RS Vwgh 1991/1/17 90/09/0136

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.01.1991
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs1;

Rechtssatz

Auch ein österreichischer Koch müßte grundsätzlich für die Zubereitung von (hier: nicht näher spezifizierten) "Balkanspezialitäten" ("serbo-kroatische Küche") im Hinblick auf die geschichtlich und durch die geographische Nähe erklärbaren zahlreichen Einflüsse der jugoslawischen auf die österreichische Küche und die dadurch bedingte Ähnlichkeit beider Küchen als geeignet angesehen werden (Hinweis zum Verhältnis der österreichischen zur ungarischen Küche E 1.12.1988, 88/09/0081 und E 22.2.1990, 89/09/0120).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990090136.X04

Im RIS seit

17.01.1991

Zuletzt aktualisiert am

21.06.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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