigungsbewilligung - bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen nach § 4 Abs 1 und § 4 Abs 3 AuslBG - "aus besonders wichtigen Gründen" zu erteilen. Diese "besonders... mehr lesen...