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21/03 GesmbH-RechtNorm
AuslBG §4 Abs1;Rechtssatz
Die belangte Behörde hat darauf Bedacht zu nehmen, ob die unbegründete Ablehnung einer Ersatzkraftstellung durch eine für den Arbeitgeber (hier: eine GmbH) vertretungsbefugte Person abgegeben wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996090240.X01Im RIS seit
20.11.2000