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E000 EU- Recht allgemeinNorm
ARB1/80 Art7;Rechtssatz
Zur Berufsausbildung iSd Art 7 zweiter Satz Assozrat Beschluß 1/80 gehört jede Form der Ausbildung, die auf eine Qualifikation für einen bestimmten Beruf oder eine bestimmte Beschäftigung vorbereitet oder die die besondere Befähigung zur Ausübung eines solchen Berufes oder einer solchen Beschäftigung verleiht, und zwar unabhängig vom Alter und vom Ausbildungsniveau der Schüler oder Studenten und selbst dann, wenn der Lehrplan auch allgemeinbildenden Unterricht enthält (Hinweis Slg EuGH Rechtssprechung 1985, 593).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996090297.X08Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
26.08.2015