Entscheidungen zu § 88 Abs. 1 JN

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

80 Dokumente

Entscheidungen 31-60 von 80

TE OGH 1995/5/15 4Nd503/95

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Entscheidung | OGH | 15.05.1995

TE OGH 1995/3/28 4Ob1547/95

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Entscheidung | OGH | 28.03.1995

TE OGH 1995/1/31 4Ob1511/95

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Entscheidung | OGH | 31.01.1995

TE OGH 1994/11/23 1Ob604/94

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Entscheidung | OGH | 23.11.1994

TE OGH 1994/10/27 6Ob548/94

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Entscheidung | OGH | 27.10.1994

TE OGH 1993/6/16 7Nd507/93

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Entscheidung | OGH | 16.06.1993

TE OGH 1993/5/5 8Nd503/93

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Entscheidung | OGH | 05.05.1993

TE OGH 1993/1/15 1Nd501/93

Begründung: Rechtliche Beurteilung Die klagende Partei begehrte vom Beklagten auf Grund einer Vereinbarung vom 8.1.1991, in deren Punkt 10. als Gerichtsstand Innsbruck festgelegt ist, die Zahlung eines Betrages von S 300.720,-- als Entgelt für Analysen und Beratungsleistungen für dessen Unternehmen. Der Beklagte wendete ein, die Leistungen der klagenden Partei, deren "hochtrabenden" Konzepte nicht auf die Bedürfnisse seiner Greißlerei abstellten, seien ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.01.1993

TE OGH 1992/10/12 7Nd509/92

Begründung: Die klagende Partei nahm die beklagte Partei und Thomas Krizsanits als Leasingnehmer für das nach Vertragskündigung noch zu zahlende Entgelt in Anspruch. Die Klage wurde gegen beide Leasingnehmer, gestützt auf § 88 Abs.1 JN, beim Landesgericht Salzburg eingebracht, gegen den ursprünglich Zweitbeklagten Thomas Krizsanits jedoch gemäß § 261 Abs.6 ZPO an das Kreisgericht Wr.Neustadt überwiesen. Nunmehr beantragt die beklagte Partei eine Delegierung der beim Landesgerich... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.10.1992

TE OGH 1991/10/18 8Ob621/91

Begründung: Zwischen den Parteien wurde am 29. September 1988 ein "Vertrag über intellektuelle Dienstleistungen" geschlossen, dessen Punkt 4.9. wie folgt lautet: "Streitfall Beide Vertragspartner verpflichten sich, eventuell auftretende Meinungsverschiedenheiten in Verbindung mit diesem Vertrag auf freundschaftliche Art zu lösen. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, wird der Fall der Entscheidung des Gerichtes, welches für CA zuständig ist, überlassen. Es ist ausschließlich da... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.10.1991

TE OGH 1990/10/17 3Ob570/90

Begründung: Die klagende Partei begehrt den Kaufpreis für gelieferte Waren in Höhe von 230.805,20 S. Sie machte ursprünglich den Gerichtsstand des Erfüllungsortes nach § 88 Abs 1 JN, den Fakturengerichtsstand nach § 88 Abs 2 JN sowie den Gerichtsstand des Vermögens nach § 99 Abs 1 JN geltend, stützt sich aber im Rechtsmittelverfahren nur noch auf § 88 Abs 2 JN. Die beklagte Partei erhob die Einrede der fehlenden inländischen Gerichtsbarkeit und die Einrede der mangelnden örtlichen... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.10.1990

TE OGH 1990/6/27 4Nd507/90

Begründung: Der Kläger begehrt von der Beklagten den restlichen Kaufpreis für 10 Stück Gesamtausgaben der "Steirischen Geschichten" in der Höhe von S 4.320,--. Die Beklagte habe dieses aus 10 Bänden bestehende Sammelwerk mit Vertrag vom 7.11.1989 gekauft. Die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes für Handelssachen Wien - in dessen Sprengel die Beklagte nicht ihren allgemeinen Gerichtsstand hat - begründete der Kläger mit den Gerichtsstandsvereinbarungen gemäß § 88 Abs. 1 und 2 sowie ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.06.1990

RS OGH 1990/6/13 6Ob1556/90, 4Ob1547/95, 4Ob1599/95, 6Ob127/98i, 3Ob380/97x, 2Ob100/06d, 4Nc16/07a,

Norm: JN §88 Abs1 AJN §104 Abs1 C
Rechtssatz: Urkundlich nachgewiesen im Sinne des § 88 Abs 1 oder des § 104 Abs 1 JN ist eine Parteienerklärung nur insoweit, als deren Inhalt durch die Unterschrift gedeckt ist. Entscheidungstexte 6 Ob 1556/90 Entscheidungstext OGH 13.06.1990 6 Ob 1556/90 4 Ob 1547/95 Entscheidungstext OGH 28.03.1995 4 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.06.1990

TE OGH 1990/6/13 6Ob1556/90

Begründung: Rechtliche Beurteilung Urkundlich nachgewiesen im Sinne des § 104 Abs 1 (oder auch des § 88 Abs 1) JN ist eine Parteienerklärung nur insoweit, als deren Inhalt durch die Unterschrift gedeckt ist. Bei der Verwendung von Geschäftspapier, auf dem zwar der Absender die von ihm aufgestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer Gerichtsstandsregelung abdrucken ließ, auf die er aber im individuellen Text in keiner Weise Bezug genommen hat, deckt d... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.06.1990

TE OGH 1989/9/26 3Nd508/89

Begründung: Die klagende Partei, die ihren Sitz in Kärnten hat, begehrt in ihrer beim Landesgericht Klagenfurt eingebrachten Klage vom Beklagten die Bezahlung von 285.240 S s.A. als Entgelt für die Lieferung von Einrichtungsgegenständen für eine Tabaktrafik. Der Beklagte, dessen Tabaktrafik in Wien liegt, wendete nicht behobene Mängel der gelieferten Sachen ein. Er erhob die Einrede der örtlichen Unzuständigkeit des Landesgerichtes Klagenfurt. Außerdem beantragte er in der Klagebe... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.09.1989

TE OGH 1989/5/31 6Ob597/89

Begründung: Die klagende Partei berief sich in der Klage, die auf die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung des aus der laufenden Belieferung mit Waren errechneten Saldos von zuletzt S 1,451.367,86 s. A. gerichtet ist, zur Dartuung der Zuständigkeit des Erstgerichtes auf den Gerichtsstand des Erfüllungsortes sowie eine Gerichtsstandsvereinbarung. Die Beklagte erhob die Einreden der örtlichen und der sachlichen Unzuständigkeit des Erstgerichtes. Das Erstgericht wies - nachdem es d... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 31.05.1989

TE OGH 1989/4/11 4Nd504/89

Begründung: Die Klägerin stützte in ihrer Mahnklage die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes für Handelssachen Wien auf die Gerichtsstände gemäß § 88 Abs 2 und § 104 JN. Der Beklagte erhob gegen den bedingten Zahlungsbifehl vom 9.11.1988 Einspruch, bestritt darin das Vorbringen der Klage, beantragte die Abweisung des Klagebegehrens und wendete die örtliche Unzuständigkeit des angerufenen Gerichtes ein (ON 3). In einem vorbereitenden Schriftsatz vom 9.11.1988 machte er Ausführungen z... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.04.1989

TE OGH 1989/3/13 7Nd502/89

Begründung: Die klagende Partei begehrt von den beiden beklagten Parteien die Zahlung von S 91.393,90 s.A.. Zur
Begründung: der Zuständigkeit des Landesgerichtes Salzburg beruft sie sich darauf, daß als Erfüllungsort und Gerichtsstand Salzburg vereinbart worden sei und auf beiden Seiten ein Handelsgeschäft vorliege. Die beklagten Parteien beantragen die Abweisung der Klage. Sie stellen den Antrag, aus Gründen der Zweckmäßigkeit das Handelsgericht Wien zu delegieren. Alle zu vernehm... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.03.1989

TE OGH 1986/11/18 2Ob690/86

Begründung: Die Klägerin, die aus einem der Beklagten erteilten Auftrag zur Lieferung von zwei Kugelgewindespindeln Schadenersatzansprüche geltend macht, stützt die örtliche Zuständigkeit des Erstgerichtes darauf, daß die Bestellung ausdrücklich zu ihren Einkaufsbedingungen erfolgt sei, denen zufolge der Gerichtsstand Wien oder Linz nach Maßgabe des Ortes der Bestellausschreibung (dies sei Wien gewesen) als vereinbart gelte. Nicht nur die Einkaufsbedingungen der Klägerin enthielte... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.11.1986

TE OGH 1980/1/16 1Ob788/79

Der Kläger begehrt den Zuspruch eines Betrages von 5262 S samt Anhang für zwei Rolläden, die er an den Beklagten verkaufte und lieferte. Nachdem der Beklagte die Einrede der örtlichen Unzuständigkeit des Bezirksgerichtes Salzburg erhoben hatte, stützte sich der Kläger auf den Wahlgerichtsstand nach § 104 JN. Er legte zum urkundlichen Nachweis die Durchschrift des Auftrages vom 22. April 1977 vor, aus der sich ergibt, daß der Gerichtsstand Salzburg ist. In der Sache brachte der Bek... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.01.1980

RS OGH 1979/9/25 5Ob691/79, 2Ob594/82, 3Ob570/90

Norm: JN §88 Abs1 AJN §88 Abs1 B
Rechtssatz: Eine auf dem Bestellschein unterhalb der Unterschrift des Beklagten befindliche Klausel ist wirksam, wenn nach den Übungen des redlichen Verkehrs erwartet werden kann, daß sie der Unterfertigende der Urkunde auch zur Kenntnis nimmt. Entscheidungstexte 5 Ob 691/79 Entscheidungstext OGH 25.09.1979 5 Ob 691/79 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.09.1979

RS OGH 1979/9/25 5Ob691/79, 2Ob594/82

Norm: JN §88 Abs1 AJN §88 Abs1 B
Rechtssatz: Es muß klar erkennbar sein, daß die Bestimmung des Erfüllungsortes von der Unterschrift mitumfaßt ist, doch bestimmt die Übung des redlichen Verkehrs das Maß der Anforderungen, die an den urkundlichen Nachweis der Vereinbarung des Erfüllungsortes zu stellen sind. Entscheidungstexte 5 Ob 691/79 Entscheidungstext OGH 25.09.1979 5 Ob 691/... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.09.1979

RS OGH 1979/9/25 5Ob691/79, 2Ob594/82

Norm: JN §88 Abs1 AJN §88 Abs2 B
Rechtssatz: Bei gedruckten Bestellscheinen muß man im allgemeinen annehmen, daß der Besteller auch eine unter seiner Unterschrift befindliche Vereinbarung eines Erfüllungsortes gelesen und genehmigt hat (soferne sie nicht offenbar zu klein und als nebensächlich an bedeutungsloser Stelle abgedruckt ist) und daß diese Vereinbarung bereits bei der Bestellung und Unterfertigung auf dem Bestellschein abgedruckt war. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.09.1979

RS OGH 1977/9/27 4Ob543/77

Norm: JN §88 Abs1 A
Rechtssatz: Der Vorbehaltsverkäufer kann seine Klage auf Herausgabe des Kaufgegenstandes auf den Gerichtsstand des Erfüllungsortes stützen, da die Rücknahme des Kaufgegenstandes durch den Vorbehaltsverkäufer wegen Verzuges des Käufers beim Fahrniskauf den Rücktritt des Verkäufers vom Vertrag bedeutet. Entscheidungstexte 4 Ob 543/77 Entscheidungstext OGH 27.09.1977... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.09.1977

TE OGH 1977/5/25 1Ob558/77

Der Kläger brachte vor, er habe auf Grund einer Bestellung des (in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaften) Beklagten für diesen in seinem Hotel in S für die Zeit vom 13. bis 29. August 1976 drei Doppelbettzimmer zum Vollpensionspreis reserviert, doch sei der Beklagte schon am Tage nach seiner Ankunft mit dem Bemerken wieder abgereist, daß ihm alles nicht gefalle. Der Kläger begehrte die Bezahlung des Betrages von 18 054 S, der sich aus dem Vollpensionspreis abzüglich einer 25%igen ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.05.1977

RS OGH 1975/12/2 5Ob226/75

Norm: JN §88 Abs1 A
Rechtssatz: Legt der Kläger den (von ihm verfaßten) Bestellschein, auf dessen Rückseite sich allgemeine Geschäftsbedingungen einschließlich einer Erfüllungsortklausel befinden, sowie die korrespondierende Auftragsbestätigung des Beklagten vor, so ist hiemit die Vereinbarung im Sinne des § 88 Abs 1 JN nachgewiesen. Entscheidungstexte 5 Ob 226/75 Entscheidungstext OG... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.12.1975

TE OGH 1974/12/12 6Ob239/74

Die Klägerin begehrte vom Beklagten für "auftrags- und ordnungsgemäß erbrachte Speditionsleistungen" laut Kontoauszug vom 30. August 1973 den Betrag von 490.108.70 S samt Anhang. Sie nahm die Zuständigkeit des Handelsgerichtes Wien gemäß § 88 Abs. 1 JN in Anspruch und brachte dazu vor, ausschließlich auf Grund der Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen zu arbeiten. Nach § 65 AÖSp. sei Erfüllungsort jener Ort, an welchem die Handelsniederlassung des Spediteurs, an welchen de... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.12.1974

RS OGH 1974/12/12 6Ob239/74, 1Ob558/77

Norm: JN §88 Abs1 A
Rechtssatz: Selbst eine mündlich oder stillschweigend durch Unterwerfung unter gedruckte Vertragsbestimmungen zustande gekommene Vereinbarung über den Erfüllungsort muß dem Gericht urkundlich nachgewiesen werden, wenn der Beklagte die diesbezüglichen Klagsbehauptungen bestreitet. Entscheidungstexte 6 Ob 239/74 Entscheidungstext OGH 12.12.1974 6 Ob 239/74 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.12.1974

RS OGH 1974/11/7 6Ob212/74

Norm: JN §88 Abs1 A
Rechtssatz: Die Vereinbarung, daß ein Kaufpreis auf das Konto einer bestimmten Bank gezahlt werden sollte, ist keine Vereinbarung des Sitzes dieser Bank als Erfüllungsort. Entscheidungstexte 6 Ob 212/74 Entscheidungstext OGH 07.11.1974 6 Ob 212/74 Veröff: RZ 1975/27 S 54 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.11.1974

RS OGH 1974/9/12 2Ob250/74, 8Nc24/18y

Norm: ABGB §905 IIAJN §88 Abs1
Rechtssatz: Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Schuldner zu leisten hat, und es begründet der vereinbarte Leistungsort den Gerichtsstand des Erfüllungsortes. Entscheidungstexte 2 Ob 250/74 Entscheidungstext OGH 12.09.1974 2 Ob 250/74 8 Nc 24/18y Entscheidungstext OGH 25.01.2019 8 Nc 24/18y Auch ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.09.1974

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