Norm: JN §42 AcZPO §519 E4
Rechtssatz: Eine neue Aufrollung der Nichtigkeitsfrage mit Revision oder mit selbständigem Rekurs ist ausgeschlossen, wenn die Entscheidung auch nur aus den Gründen entnommen werden kann. Dies gilt auch dann, wenn die Frage des Vorliegens einer Nichtigkeit oder eines Prozesshindernisses vom Berufungsgericht von Amts wegen aufgegriffen und verneinend beantwortet wurde. Es ist Pflicht des Berufungsgerichtes, Nichtigkeit... mehr lesen...
Mit der beim Erstgericht am 3. Mai 1979 eingelangten Klage begehrte die Klägerin die Scheidung ihrer Ehe mit dem Beklagten wegen dessen Verschulden aus dem Gründe: des § 49 EheG sowie die Verpflichtung des Beklagten, ihr ab dem der Rechtskraft des Scheidungsurteiles folgenden Monatsersten im vorhinein einen monatlichen Unterhalt in der Höhe von 4000 S zu bezahlen. Der Beklagte bestritt das Vorbringen der Klägerin, beantragte, die überwiegende Mitschuld der Klägerin auszusprechen, und... mehr lesen...
Die klagende Partei war Kasko- und Haftpflichtversicherer des im Eigentum des Helmut K stehenden Omnibusses Mercedes O 302 mit dem Kennzeichen W 770.660. Auf diesem Omnibus waren am 21. Juli 1976 Reifen montiert, die von der Firma The G Tyre and Rubber Co. Limited mit dem Sitz in Großbritannien hergestellt und in Österreich von der Firma G GesmbH vertrieben wurden. Die Firma The G Tyre & Rubber Co. Limited ist eine nach englischem Gesellschaftsrecht errichtete Public Company. Von ... mehr lesen...
Norm: EGJN ArtIXJN §1 AJN §28JN §42 Aa
Rechtssatz: Ein besonderes Rechtschutzbedürfnis für die Verfolgung im Inland ist zweifellos dann nicht gegeben, wenn die Rechtsverfolgung im Ausland zumutbar und ohne Schwierigkeiten möglich und die Vollstreckbarkeit der Entscheidung der ausländischen Behörde Im Inland gewährleistet ist. Ein solches Bedürfnis und damit die inländische Gerichtsbarkeit wäre zu bejahen, wenn die Ablehnung der Rechtsschutzgewä... mehr lesen...
Norm: EGJN ArtIXJN §1 AJN §28JN §42 Aa
Rechtssatz: Das Fehlen eines örtlichen Zuständigkeitstatbestandes in den Normen des inländischen Zivilprozessrechtes ist ein Indiz dafür, dass die betreffende Rechtssache nach dem Willen des Gesetzgebers nicht der österreichischen Jurisdiktion unterworfen werden sollte. Entscheidungstexte 3 Ob 619/79 Entscheidungstext OGH 24.09.1980 3 Ob 619/79 ... mehr lesen...
Norm: EGJN ArtIXJN §1 AJN §28JN §42 Aa
Rechtssatz: Die Tatsache, daß der Gesetzgeber für die Rechtsschutzgewährung in Auslandsfällen eigens vorgesorgt und zu diesem Zweck die Grenzen des Tätigkeitsbereiches der inländischen Gerichte außerordentlich weit gezogen hat, läßt den Schluß zu, daß darüberhinausgehende Fälle nach dem Willen des Gesetzgebers nur dann vor ein inländisches Gericht gebracht werden können, wenn im Einzelfall ein besonderes R... mehr lesen...
Norm: EGJN ArtIXJN §1 AJN §28JN §42 Aa
Rechtssatz: Einen Anhaltspunkt dafür, wann nach dem Willen des Gesetzgebers die inländische Gerichtsbarkeit anzunehmen sein soll, geben die Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit der Gerichte. Der Gesetzgeber, dessen Aufgabe es ist, die innerstaatlichen Grundsätze hiefür aufzustellen, hat nämlich zweifellos die Absicht gehabt, alle Rechtssachen, für die er die inländische Gerichtsgewalt begründen wol... mehr lesen...
Norm: EGJN ArtIXJN §1 AJN §28JN §42 Aa
Rechtssatz: Der Umstand, daß ein im Ausland erwirktes Urteil mangels verbürgter Gegenseitigkeit im Inland nicht vollstreckt werden könnte, reicht nicht aus, um ausnahmsweise ein Bedürfnis für die Rechtsverfolgung im Inland anzuerkennen (Ablehnung der Entscheidung 3 Ob 173/75, EvBl 1976/110 = JBl 1976,267 = RZ 1976/19). Entscheidungstexte 3 Ob 619/79 ... mehr lesen...
Norm: EGJN ArtIXJN §1 AJN §28JN §42 Aa
Rechtssatz: Der Mangel eines örtlichen Zuständigkeitstatbestandes bildet keine ungewollte Unvollständigkeit des Gesetzes. Die inländische Zuständigkeitsordnung stellt Gerichtsstände zur Verfügung, welche die Rechtsverfolgung gegenüber dem Ausland erleichtern sollen. Hiezu gehören der Gerichtsstand des Vermögens und des Streitgegenstandes (§ 99 JN), der Gerichtsstand der Gegenseitigkeit (§ 101 JN) und zum T... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt von der Beklagten, die ihren Sitz in der CSSR hat, mit der Behauptung, daß die Beklagte die Bestellung von 72 M-Schwebstoff- Luftfilterzellen zu Unrecht - ohne Nachfristsetzung - storniert habe, die Zahlung von 218 196 Schilling samt Anhang Zug um Zug gegen Übernahme der Ware. Als Zuständigkeitsgrunde machte die Klägerin geltend, daß als Erfüllungsort Wien vereinbart worden sei, die Beklagte Anspruch auf Lieferung der Ware Zug um Zug gegen Zahlung des Preises habe... mehr lesen...
Der Kläger behauptete, der Beklagte habe ihn in einer Pressekonferenz dadurch grob fahrlässig der Vernachlässigung seiner Sorgfaltspflichten als Ingenieurkonsulent für Bauwesen bezichtigt, daß er (über die Mängel des W Baues) wörtlich erklärt habe: "Die Konstruktionsberechnungen waren in Ordnung, nur wurde nicht alles berechnet, was zu berechnen war." Dadurch sei ihm ein fast zugesprochener Auftrag mit einer Honorarsumme von 1 000 000 S entgangen; er begehre aus dem Titel des Schadene... mehr lesen...
Norm: EGJN ArtIXJN §1 AJN §42 AaJN §99
Rechtssatz: Wenn auch § 99 JN häufig die Voraussetzung für die
Begründung: der inländischen Gerichtsbarkeit in vermögensrechtlichen Streitigkeiten ist, regelt diese Bestimmung doch lediglich die Zuständigkeit des Gerichtes. Der Fortfall eines inländischen Vermögens, das den Gerichtsstand des Vermögens begründet hat, kann daher die einmal begründete Zuständigkeit eines bestimmten inländischen Gerichtes nicht... mehr lesen...
Die klagende Partei begehrt von der beklagten Partei, der Kammer der Gewerblichen Wirtschaft für Steiermark, die Rückerstattung von 101 000 S mit der Begründung: , daß die beklagte Partei auf die in den letzten drei Jahren anläßlich von Geschäften im Rahmen der sogenannten Messekompensation mindestens in der Höhe des Klagsbetrages an sie bezahlten Gebühren für Sonderleistungen keinen Anspruch gehabt habe. Zur Intensivierung des Außenhandels werde von den jeweiligen Landeskammern der gew... mehr lesen...
Der Kläger begehrt von den Beklagten, einer Gemeinde, deren Sekretär und deren Bürgermeister, je 85 000 S samt Anhang und führte zur Begründung: seines Begehrens aus, er sei als Erbe nach seiner am 18. Mai 1974 verstorbenen Mutter Irmgard A Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 48 KG S. Auf dieser Liegenschaft habe sich eine Nutzwasserzisterne ungewöhnlich großer Kapazität befunden. Am 18. Mai 1974 sei diese Zisterne im Auftrag des Zweit- und Drittbeklagten, die als Organe der Erstbekla... mehr lesen...
Norm: EGJN ArtIXJN §1 AJN §28JN §42 Aa
Rechtssatz: Der Grundsatz der Universalität der inländischen Jurisdiktion (mit den durch Völkerrecht und innerstaatliches Recht normierten Einschränkungen) ist jedenfalls völkerrechtlich unbedenklich. Die Grenzen der inländischen Gerichtsbarkeit und damit die Ordinationsbefugnis des OGH können daher nur dem inländischen Recht entnommen werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: JN §42 AcZPO §425 Abs2
Rechtssatz: Die Entscheidung über die Einrede der sachlichen Unzuständigkeit kann nicht als Beschluß prozeßleitender Natur angesehen werden; darunter sind nämlich nur solche Beschlüsse zu verstehen, welche nur der zweckmäßigen Formung und Ausführung des Verfahrens dienen. Entscheidungstexte 1 Ob 736/77 Entscheidungstext OGH 22.12.1977 1 Ob 736/77 ... mehr lesen...
Die klagende "Österreichische Volkspartei, Landesparteileitung Niederösterreich" behauptet, der Erstbeklagte Kurt W habe die Zweitbeklagte "Volkspartei- Wahlgemeinschaft M, Liste Kurt W" für die Gemeinderatswahl am 16. November 1975 in der Stadtgemeinde M gegrundet und dabei den wesentlichen Bestandteil des Namens der klagenden Partei ("Volkspartei") widerrechtlich verwendet. Er habe damit das Namensrecht der klagenden Partei verletzt, so daß die Beklagten schuldig seien, jede Verwend... mehr lesen...
Norm: JN §42 AcZPO §425 Abs2
Rechtssatz: Ist das Erstgericht gemäß § 425 Abs 2 ZPO an seinen Beschluß gebunden, so kann dieser innerhalb dieses Rechtsstreites weder von Amts wegen, noch auf Antrag abgeändert werden, so lange der zu Grunde liegende rechtserzeugende Sachverhalt sich nicht in einer Weise geändert hat, die kraft positiver gesetzlicher Vorschrift eine neue Beschlußfassung zuläßt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die Klägerin begehrte vom Beklagten in der bereits am 21. Mai 1971 überreichten Klage nach mehreren Klagsausdehnungen zuletzt den Betrag von 84 600.46 S samt Nebengebühren. Sie habe diese Beträge an die Vermieter der vom Beklagten gemieteten Büroräume bezahlen müssen, weil sie diesen gegenüber die Haftung für die Mietzinsverpflichtungen des Beklagten übernommen und der Beklagte die Mietzinse in der eingeklagten Höhe nicht bezahlt habe. Der Beklagte beantragte, das Klagebegehren abzu... mehr lesen...
Die Klägerinnen sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 525 KG H mit den Grundstücken 901 und 903 je Acker; auf dem letztgenannten Grundstück errichteten die Klägerinnen ein Einfamilienhaus. Die beiden Grundstücke werden durch das öffentliche Gerinne H-Bach (Grundstück 2033) voneinander getrennt. U. a. über Antrag der Erstklägerin erteilte die Bundeshauptmannschaft Mistelbach mit Bescheid vom 26. März 1973 gemäß §§ 11 bis 13, 38, 98 Abs. 1, 111 WRG nachträglich die unbefrist... mehr lesen...
Der Kläger begehrt den Beklagten schuldig zu erkennen, den Holzdurchtrieb durch die Parzelle 819/223 der Liegenschaft EZ X ohne forstbehördliche Bewilligung im Sinn des § 66 Abs. 4 ForstG 1975 zu unterlassen. Ein gleichzeitig erhobenes Schadenersatzbegehren wurde vom Kläger in der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 27. Dezember 1976 zurückgezogen. Zur Begründung: seines Unterlassungsbegehrens bringt der Kläger vor, er sei Eigentümer der obgenannten Liegenschaft, zu der die... mehr lesen...
Norm: JN §1 BIaJN §41JN §42 Aa
Rechtssatz: Das Prozeßvorbringen der beklagten Partei kann eine erweiterte Grundlage für die Beurteilung der Zulässigkeit des Rechtsweges bilden. Entscheidungstexte 4 Ob 520/77 Entscheidungstext OGH 17.05.1977 4 Ob 520/77 Veröff: SZ 50/70 4 Ob 568/78 Entscheidungstext OGH 28.11.1978 4 Ob 5... mehr lesen...
Der Kläger begehrt die Verurteilung der beklagten Partei, der Gemeinde Q, zur Zahlung von 39 498 S samt Anhang und die Feststellung, daß die Beklagte ihm für alle künftigen Schäden an seinen Ufergrundstücken zum F-Bach als Folge der Regulierung des F-Bachs im Oberauf hafte. Er brachte hiezu vor, er sei Eigentümer der land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaft EZ 23 KG A. Die beklagte Partei habe auf Grund des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt vom 14. Juli 196... mehr lesen...
Die klagende Partei begehrte gemäß § 28 JN die Bestimmung des Handelsgerichtes Wien zum für diese Rechtssache örtlich zuständigen Gericht in Österreich mit der Begründung: , daß zwar die inländische Gerichtsbarkeit gegeben sei, nicht aber die örtliche Zuständigkeit eines österreichischen Gerichtes. Sie begehrt mit der vorliegenden Klage die rückwirkende Aufhebung folgender Rechtsgeschäfte zwischen den Streitteilen: a) des im Jahr 1974 geschlossenen Kaufvertrages über 6 000 000 Kapse... mehr lesen...
Die Kläger sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 88 KG A, die Beklagten Eigentümer der Liegenschaft EZ 34 KG K, zu der die Grundstücke 1018 Garten, 1019 Wiese und 1027/3 Wiese gehören. Ing. Walter U und Johanna U sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 54 KG N; im Bereich der südlichen Grenze des zu dieser Liegenschaft gehörigen Grundstückes 623 befindet sich eine als Brunnen gefaßte Quelle, von welcher seit den Jahren 1964 oder 1965 eine Wasserleitung zum Haus der Beklagten in K Nr. 34 und... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei brachte in ihrer Klage vor, sie habe im Gebiet der Gemeinde Z***** in M***** einen Teich ausgebaggert und beabsichtige an diesem Teich liegende Parzellen zu veräußern. Es hätten sich mehrere Kaufinteressenten gemeldet, die in der Folge dem Beklagten in seiner Eigenschaft als Bürgermeister der Gemeinde Z***** von ihrer Kaufabsicht Mitteilung gemacht haben. Durch die den Inhalt des Klagebegehrens darstellenden Äußerungen des Beklagten, die unrichtig sei... mehr lesen...
Norm: EGJN ArtIXJN §1 AJN §42 AaZPO §477 B2c
Rechtssatz: Inländisches Vermögen eines im Ausland wohnhaften Beklagten sieht das Gesetz (§ 99 Abs 1 JN) als ausreichende Inlandsbeziehung an, um die inländische Gerichtsbarkeit für die Geltendmachung vermögensrechtlicher Ansprüche zu bejahen. Entscheidungstexte 1 Ob 196/75 Entscheidungstext OGH 15.10.1975 1 Ob 196/75 Veröff: ZfRV 19... mehr lesen...
Norm: JN §42ZPO §240 CIbZPO §411 Cb
Rechtssatz: Die Bindungswirkung (§ 42 Abs 3 JN) einer formell rechtskräftigen Entscheidung über eine Prozeßeinrede setzt auch die Nämlichkeit des der Entscheidung über die Prozeßvoraussetzung zugrundeliegenden Tatbestandes voraus. Entscheidungstexte 7 Ob 178/75 Entscheidungstext OGH 02.10.1975 7 Ob 178/75 ... mehr lesen...
Die klagende Partei, die sich ohne nähere Darlegung ihrer Organisationsform "Wasserinteressentschaft Wasserleitung M" bezeichnet und durch den Obmann Peter B vertreten auftritt, behauptet, im Gemeindegebiet S eine Wasserleitung zu betreiben, an die die beklagte Partei, die Gemeinde S, das Schulhaus angeschlossen habe; sie begehrte von der beklagten Partei die ihr geschuldete Anschlußgebühr von 30.000 S samt Anhang. Die beklagte Partei bestritt die Parteifähigkeit der klagenden Partei ... mehr lesen...
Norm: JN §42 AcZPO §1 AbZPO §1 Ah5
Rechtssatz: Die Auffassung darüber, ob die übereinstimmende Bejahung einer Prozeßvoraussetzung durch die Untergerichte, die sich nur aus den Entscheidungsgründen ergibt, den OGH bindet, gehen auseinander. Jedenfalls aber kann die nur in den Gründen der Entscheidungen von Untergerichten geschehene Bejahung der Parteifähigkeit eines Gebildes, die nicht einmal darauf Bedacht nimmt, ob es einen gesetzlichen Vertre... mehr lesen...