Norm
JN §88 Abs1 ARechtssatz
Der Gerichtsstand des Erfüllungsortes wird nicht schon dadurch begründet, daß in der Offerte der Hinweis enthalten war, Zahlungen seien durch Überweisung an eine bestimmte Bank zu leisten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0046683Dokumentnummer
JJR_19511011_OGH0002_0030OB00523_5100000_001