Norm
EGJN ArtIXRechtssatz
Inländisches Vermögen eines im Ausland wohnhaften Beklagten sieht das Gesetz (§ 99 Abs 1 JN) als ausreichende Inlandsbeziehung an, um die inländische Gerichtsbarkeit für die Geltendmachung vermögensrechtlicher Ansprüche zu bejahen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0041937Dokumentnummer
JJR_19751015_OGH0002_0010OB00196_7500000_003