Norm: JN §88 Abs1 AJN §88 Abs2 BJN §104 C
Rechtssatz: Zur Anwendung der §§ 88 Abs 1 und 2, 104 JN (mit Hinweis auf die Kritik Matschers an JBl 1969,563). Entscheidungstexte 1 Ob 64/74 Entscheidungstext OGH 12.06.1974 1 Ob 64/74 Veröff: EvBl 1975/64 S 130 4 Ob 46/11k Entscheidungstext OGH 10.05.2011 4 Ob 46/11k Vgl; Beisatz: Eine ... mehr lesen...
Norm: JN §88 Abs1 A
Rechtssatz: Die Vereinbarung des Erfüllungsortes kommt dem Zessionar ebenso wie dem Zedenten zustatten. Entscheidungstexte 6 Ob 251/72 Entscheidungstext OGH 21.12.1972 6 Ob 251/72 7 Ob 712/83 Entscheidungstext OGH 22.12.1983 7 Ob 712/83 Auch European Case L... mehr lesen...
Die klagende Partei, eine Einzelfirma, die den Handel mit Warenverkaufsautomaten in Wien betreibt, hat gegen die Beklagte, die Inhaberin eines Lebensmittelgeschäftes an einem Ort außerhalb des Gerichtssprengels des Erstgerichtes ist, eine Klage aus einem Warenlieferungsvertrag auf Bezahlung von S 2050.- samt stufenweisen Zinsen eingebracht. Die Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes hat sie auf die Bestimmung des § 88 JN gestützt. Die Beklagte hat örtliche Unzuständigkeit des anger... mehr lesen...
Norm: JN §88 Abs1 A
Rechtssatz: Wenn die Vereinbarung des Erfüllungsortes durch Bevollmächtigte getroffen wurde, bedarf es in der Regel des Nachweises der Bevollmächtigung (so schon 2 Ob 367/54, 8 Ob 89/67); dies wird von Lehre und Rechtsprechung zu § 88 Abs 1 JN aus dem Zusammenhalt mit § 87 a JN abgeleitet (siehe hiezu JMVBl Nr 43, Durchführungserlaß vom 02.06.1914). Im § 87 a JN ist aber nur normiert, daß bei Geschäften, die auf Grund einer ... mehr lesen...
Norm: JN §88 Abs1 A
Rechtssatz: Der auf der nicht unterzeichneten Rückseite eines Bestellscheines enthaltene Vordruck einer Gerichtsstandsklausel (hier "Zahlbar und klagbar in Wien") reicht zur Annahme einer Vereinbarung nach § 88 Abs 1 JN nicht aus. Entscheidungstexte 5 Ob 150/71 Entscheidungstext OGH 07.07.1971 5 Ob 150/71 Veröff: EvBl 1972/7 S 13 ... mehr lesen...
Norm: JN §88 Abs1 AJN §104 Abs1 C
Rechtssatz: Die Vereinbarung muß durch Urkunden nachgewiesen werden, die - wenn auch einseitig - jedenfalls vom Beklagten gefertigt sind. Eine Urkunde, die nur von demjenigen unterzeichnet ist, der sie als Nachweis benützen will (zB ein einseitiges Gedächtnisprotokoll), genügt nicht. Entscheidungstexte 5 Ob 243/67 Entscheidungstext OGH 10.01.1968 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: AÖSp §67JN §88 Abs1 AJN §104 C
Rechtssatz: Auch wenn bei Rechtsgeschäften zwischen Spediteuren im Sinne der SZ 26/180 die AÖSp als stillschweigend vereinbart gelten, bedarf eine Gerichtsvereinbarung des urkundlichen Nachweises. Entscheidungstexte 6 Ob 25/66 Entscheidungstext OGH 26.01.1966 6 Ob 25/66 Veröff: SZ 39/17 = EvBl 1966/240 S 296 ... mehr lesen...
Die klagende Partei begehrt von der beklagten Partei den Klagsbetrag als Entgelt für die Durchführung eines Transportes und grundet die Zuständigkeit des Erstgerichtes auf § 67 AÖSp. Das Erstgericht wies die von der beklagten Partei erhobene Einrede der örtlichen Unzuständigkeit mit folgender Begründung: ab: Da die AÖSp. nur organisatorische Maßnahmen der Speditionswirtschaft darstellen, müsse, um die Zuständigkeit des Erstgerichtes zu begrunden, noch ein besonderer Tatbestand vorl... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 AJN §88 Abs1JN §104 Abs1 C
Rechtssatz: Notwendigkeit einer ausdrücklichen Gerichtsstandsvereinbarung; schlüssige Handlungen reichen nicht aus. Entscheidungstexte 5 Ob 235/63 Entscheidungstext OGH 11.07.1963 5 Ob 235/63 Veröff: EvBl 1963/488 S 664 = RZ 1963,199 5 Ob 295/63 Entscheidungstext OGH 17.10.1963 5 Ob 295/63 ... mehr lesen...
Norm: JN §88 Abs1 AJN §104 A
Rechtssatz: Steht die in einem Bestellformular enthaltene Klausel des Erfüllungsortes zwar unterhalb der Unterschrift des Bestellers, aber doch in ihrer unmittelbaren Nähe, sodass sie dem Besteller deutlicher auffallen musste als der von der Unterschrift räumlich weiter entfernte Text, dann muss sie der Besteller als wirksame Vereinbarung des Erfüllungsortes gegen sich gelten lassen. Entsch... mehr lesen...
Norm: JN §31 IIIJN §88 Abs1 A
Rechtssatz: Ist der von der klagenden Partei in Anspruch genommene Gerichtsstand durch eine Vereinbarung im Sinne des § 88 Abs 1 JN gedeckt, so könnten nur besonders gewichtige
Gründe: eine Delegierung im Sinne des § 31 JN rechtfertigen. Entscheidungstexte 6 Nd 127/60 Entscheidungstext OGH 25.01.1961 6 Nd 127/60 4 N... mehr lesen...
Norm: JN §88 Abs1 A
Rechtssatz: Der Gerichtsstand nach § 88 Abs 1 JN ist nur bei ausdrücklicher und urkundlich nachweisbarer Vereinbarung des Erfüllungsortes gegeben, also jedenfalls dann nicht, wenn mangels einer sich von den übrigen Parteienvereinbarungen deutlich abhebenden, bestimmten, direkt auf die Festlegung eines Erfüllungsortes gerichteten Vereinbarung der Erfüllungsort auf Grund materiellrechtlicher Vorschriften, zB gemäß § 905 ABGB a... mehr lesen...
Norm: JN §88 Abs1 A
Rechtssatz: Mit der Verwendung der auf den Namen der beklagten Partei lautenden Stampiglie durch deren Sohn ist noch nicht die Bevollmächtigung dieses Sohnes durch die Beklagten urkundlich nachgewiesen. Vertrauen auf den äußeren Tatbestand kann die zwingenden Vorschriften der ZPO nicht beseitigen. Entscheidungstexte 2 Ob 41/56 Entscheidungstext OGH 01.02.1956 2 Ob 4... mehr lesen...
Norm: JN §88 Abs1 AJN §89
Rechtssatz: Die Zuständigkeit einer Klage aus einem Darlehen kann nicht auf den Zahlungsort eines Wechsels (unter dessen Vorlage) ohne urkundlichen Nachweis des Erfüllungsortes des Darlehensgeschäftes gestützt werden. Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: war ursprünglich wegen fehlerhafter Doppelvergabe der RS-Nummer auch unter RS0021760 aufrufbar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: JN §31 IIIJN §88 Abs1 A
Rechtssatz: Die Delegierung eines anderen Gerichtes würde dem Zweck des § 88 Abs 1 JN widersprechen. Entscheidungstexte 2 Nd 153/54 Entscheidungstext OGH 28.05.1954 2 Nd 153/54 1 Nd 109/59 Entscheidungstext OGH 23.12.1959 1 Nd 109/59 Beisatz: Ähnlich zu § 104 JN (vgl auch 3 Nd 84/59). (T1) ... mehr lesen...
Norm: JN §87aJN §88 Abs1 AJN §104 C
Rechtssatz: Wenn die Gerichtsstandsvereinbarung nicht von den Parteien selbst, sondern von einem Bevollmächtigten getroffen wurde, hat sich der urkundliche Nachweis auch auf die Bevollmächtigung zu erstrecken. Durch die Verwendung einer Geschäftsstampiglie ist noch nicht die Bevollmächtigung zum Abschluß der Vereinbarung eines Erfüllungsortes urkundlich nachgewiesen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: JN §88 Abs1 AJN §104 C
Rechtssatz: Sowohl § 88 Abs 1 JN als auch § 104 JN erfordern, dass in der Vereinbarung der Ort des Gerichtsstandes bzw des Erfüllungsortes namentlich angeführt ist. Auch die Bezugnahme auf eine der Vertragsurkunde nicht angeschlossene Urkunde genügt nicht. Entscheidungstexte 3 Ob 624/50 Entscheidungstext OGH 22.11.1951 3 Ob 624/50 Veröff: EvBl 1951/19 S 4... mehr lesen...
Norm: JN §88 Abs1 A
Rechtssatz: Der Gerichtsstand des Erfüllungsortes wird nicht schon dadurch begründet, daß in der Offerte der Hinweis enthalten war, Zahlungen seien durch Überweisung an eine bestimmte Bank zu leisten. Entscheidungstexte 3 Ob 523/51 Entscheidungstext OGH 11.10.1951 3 Ob 523/51 6 Ob 212/74 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: JN §88 Abs1 A
Rechtssatz: Der Gerichtsstand des Erfüllungsortes wird dadurch, daß der Käufer einen Bestellschein mit dem Vermerk "zahlbar und klagbar am Fakturenausstellungsorte" unterschrieb, nicht begründet. Ein Gegenschein mit dem Vermerk "gestempelte Faktura folgt" begründet nicht den Fakturengerichtsstand. Entscheidungstexte 2 Ob 479/35 Entscheidungstext OGH 25.06.1935 2 ... mehr lesen...
Norm: JN §88 Abs1 A
Rechtssatz: Nach § 88 Abs 1 JN bedarf die Annahme des schriftlichen Antrages, einen Gerichtsstand zu vereinbaren, des urkundlichen Nachweises. Entscheidungstexte 2 Ob 1316/32 Entscheidungstext OGH 02.02.1933 2 Ob 1316/32 Veröff: SZ 15/23 5 Ob 30/72 Entscheidungstext OGH 10.03.1972 5 Ob 30/72 Veröff: EvBl 1972/273... mehr lesen...