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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §3 Abs1;Rechtssatz
Im AuslBG fehlt jeglicher Hinweis dafür, daß für den Fall der Beantragung einer Beschäftigungsbewilligung für eine - nicht in der Geschäftsführertätigkeit bestehende - Tätigkeit eines Ausländers (hier: als Koch) - dem die Stellung eines geschäftsführenden Gesellschafters zukommt (hier: 20 Prozentiger Geschäftsanteil), im Bewilligungsverfahren andere Beurteilungsmaßstäbe als sonst zu gelten hätten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990090136.X01Im RIS seit
17.01.1991Zuletzt aktualisiert am
21.06.2012