RS Vwgh 1993/9/6 93/09/0119

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Veröffentlicht am 06.09.1993
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs1;
AuslBG §4 Abs3 Z4 idF 1988/231;

Rechtssatz

Die Feststellung der Behörde, auf Grund des nunmehr anhängigen Konkursverfahrens erscheine nicht mehr die Gewähr gegeben, daß die Lohnbedingungen und Arbeitsbedingungen (vom antragstellenden Arbeitgeber) eingehalten werden könnten, im speziellen scheine auf Grund der mangelnden Liquidität keine Gewähr gegeben, daß die laufenden Lohnzahlungen erbracht werden könnten, vermag die - gebotene - prognostische Feststellung des "Nichtgegebenerscheinens der Gewähr" (iSd § 4 Abs 3 Z 4 AuslBG) allein nicht zu tragen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993090119.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

05.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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