RS Vwgh 2002/9/3 2001/09/0043

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Veröffentlicht am 03.09.2002
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Index

21/03 GesmbH-Recht
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs1 idF 1997/I/078;
AuslBG §4b Abs1 idF 1999/I/0120;
GmbHG §18;

Rechtssatz

Es kann am Ergebnis der Beurteilung nach § 4b Abs. 1 AuslBG nichts ändern, wenn der für die eine Beschäftigungsbewilligung beantragende GmbH nach außen vertretungsbefugte Geschäftsführer von den - vergeblichen - Versuchen der Ersatzkraftstellung keine Kenntnis gehabt hat, weil es in der ausschließlichen Ingerenz des Geschäftsführers gelegen gewesen wäre, dafür Sorge zu tragen, die Einstellung von den vom Arbeitsmarktservice vermittelten Personen zu ermöglichen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001090043.X02

Im RIS seit

22.10.2002

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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