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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs1;Rechtssatz
Auch ein österreichischer Koch müßte grundsätzlich für die Zubereitung von (hier: nicht näher spezifizierten) "Balkanspezialitäten" ("serbo-kroatische Küche") im Hinblick auf die geschichtlich und durch die geographische Nähe erklärbaren zahlreichen Einflüsse der jugoslawischen auf die österreichische Küche und die dadurch bedingte Ähnlichkeit beider Küchen als geeignet angesehen werden (Hinweis zum Verhältnis der österreichischen zur ungarischen Küche E 1.12.1988, 88/09/0081 und E 22.2.1990, 89/09/0120).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990090136.X04Im RIS seit
17.01.1991Zuletzt aktualisiert am
21.06.2012