RS Vwgh 1991/1/17 90/09/0115

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Veröffentlicht am 17.01.1991
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §3 Abs1;
AuslBG §4 Abs1;

Rechtssatz

Ohne einen dem Arbeitsamt erteilten Vermittlungsauftrag kann keinesfalls davon als feststehend ausgegangen werden, daß sich unter den dort gemeldeten Arbeitssuchenden keine für den Betrieb des Arbeitgebers gewillten und geeigneten Arbeitskräfte befunden hätten (Hinweis E 22.2.1990, 89/09/0120). Die privaten Bemühungen des Arbeitgebers, durch Inserate die Nachfrage an Arbeitskräften zu decken, vermag an diesem Umstand nichts zu ändern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990090115.X02

Im RIS seit

17.01.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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