Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 24. Oktober 1994 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen ägyptischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 8 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren erlassen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer bestreite nicht, daß er von Organen des Lan... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;FrG 1993 §18 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/15 94/18/0966 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 18 Abs 2 Z 8 FrG 1993 ist das Betretenwerden des Fremden bei einer Beschäftigung, die er nach dem AuslBG nicht hätte ausüben dürfen, durch die dort bezeichneten Organe, ni... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;FrG 1993 §18 Abs2 Z8;
Rechtssatz: Mit dem Vorbringen, daß der "Tatvorwurf" nicht ausreichend umschrieben wurde, weil nur ein bestimmter Tag angegeben wurde, jedoch ein Hinweis darauf fehle, "während welchen Zeitraumes der Fremde bei der Schwarzarbeit betreten wurde", wird das Wesen § 18 Abs 2 Z 8 FrG 1993 verkannt... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 6. Oktober 1994 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen polnischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Z. 8 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren erlassen. Nachdem die belangte Behörde einleitend zu dem Ergebnis kam, daß die in der Berufung behaupteten Verfahrensmängel (Verstoß gegen ... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;FrG 1993 §18 Abs2 Z8;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 18 Abs 2 Z 8 FrG 1993 ist das Betretenwerden des Fremden bei einer Beschäftigung, die er nach dem AuslBG nicht hätte ausüben dürfen, durch die dort bezeichneten Organe, nicht hingegen die rechtskräftige Bestrafung des betreffenden Arbeitge... mehr lesen...
Mit dem im zweiten Rechtsgang ergangenen nunmehr angefochtenen Bescheid vom 3. Oktober 1994 gab die belangte Behörde der ausschließlich gegen die Strafe gerichteten Berufung des Landesarbeitsamtes Vorarlberg gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 29. Oktober 1993 statt und setzte für die dem Beschwerdeführer zur Last gelegte rechtswidrige Beschäftigung zweier Ausländerinnen (Verstoß gegen § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. b AuslBG) die Strafen neu fest (erste Verwaltungs... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;VStG §54b Abs3;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/07/11 AW 94/09/0024 2 Stammrechtssatz Allein das Vorhandensein von einer im Verwaltungsstrafverfahren bestehenden Möglichkeit, die allenfalls im Ergebnis denselben Effekt wie die Zuerkennung der aufschiebenden Wirk... mehr lesen...
I 1. Mit dem mündlich verkündeten Bescheid vom 15. September 1993 erklärte die Bundespolizeidirektion Wien (die belangte Behörde) gemäß § 11 Abs. 1 iVm § 10 Abs. 1 Z. 4 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, den dem Beschwerdeführer, einem jugoslawischen Staatsangehörigen, am 31. März 1978 unbefristet erteilten Sichtvermerk für ungültig. Die belangte Behörde vertrat dazu begründend die Ansicht, aus dem Verhalten des Beschwerdeführers - er sei wegen mehrerer Straftaten rech... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht50/01 Gewerbeordnung60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;FrG 1993 §10 Abs1 Z4;GewO 1973;
Rechtssatz: Das sich in zahlreichen, über viele Jahre erstreckenden Gesetzesverstößen (ua Verstöße gegen die GewO wegen unbefugter Konzessionsausübung und Übertretung des AuslBG) manifestierende Fehlverhalten des Fremden rechtfertigt in seiner Gesamtheit durchaus... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen nunmehr angefochtenen Bescheid vom 18. März 1994 gab die belangte Behörde der Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft O vom 9. Dezember 1992 keine Folge und bestätigte den erstinstanzlichen Bescheid (Begehung von 4 Verwaltungsübertretungen nach § 18 Abs. 1 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. b des Ausländerbeschäftigungsgesetzes wegen Inanspruchnahme von 4 Ausländern, ohne daß die hiefür erforderlichen ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;AVG §68 Abs1;VStG §19;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - Bestrafung nach dem AuslBG - Die Erhebung einer Verfassungsgerichtshofbeschwerde oder Verwaltungsgerichtshofbeschwerde, selbst wenn ihr die aufschiebende Wirkung zuerkannt wurde, hindert nicht den Eintritt der formellen Rechts... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bringt in seiner am 21. Jänner 1994 zur Post gegebenen Beschwerde vor, der angefochtene Bescheid sei ihm am 9. Dezember 1993 durch Hinterlegung zugestellt worden. Gemäß § 26 Abs. 1 VwGG beträgt die Frist zur Erhebung der Beschwerde sechs Wochen. Sie beginnt gemäß § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG dann, wenn der Bescheid dem Beschwerdeführer zugestellt wurde, mit dem Tage der Zustellung. Die Frist zur Beschwerdeerhebung ist somit im Beschwerdefall mit Ablauf des 20. Jä... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994090020.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Bescheid der belangten Behörde vom 10. März 1992 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom 27. November 1991 auf Erteilung eines Sichtvermerkes unter Berufung auf § 25 Abs. 1 und 3 lit. e des Paßgesetzes keine Folge gegeben. In der Begründung: wurde im wesentlichen ausgeführt, die Prüfung des Antrages habe ergeben, daß der zwingende Versagungsgrund des § 25 Abs. 3 lit. e Paßgesetz vorliege, weil die Beschwerdeführerin nicht im Besitz einer Beschäftigungsbewilligung sei und da... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;PaßG 1969 §25 Abs3 lite;
Rechtssatz: Es ist keineswegs ohne weiters einsichtig, daß ein Betrag in der Höhe von öS 116.500,--, über den der Fremde frei zu verfügen in der Lage ist, die Annahme nahelegt, es drohe der Republik Österreich durch den Aufenthalt des Fremden im Bundesgebiet eine finanzielle Belastung; die... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Antrag auf Wiederaufnahme des mit Bescheid der belangten Behörde vom 4. Februar 1992 abgeschlossenen Verfahrens (Zurückweisung einer Berufung in Angelegenheit Bestrafung nach dem AuslBG) als unbegründet abgewiesen. Mit der Beschwerde ist der Antrag verbunden, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens in Angelegenheit Bestrafung nach dem AuslBG - Der Vollzug des in Rechtskraft erwachsenen Straferkenntnisses der Verwaltungsbehörde erster Instanz wurde durch den von der Beschwerdeführerin gestellten Wiederaufn... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bringt zur Begründung: seines Antrages, ihm die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einbringung der Verwaltungsgerichtshof-Beschwerde gegen den im
Spruch: bezeichneten Bescheid zu gewähren, im wesentlichen vor: Der Beschwerdeführer habe bei seinem Rechtsvertreter behauptet, daß er den angefochtenen Bescheid vom 22. April 1992 am 18. Mai 1992 zugestellt bekommen habe. Da dem angefochtenen Bescheid kein Zustellnachweis zu entne... mehr lesen...
Bezüglich des Sachverhaltes und des bisherigen Verfahrensablaufes wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf das die beiden Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens betreffende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 30. Oktober 1991, Zl. 91/09/0098, verwiesen, mit welchem der damals angefochtene Bescheid der belangten Behörde vom 22. April 1991 hinsichtlich des Abspruches über die Ersatzfreiheitsstrafe im zweiten Rechtsgang wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben... mehr lesen...
Nach den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens führte die Bundespolizeidirektion Wien auf Grund laufender Beschwerden von Anrainerin am 1. März 1990 um 10.20 Uhr im Haus X-Straße 7 eine Überprüfung durch, bei der die beiden polnischen Staatsangehörigen B. und A. bei der Verrichtung von Tischlerarbeiten sowie der polnische Staatsbürger G. bei der Bemalung von Holzfenstern ohne Arbeitsbewilligung angetroffen worden seien; die Beschwerdeführerin habe - so heißt es in der Anzeige d... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistratischen Bezirksamtes für den 22. Bezirk vom 11. Dezember 1990 wurde der Beschwerdeführer wegen der am 26. Mai 1990 begangenen Verwaltungsübertretung der unberechtigten Beschäftigung von zwei polnischen Staatsbürgern nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes schuldig erkannt und bestraft. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer am 22. Februar 1991 beim Magistratischen Bezirksamt mündlich Berufung. Mit dem nunmehr a... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landesarbeitsamtes Wien vom 29. April 1992 wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Arbeitsamtes Persönliche Dienste - Gastgewerbe vom 10. Feber 1992, mit dem der Antrag der Beschwerdeführerin auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für die jugoslawische Staatsangehörige T als Küchengehilfin abgewiesen worden war, abgewiesen. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde an den Verwaltung... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Klaglosstellung gem § 33 Abs 1 VwGG bedeutet die Beseitigung des angefochtenen Bescheides innerhalb der behördlichen Sphäre nach Einleitung des Vorverfahrens (Hinweis B VS 22.9.1981, 365/79, VwSlg 10547 A/1981); hier wurde mit Bescheid des Landesarbeitsamtes der vor dem VwGH angefochtene... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;AVG §56;VStG §51 Abs1;VStG §51 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/03/0066 E 25. Juni 1986 RS 2 Stammrechtssatz Unter Einbringung der Berufung ist deren Einlangen bei der Behörde erster Instanz zu verstehen. Der Berufungsbescheid ist mit der Zustellung an den Beschuldigten bzw seinen Vertreter erlassen (Hinwei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;VStG §16 Abs1;VStG §19;
Rechtssatz: Daß bei der Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe dann, wenn infolge der Einkommenssituation bzw Vermögenssituation des Beschuldigten die "Gefahr der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe sehr konkret ist", ein anderer Maßstab anzulegen wäre als in den sonstigen Fällen, läßt sic... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;AVG §37;AVG §45 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/24 89/02/0183 5 Stammrechtssatz Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, daß die Erstverantwortung, die noch in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem relevanten Ereignis steht, grundsätzlich glaubwürdiger ist, als ein diesbezüglich s... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;VwGG §26 Abs1;VwGG §46 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/09/0175 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/26 91/14/0218 6 Stammrechtssatz Ein Rechtsirrtum betreffend den Zeitpunkt der rechtswirk... mehr lesen...
Mit der offenbar unter Zuhilfenahme automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellten, als Bescheid bezeichneten Erledigung vom 23. Dezember 1991 hat das Landesarbeitsamt Vorarlberg den Antrag der Beschwerdeführerin auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG für den türkischen Staatsangehörigen CC als Stickereiarbeiter abgelehnt. Gemäß dem dazu im Akt erliegenden Rückschein wurde am 24. Dezember 1991 der Versuch unternommen, diese Erledigung an die Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;AVG §37;AVG §45 Abs3;AVG §66 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/04/0272 2 Stammrechtssatz Die Rechtsmittelbehörde hat das Risiko einer Bescheidaufhebung dann zu tragen, wenn sie von der Feststellung der Versäumung der Rechtsmittelfrist ausgeht, diese Feststellung dem Rechtsmittelwerber aber... mehr lesen...
Bezüglich des Sachverhaltes und des bisherigen Verfahrensablaufes wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf das den beiden Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bekannte Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 25. April 1990, Zl. 89/09/0150, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde auf Grund der damaligen Beschwerde der Beschwerdeführerin der seinerzeit angefochtene Bescheid des Landesarbeitsamtes Wien (in der Folge kurz: LAA) vom 12. Oktober 1989 wegen Rechtswidrigkeit i... mehr lesen...