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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs1;Rechtssatz
Die Feststellung der Behörde, auf Grund des nunmehr anhängigen Konkursverfahrens erscheine nicht mehr die Gewähr gegeben, daß die Lohnbedingungen und Arbeitsbedingungen (vom antragstellenden Arbeitgeber) eingehalten werden könnten, im speziellen scheine auf Grund der mangelnden Liquidität keine Gewähr gegeben, daß die laufenden Lohnzahlungen erbracht werden könnten, vermag die - gebotene - prognostische Feststellung des "Nichtgegebenerscheinens der Gewähr" (iSd § 4 Abs 3 Z 4 AuslBG) allein nicht zu tragen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993090119.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
05.05.2009