RS Vwgh 1998/2/18 96/09/0240

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.02.1998
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Index

21/03 GesmbH-Recht
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs1;
GmbHG §18;

Rechtssatz

Die belangte Behörde hat darauf Bedacht zu nehmen, ob die unbegründete Ablehnung einer Ersatzkraftstellung durch eine für den Arbeitgeber (hier: eine GmbH) vertretungsbefugte Person abgegeben wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996090240.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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