RS Vwgh 1993/9/6 93/09/0137

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Veröffentlicht am 06.09.1993
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs3 Z4;

Rechtssatz

Die - nicht näher spezifizierte - Feststellung, die Antragsteller hätten bereits zweimal eine Ablehnung für die beantragte Ausländerin erhalten und den Berufungen sei jeweils keine Folge gegeben worden (die Chance auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung wachse nicht mit der Zahl der Anträge), kann nicht zur Begründung des von der Behörde ausschließlich angewandten Versagungstatbestandes nach § 4 Abs 3 Z 4 AuslBG herangezogen werden, weil sie die dort vorgesehene Prognoseentscheidung nicht zu tragen vermag.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993090137.X04

Im RIS seit

31.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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