Die beschwerdeführende Partei, die in E eine Gärtnerei betreibt, beantragte mit Schreiben vom 13. April 1988 als Arbeitgeber beim Arbeitsamt Feldkirch für die türkische Staatsangehörige G für die berufliche Tätigkeit als Hilfskraft ohne spezielles Bildungserfordernis die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975 (AuslBG). Als Entlohnung für die beantragte Saisonbeschäftigung wurden S 45,-- pro Stunde brutto angegeben. Mit ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei, die in E eine Gärtnerei betreibt, beantragte mit Schreiben vom 13. April 1988 als Arbeitgeber beim Arbeitsamt Feldkirch für die türkische Staatsangehörige G für die berufliche Tätigkeit als Hilfskraft ohne spezielles Bildungserfordernis die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975 (AuslBG). Als Entlohnung für die beantragte Saisonbeschäftigung wurden S 45,-- pro Stunde brutto angegeben. Mit ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z4 idF 1988/231;AuslBG §8 Abs1;AuslBG §9 Abs2 litc;
Rechtssatz: Das in § 8 Abs 1 AuslBG normierte Gleichbehandlungsgebot stellt auf die Betriebsverhältnisse des (antragstellenden) Arbeitgebers, nicht aber auf die Verhältnisse am Arbeitsmarkt schlechthin ab. Daraus läßt sich nicht ableiten, § 4 Abs 3 Z 4 AuslBG erfasse ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z4 idF 1988/231;
Rechtssatz: Das österreichische Arbeitsrecht räumt im allgemeinen mangels einer entsprechenden Differenzierung ausländischen Arbeitnehmern einen Anspruch auf die gleichen Lohnbedingungen und Arbeitsbedingungen wie inländischen Arbeitnehmern ein (Hinweis Schnorr, Kommentar zum Ausländerbeschäftigungsges... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z4 idF 1988/231;
Rechtssatz: Bietet der Arbeitgeber dem beantragten ausländischen Arbeitnehmer für die beabsichtigte Tätigkeit den durch Rechtsvorschriften gebotenen (hier: kollektivvertraglichen) Mindestlohn an, so erfüllt der Umstand, daß hiefür auf dem (maßgeblichen) Arbeitsmarkt höhere Entgelte bezahlt werden, nich... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1 idF 1975/218;AuslBG §4 Abs3 Z4 idF 1988/231; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0090 E 23. November 1989 RS 1 Stammrechtssatz Das zu den Tatbestandsvoraussetzungen gehörende rechtserhebliche Tatbestandsmerkmal des "Gegebenerscheinens der Gewähr" bedeutet, daß keine Umstände vorliegen dürfen, die für das in Aussicht genommene Besc... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z4 idF 1988/231;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0046 E 2. Juli 1987 RS 4 Stammrechtssatz Der Begriff der "ARBEITSBEDINGUNGEN" ist weit zu verstehen. Er erfaßt nicht bloß Hauptleistungen aus dem Arbeitsvertrag, also insbesondere das Entgelt und andere aus dem Arbeitsverhält... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §13;AuslBG §14;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3;B-VG Art18 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 90/09/0003 2 Stammrechtssatz Bei der Ermittlung des Begriffsinhaltes der unbestimmten Gesetzesbegriffe wichtige öffentliche Interessen oder gesamtwirtschaftliche Interessen iSd § 4 Abs 1 AuslB... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z4 idF 1988/231;AuslBG §8 Abs1;AuslBG §9 Abs2 litc;
Rechtssatz: Das in § 8 Abs 1 AuslBG normierte Gleichbehandlungsgebot stellt auf die Betriebsverhältnisse des (antragstellenden) Arbeitgebers, nicht aber auf die Verhältnisse am Arbeitsmarkt schlechthin ab. Daraus läßt sich nicht ableiten, § 4 Abs 3 Z 4 AuslBG erfasse ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z4 idF 1988/231;
Rechtssatz: Das österreichische Arbeitsrecht räumt im allgemeinen mangels einer entsprechenden Differenzierung ausländischen Arbeitnehmern einen Anspruch auf die gleichen Lohnbedingungen und Arbeitsbedingungen wie inländischen Arbeitnehmern ein (Hinweis Schnorr, Kommentar zum Ausländerbeschäftigungsges... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1 idF 1975/218;AuslBG §4 Abs3 Z4 idF 1988/231; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0090 E 23. November 1989 RS 1 Stammrechtssatz Das zu den Tatbestandsvoraussetzungen gehörende rechtserhebliche Tatbestandsmerkmal des "Gegebenerscheinens der Gewähr" bedeutet, daß keine Umstände vorliegen dürfen, die für das in Aussicht genommene Besc... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z4 idF 1988/231;
Rechtssatz: Bietet der Arbeitgeber dem beantragten ausländischen Arbeitnehmer für die beabsichtigte Tätigkeit den durch Rechtsvorschriften gebotenen (hier: kollektivvertraglichen) Mindestlohn an, so erfüllt der Umstand, daß hiefür auf dem (maßgeblichen) Arbeitsmarkt höhere Entgelte bezahlt werden, nich... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z4 idF 1988/231;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0046 E 2. Juli 1987 RS 4 Stammrechtssatz Der Begriff der "ARBEITSBEDINGUNGEN" ist weit zu verstehen. Er erfaßt nicht bloß Hauptleistungen aus dem Arbeitsvertrag, also insbesondere das Entgelt und andere aus dem Arbeitsverhält... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei, die ein Sägewerk betreibt, stellte beim Arbeitsamt Bludenz am 30. August 1989 den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für den jugoslawischen Staatsangehörigen K (geboren am 13. Oktober 1960) als Sägehilfsarbeiter. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt Bludenz mit Bescheid vom 21. September 1989 gemäß § 4 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG), BGBl. Nr. 218/1975, im wesentlichen mit der Begründung: ab, in Anbetracht des hohen Gas... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei, die ein Gasthaus betreibt, beantragte am 15. September 1989 beim Arbeitsamt Bregenz für den am 15. Jänner 1956 geborenen türkischen Staatsangehörigen B zur Verwendung als Koch die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung im Sinne des § 4 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG), BGBl. Nr. 218/1975. Mit Bescheid vom 22. September 1989 wies die Behörde erster Instanz mit Bezugnahme auf § 4 Abs. 1 AuslBG diesen Antrag im wesentlichen mit der Beg... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei, die ein Sägewerk betreibt, stellte beim Arbeitsamt Bludenz am 30. August 1989 den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für den jugoslawischen Staatsangehörigen K (geboren am 13. Oktober 1960) als Sägehilfsarbeiter. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt Bludenz mit Bescheid vom 21. September 1989 gemäß § 4 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG), BGBl. Nr. 218/1975, im wesentlichen mit der Begründung: ab, in Anbetracht des hohen Gas... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei, die ein Gasthaus betreibt, beantragte am 15. September 1989 beim Arbeitsamt Bregenz für den am 15. Jänner 1956 geborenen türkischen Staatsangehörigen B zur Verwendung als Koch die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung im Sinne des § 4 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG), BGBl. Nr. 218/1975. Mit Bescheid vom 22. September 1989 wies die Behörde erster Instanz mit Bezugnahme auf § 4 Abs. 1 AuslBG diesen Antrag im wesentlichen mit der Beg... mehr lesen...
Rechtssatz: Aus der im § 4 Abs 3 Z 5 AuslBG vorgesehenen (konkreten) Bewilligungsvoraussetzung läßt sich die allg Zielsetzung ableiten, Verschlechterungen des Wohnungsmarktes und Slumbildungen hintanzuhalten (Hinweis EBzRV, 1451 der Blg NR XIII GP, S 22 rechte Spalte). Die Hintanhaltung eines bestehenden gravierenden, nicht bloß vereinzelt auftretenden Mißstandes auf dem Wohnungsmarkt kann daher gleichfalls ein der Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung allg entgegenstehendes wichtiges ... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Ermittlung des Begriffsinhaltes der unbestimmten Gesetzesbegriffe wichtige öffentliche Interessen oder gesamtwirtschaftliche Interessen iSd § 4 Abs 1 AuslBG ist (nach der im Hinblick auf Art 18 Abs 1 B-VG gebotenen verfassungskonformen Interpretation) auf jene normativ konkretisierten Tatbestände des Ausländerbeschäftigungsgesetzes zurückzugreifen, die mit dieser Bestimmung in Zusammenhang stehen. Dabei handelt es sich vor allem um die Bestimmungen der §§ 4 Abs 3, 13 un... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 90/09/0003 6 Stammrechtssatz Aus der im § 4 Abs 3 Z 5 AuslBG vorgesehenen (konkreten) Bewilligungsvoraussetzung läßt sich die allg Zielsetzung ableiten, Verschlechterungen des Wohnungsmarktes und Slumbildungen hintanzuhalten (Hinweis EBzRV, 1451 der Blg NR XIII GP... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §13;AuslBG §14;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3;B-VG Art18 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 90/09/0003 2 Stammrechtssatz Bei der Ermittlung des Begriffsinhaltes der unbestimmten Gesetzesbegriffe wichtige öffentliche Interessen oder gesamtwirtscha... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 90/09/0003 6 Stammrechtssatz Aus der im § 4 Abs 3 Z 5 AuslBG vorgesehenen (konkreten) Bewilligungsvoraussetzung läßt sich die allg Zielsetzung ableiten, Verschlechterungen des Wohnungsmarktes und Slumbildungen hintanzuhalten (Hinweis EBzRV, 1451 der Blg NR XIII GP,... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §13;AuslBG §14;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3;B-VG Art18 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 90/09/0003 2 Stammrechtssatz Bei der Ermittlung des Begriffsinhaltes der unbestimmten Gesetzesbegriffe wichtige öffentliche Interessen oder gesamtwirtschaftliche Interessen iSd § 4 Abs 1 AuslB... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 90/09/0003 6 Stammrechtssatz Aus der im § 4 Abs 3 Z 5 AuslBG vorgesehenen (konkreten) Bewilligungsvoraussetzung läßt sich die allg Zielsetzung ableiten, Verschlechterungen des Wohnungsmarktes und Slumbildungen hintanzuhalten (Hinweis EBzRV, 1451 der Blg NR XIII GP... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 90/09/0003 6 Stammrechtssatz Aus der im § 4 Abs 3 Z 5 AuslBG vorgesehenen (konkreten) Bewilligungsvoraussetzung läßt sich die allg Zielsetzung ableiten, Verschlechterungen des Wohnungsmarktes und Slumbildungen hintanzuhalten (Hinweis EBzRV, 1451 der Blg NR XIII GP,... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist unbestritten, daß die im angefochtenen Bescheid genannten Ausländer zur Tatzeit an einer Baustelle der Firma R-GmbJ, deren handelsrechtlicher Geschäftsführer der Beschwerdeführer ist, beschäftigt waren, ohne daß für diese Ausländer Beschäftigungsbewilligungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 215/1975 (AuslBG), oder Befreiungscheine vorlagen. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz (BH) vom 30. Jänner 1989 wurde über den Beschwerdeführ... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist unbestritten, daß die im angefochtenen Bescheid genannten Ausländer zur Tatzeit an einer Baustelle der Firma R-GmbJ, deren handelsrechtlicher Geschäftsführer der Beschwerdeführer ist, beschäftigt waren, ohne daß für diese Ausländer Beschäftigungsbewilligungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 215/1975 (AuslBG), oder Befreiungscheine vorlagen. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz (BH) vom 30. Jänner 1989 wurde über den Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §3 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1912/73 E 5. November 1974 Vwslg 8697 A/1974 RS 1 Stammrechtssatz Die Arbeitsstelle eines ausländischen Arbeitnehmer, der von seinem Dienstgeber im Rahmen eines Dienstverschaffungsvertrages einem anderen Unternehmen zur Arbeitsleistung zur Verfügung gestellt wird, liegt bei jenem Un... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §3 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1912/73 E 5. November 1974 Vwslg 8697 A/1974 RS 1 Stammrechtssatz Die Arbeitsstelle eines ausländischen Arbeitnehmer, der von seinem Dienstgeber im Rahmen eines Dienstverschaffungsvertrages einem anderen Unternehmen zur Arbeitsleistung zur Verfügung gestellt wird, liegt bei jenem Un... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte der Beschwerdeführer, der in Wien eine Kfz-Werkstätte betreibt, am 28. Mai 1989 beim Arbeitsamt Metall-Chemie in Wien für den im Jahre 1961 geborenen polnischen Staatsangehörigen P zur Verwendung als Kfz-Mechaniker mit einer Entlohnung von 8.000 S netto pro Monat die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach § 4 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 215/1975 (AuslBG), beantragt. Dieser Antrag war vom genannte... mehr lesen...