RS Vwgh 1991/1/17 90/09/0115

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.01.1991
beobachten
merken

Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §3 Abs1;
AuslBG §4 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/04/25 89/09/0148 1

Stammrechtssatz

Bei Fehlen auch nur eines der beiden in § 4 Abs 1 AuslBG genannten Tatbestandsmerkmale ist den Arbeitsämtern die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung verwehrt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990090115.X01

Im RIS seit

17.01.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten