RS UVS Wien 1994/06/20 07/21/252/94

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Veröffentlicht am 20.06.1994
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Rechtssatz

Bei einer Verwaltungsübertretung nach §7 Abs1 iVm §7 Abs2 BauV iVm §33 Abs1 lita Z12 ASchG handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt iSd §5 Abs1 VStG

Schlagworte
Spenglerarbeiten, Schutzausrüstung bei Spenglerarbeiten
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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