RS OGH 1954/9/22 3Ob634/54

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.09.1954
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Norm

JN §88 Abs1 A
JN §89

Rechtssatz

Die Zuständigkeit einer Klage aus einem Darlehen kann nicht auf den Zahlungsort eines Wechsels (unter dessen Vorlage) ohne urkundlichen Nachweis des Erfüllungsortes des Darlehensgeschäftes gestützt werden.

Anmerkung

Bem: Der Rechtssatz war ursprünglich wegen fehlerhafter Doppelvergabe der RS-Nummer auch unter RS0021760 aufrufbar.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 634/54
    Entscheidungstext OGH 22.09.1954 3 Ob 634/54

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0127556

Im RIS seit

02.03.2012

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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