Index
60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs3 Z12;Rechtssatz
Der von der Behörde angenommene Sachverhalt (unerlaubte Beschäftigung von Ausländern an zwei verschiedenen Tagen nach der Antragseinbringung) kann nach dem klaren Wortlaut des § 4 Abs 3 Z 12 AuslBG ("... während der letzten zwölf Monate vor der Antragseinbringung ...") diesem Versagungsgrund nicht unterstellt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993090124.X04Im RIS seit
27.11.2000