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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs1;Rechtssatz
Das in § 8 Abs 1 AuslBG normierte Gleichbehandlungsgebot stellt auf die Betriebsverhältnisse des (antragstellenden) Arbeitgebers, nicht aber auf die Verhältnisse am Arbeitsmarkt schlechthin ab. Daraus läßt sich nicht ableiten, § 4 Abs 3 Z 4 AuslBG erfasse die am Arbeitsmarkt bestehenden (günstigeren als die rechtlich gebotenen Mindeststandards) Lohnbedingungen und Arbeitsbedingungen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988090142.X05Im RIS seit
31.07.2001Zuletzt aktualisiert am
05.05.2009