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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §3 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/01/17 90/09/0115 2Stammrechtssatz
Ohne einen dem Arbeitsamt erteilten Vermittlungsauftrag kann keinesfalls davon als feststehend ausgegangen werden, daß sich unter den dort gemeldeten Arbeitssuchenden keine für den Betrieb des Arbeitgebers gewillten und geeigneten Arbeitskräfte befunden hätten (Hinweis E 22.2.1990, 89/09/0120). Die privaten Bemühungen des Arbeitgebers, durch Inserate die Nachfrage an Arbeitskräften zu decken, vermag an diesem Umstand nichts zu ändern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991090014.X01Im RIS seit
11.07.2001