RS Vwgh 1991/4/25 91/09/0014

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Veröffentlicht am 25.04.1991
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §3 Abs1;
AuslBG §4 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/01/17 90/09/0115 2

Stammrechtssatz

Ohne einen dem Arbeitsamt erteilten Vermittlungsauftrag kann keinesfalls davon als feststehend ausgegangen werden, daß sich unter den dort gemeldeten Arbeitssuchenden keine für den Betrieb des Arbeitgebers gewillten und geeigneten Arbeitskräfte befunden hätten (Hinweis E 22.2.1990, 89/09/0120). Die privaten Bemühungen des Arbeitgebers, durch Inserate die Nachfrage an Arbeitskräften zu decken, vermag an diesem Umstand nichts zu ändern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991090014.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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