RS Vwgh 1990/10/18 88/09/0142

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Veröffentlicht am 18.10.1990
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs1;
AuslBG §4 Abs3 Z4 idF 1988/231;
AuslBG §8 Abs1;
AuslBG §9 Abs2 litc;

Rechtssatz

Das in § 8 Abs 1 AuslBG normierte Gleichbehandlungsgebot stellt auf die Betriebsverhältnisse des (antragstellenden) Arbeitgebers, nicht aber auf die Verhältnisse am Arbeitsmarkt schlechthin ab. Daraus läßt sich nicht ableiten, § 4 Abs 3 Z 4 AuslBG erfasse die am Arbeitsmarkt bestehenden (günstigeren als die rechtlich gebotenen Mindeststandards) Lohnbedingungen und Arbeitsbedingungen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988090142.X05

Im RIS seit

31.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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