Begründung: Die Beklagte bestellte am 5. Juni 2009 bei der Klägerin Tischwäsche. Der Geschäftsführer der Beklagten unterfertigte eine entsprechende Vertragsurkunde, welche eine Vereinbarung des Erfüllungsorts und Gerichtsstands Wels enthielt. Dieser Auftrag ist nicht klagegegenständlich. Am 11. November 2009 bestellte die Beklagte neuerlich bei der für die Klägerin tätigen Handelsvertreterin, die ein Auftragsformular ausfüllte. Dieses enthält wieder den Hinweis auf den Erfüllungsort... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt mit der beim Landesgericht St. Pölten eingebrachten Klage wegen Mängel eines von der Beklagten gekauften Abschleppwagens die Zahlung von 30.500,28 EUR. Die beklagte Partei bestritt das Klagebegehren und wendete aufrechnungsweise eine Gegenforderung ein. Die klagende Partei beantragte die Delegierung an das Landesgericht Klagenfurt, weil sich das gekaufte Fahrzeug am Sitz der Unternehmung des Klägers in Klagenfurt befinde, der Kläger und die überwiege... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte mit der beim Bezirksgericht Vöcklabruck eingebrachten Mahnklage von der beklagten Partei Zahlung restlicher 7.732,27 EUR aus einer Rechnung vom 23. 6. 2006, wobei sie die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts auf eine Gerichtsstandsvereinbarung stützte. Die beklagte Partei erhob in ihrem Einspruch gegen den Zahlungsbefehl die Einrede der örtlichen Unzuständigkeit. Ihr Sitz befinde sich in E*****, Kärnten, eine wirksame Zuständigkeitsverein... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt 21.669,63 EUR sA aufgrund der Abrechnung eines Leasingvertrags über ein Kraftfahrzeug. Sie brachte die Klage im Hinblick auf eine Gerichtsstandsvereinbarung beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien ein. Der Beklagte zog die zunächst erhobene Einrede der örtlichen Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts zurück und stellte den Antrag auf Delegierung der Rechtssache nach § 31 JN an das Landesgericht Feldkirch. Zweckmäßigkeitsgründe (der Wohnsitz ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin brachte in ihrer beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien eingebrachten Mahnklage vor, dass sich die Beklagte ihr gegenüber vertraglich verpflichtet habe, Werknutzungsentgelte zu bezahlen und ordnungsgemäß ausgefüllte Musikprogramme zu übersenden, welche die Klägerin zur Verteilung der Tantiemen benötige. Gegen diese Verpflichtung habe die Beklagte verstoßen, sodass die vereinbarte Vertragsstrafe geltend gemacht werde. Die Streitteile hätten die Zuständigkeit d... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt mit der beim Handelsgericht Wien eingebrachten Mahnklage im Zusammenhang mit einem für ein Bauvorhaben in Innsbruck von der beklagten Partei erteilten Bauauftrag die Zahlung von EUR 24.659,95 sA. Die beklagte Partei bestritt in ihrem Einspruch das Klagebegehren und wendete aufrechnungsweise eine Gegenforderung ein. Die klagende Partei beantragte die Delegierung an das Landesgericht Innsbruck, weil das Bauvorhaben in Innsbruck errichtet worden ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen den Ausführungen im außerordentlichen Revisionsrekurs (zur Zulässigkeit des Rechtsmittels iSd § 528 Abs 1 ZPO) kann von einem Fehlen oberstgerichtlicher Rechtsprechung keine Rede sein. Entgegen den Ausführungen im außerordentlichen Revisionsrekurs (zur Zulässigkeit des Rechtsmittels iSd Paragraph 528, Absatz eins, ZPO) kann von einem Fehlen oberstgerichtlicher Rechtsprechung keine Rede sein. § 104 JN enthält kei... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei, die ihren Sitz in Innsbruck hat, begehrte mit ihrer beim Landesgericht Innsbruck eingebrachten Klage von der beklagten Partei, die ihren Sitz in Salzburg hat, 17.880,10 EUR sA als Schadenersatz wegen (listiger) Irreführung, allenfalls Vertragsverletzung sowie ungerechtfertigter Bereicherung. Sie sei von der beklagten Partei mit der Erbringung von Speditionsleistungen beauftragt worden, auf dieses Geschäft seien die Bestimmungen der Allgemeinen öster... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt von der Beklagten S 200.366,08 sA und stützte dies vorweg darauf, dass sie mit der Beklagten 1993 einen Vertrag geschlossen habe, in dem die Beklagte die Delcredere-Haftung für eine Reihe von Firmen übernommen habe. Über das Vermögen einer dieser Firmen in Schwanenstadt sei der Konkurs eröffnet worden. Daraus seien die geltend gemachten Forderungen offen. Zur Zuständigkeit führte die Klägerin aus, dass nach § 16 des Vertrages über die Del... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte erteilte der klagenden Partei einen Auftrag für eine sog. Mobilwerbung. Die Klägerin hat ihm für ihre betreffende Leistung S 28.696,80, zahlbar in 5 Raten a S 5.738,36 in Rechnung gestellt. Mit der Behauptung, der Beklagte habe auf die zweite Jahresrate nur eine Teilzahlung von S 2.564,64 geleistet, begehrt sie den restlichen Ratenbetrag von S 3.174,72 sA. Die örtliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Linz ergebe sich aus einer Gerichtsstandsvereinba... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt, gemäß § 28 JN ein örtlich zuständiges Gericht für die Einbringung einer Klage gegen die Beklagte auf Ausfolgung des zu 5 Nc 296/98p bei der Verwahrungsabteilung des Oberlandesgerichtes Wien hinterlegten Betrags in Höhe von S 24.990,90 zu bestimmen. Der Kläger begehrt, gemäß Paragraph 28, JN ein örtlich zuständiges Gericht für die Einbringung einer Klage gegen die Beklagte auf Ausfolgung des zu 5 Nc 296/98p bei der Verwahrungsabteilung des Oberlan... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt mit ihrer am 30. 12. 1998 beim Landesgericht Wels eingebrachten Klage das Entgelt für das auftragsgemäße Bereitstellen eines Schweißers und eines Monteurs vom 21. 12. 1995 bis 12. 1. 1996 auf einer Baustelle der Beklagten in Wien. Als Gerichtsstand und Erfüllungsort sei Wels vereinbart worden. Die Beklagte mit Sitz in Deutschland erhebt die Einreden der mangelnden inländischen Gerichtsbarkeit und der örtlichen und sachlichen Unzuständigkeit; si... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte die Verurteilung der beklagten Parteien zur ungeteilten Hand zur Zahlung von "Schadensbehebungskosten" im Gesamtbetrag von S 1,626.219,16. Das Erstgericht sei gemäß § 92a JN zur Verhandlung und Entscheidung zuständig; hilfsweise stützte die klagende Partei die Zuständigkeit des Gerichts erster Instanz auf den Gerichtsstand des Erfüllungsorts. Die klagende Partei begehrte die Verurteilung der beklagten Parteien zur ungeteilten Hand zur Za... mehr lesen...
Begründung: Auf einem Transport von 141 Kartons Strümpfen von L***** nach M*****, den die klagende Partei im Auftrag der S***** (im folgenden Firma S*****) für die Absenderin W***** durchführte, wurde ein Teil des Transportgutes gestohlen. Den Schaden von S 903.835,-- erhielt die Absenderin von ihrer Transportversicherung ersetzt. Diese erhob erfolgreich Regressklage gegen die Firma S*****, die wiederum von ihrem Transportversicherer W*****, der auch die Prozesskosten ersetzte, ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten, die ihren Sitz bzw Wohnsitz in Salzburg haben, beantragten die Delegierung an das Bezirksgericht Salzburg mit der
Begründung: der weiteren Entfernung zum angerufenen Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz beantragt. Eine Bestreitung der Zuständigkeit des angerufenen Gerichts unterblieb. Die klagende Partei hat sich gegen die Delegierung ausgesprochen, weil eine Gerichtsstandvereinbarung vorliege. Das Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz erac... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt vom Beklagten 675.198,20 S an restlichem Werklohn für den Einbau eines Schutz- und Sicherungssystems in dessen Ferienhaus in M*****. Nach dem äußeren Anschein und dem bisherigen Verhalten des Beklagten sei davon auszugehen, daß er in M***** einen Wohnsitz habe. Dieser Ort sei nach der Natur und dem Zweck des geschlossenen Vertrages auch Erfüllungsort, auch Teilzahlungen seien von einem Konto des Beklagten bei einer Salzburger Bank erfolgt. Der ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Gesellschaft mit dem Sitz in Wien begehrt von der beklagten Gesellschaft, die ihren Sitz in China hat, Schadenersatz wegen Schlechterfüllung eines Kaufvertrages. Die Klägerin berief sich zur Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes auf eine Gerichtsstandsvereinbarung und legte dazu das aus dem Englischen übersetzte Kaufanbot vom 6.3.1996 und die ebenfalls aus dem Englischen übersetzte Kaufbestätigung der Beklagten vom 20.3.1996 vor. Im Kaufanbot der Kläge... mehr lesen...
Norm: JN §88 Abs1 ALGVÜ Art5 Z1
Rechtssatz: Der Gerichtsstand nach Art 5 Z 1 LGVÜ geht über den Anwendungsbereich des vergleichbaren § 88 Abs 1 JN wesentlich hinaus; er stellt auf den gesetzlichen oder einen vereinbarten Erfüllungsort ab, sohin den Ort, an dem die konkret eingeklagte Leistung zu erfüllen war oder zu erfüllen gewesen wäre. Haben die Parteien keinen Erfüllungsort vereinbart, bestimmt diejenige Rechtsordnung den Erfüllungsort, die... mehr lesen...
Begründung: Das vom Kläger wegen eines behaupteten Honoraranspruches angerufene Bezirksgericht Innsbruck erließ wider die in Deutschland wohnhafte Beklagte aufgrund der Mahnklage einen Zahlungsbefehl, gegen den diese fristgerecht Einspruch erhob, darin den behaupteten Anspruch dem Grunde und der Höhe nach bestritt und einwendete, dem Kläger nie einen Auftrag erteilt zu haben. In dem die Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 6.2.1997 vorbereitenden Schriftsatz sowie i... mehr lesen...
Begründung: In ihrer Klage, die auf Rückzahlung von an die Beklagte "doppelt überwiesene" Frachtkosten gerichtet ist, brachte die Klägerin vor, sie habe die Beklagte mit dem Transport von vier LKW-Ladungen von Berlin nach Taschkent beauftragt. Zwischen den Streitteilen sei die Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes vereinbart worden, darüberhinaus sei der gegenständliche Vertrag von der Beklagten vereinbarungsgemäß am Sitz desselben zu erfüllen, sodaß die Voraussetzungen der §... mehr lesen...
Begründung: Mit der beim Bezirksgericht für Handelssachen Wien eingebrachten Klage begehrt die Klägerin von der Beklagten die Zahlung offener Rechtsschutzversicherungsprämien. In ihrem Einspruch gegen den Zahlungsauftrag beantragt die Beklagte, die Rechtssache an das Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz zu delegieren. Die Klägerin habe sich bisher nur auf Urkunden als Beweismittel berufen. Sollte die Klägerin Zeugen führen, werde es sich um den in Graz wohnhaften Vertrete... mehr lesen...
Norm: JN §88 Abs1 ALGVÜ Art5
Rechtssatz: Daß die Vereinbarung des Erfüllungsortes nach § 88 Abs 1 JN urkundlich nachgewiesen werden muß, ist nicht maßgebend, wenn Art 5 LGVÜ § 88 JN vorgeht, da Art 5 LGVÜ kein derartiges Erfordernis kennt. Entscheidungstexte 4 Ob 313/97a Entscheidungstext OGH 28.10.1997 4 Ob 313/97a Veröff: SZ 70/226 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin schloß am 27.4.1992 mit der B***** GmbH eine Vereinbarung, in der einleitend festgehalten wurde, daß die Forderung der Klägerin gegen die B***** GmbH mit 30.6.1991 S 1,425.921,44 betrug, so daß nach Abzug der Ausgleichsquote von 48 % ein Forderungsausfall von S 741.479,15 verblieb, und daß die Klägerin ersucht wurde, auf ihre Forderung zu verzichten. Im Anschluß daran wurde ausgeführt: "Die Brauerei F***** unterzeichnet die Verzichtserklärung unter der... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von der Beklagten S 112.160 als Kaufpreis für ein Kopiergerät. Zum Beweis ihrer Behauptungen berief sich die Klägerin - neben Urkunden - auf einen unter ihrer W***** Anschrift zu ladenden Zeugen (S. 21). Die Beklagte beantragt die Abweisung des Klagebegehrens. Das gelieferte Gerät habe nicht funktioniert. Auf sofortige Rüge der Beklagten hin habe ein Mitarbeiter der Klägerin sich vergeblich bemüht, das Gerät zu verbessern. Es sei daher von der ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine am 24.12.1992 im Firmenbuch eingetragene Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Österreich, die Beklagte ein Unternehmen mit dem Sitz in Italien. Mit einem notariell beurkundeten Einbringungsvertrag vom 19.12.1992 wurde ein von einem Einzelkaufmann betriebenes Tischlereiunternehmen (im folgenden "Tischlereiunternehmen" genannt) mit dem sich aus der Einbringungsbilanz ergebenden Umfang in die klagende Partei eingebracht. Mit demselben Tag ist eine we... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht ist bei der Bejahung des Erfüllungsgerichtsstandes und des urkundlichen Nachweises nicht von der oberstgerichtlichen Rechtsprechung abgewichen. Der von beiden Parteien gefertigte Werkvertrag (Beil 1) kam aufgrund des von der Beklagten gefertigten Anbots vom 24.4.1992 (Beil V) zustande. Danach sollten die Badezimmer "ab Werk .... bis frei Baustelle Veldidena - Park aufgestellt, geliefert" werden (P.D in... mehr lesen...