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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §3 Abs1;Rechtssatz
Ohne einen dem Arbeitsamt erteilten Vermittlungsauftrag kann keinesfalls davon als feststehend ausgegangen werden, daß sich unter den dort gemeldeten Arbeitssuchenden keine für den Betrieb des Arbeitgebers gewillten und geeigneten Arbeitskräfte befunden hätten (Hinweis E 22.2.1990, 89/09/0120). Die privaten Bemühungen des Arbeitgebers, durch Inserate die Nachfrage an Arbeitskräften zu decken, vermag an diesem Umstand nichts zu ändern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990090115.X02Im RIS seit
17.01.1991