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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs3 Z4;Rechtssatz
§ 4 Abs 3 Z 4 AuslBG regelt nicht, welchen Lohnbedingungen und Arbeitsbedingungen (einschließlich der sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften) der ausländische Arbeitnehmer unterliegt. Diese Bestimmung knüpft vielmehr an alle einschlägigen in Betracht kommenden Rechtsvorschriften an, die diesen Gegenstand regeln.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993090137.X01Im RIS seit
31.07.2001Zuletzt aktualisiert am
05.05.2009