Norm: B-VG Art9EO §355 XVIEO §381 AJN §28JN §42 Af
Rechtssatz: Inländische Gerichte können ohne Verletzung fremder Souveränität Handlungen und Unterlassungen, die im Ausland vorzunehmen bzw zu beachten sind, anordnen; darin liegt jedenfalls noch kein Akt der Zwangsvollstreckung. Entscheidungstexte 3 Ob 113/94 Entscheidungstext OGH 26.04.1995 3 Ob 113/94 Veröff: SZ 68/81 ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art9EGJN ArtIXEO §18EO §31EO §39 IEO §39 IVCEO §39 IVEJN §42 Aa
Rechtssatz: Inländische Gerichtsbarkeit ist Exekutionsvoraussetzung; ihr Fehlen ist bis zur Beendigung des Exekutionsverfahrens in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen wahrzunehmen; ein dennoch gestellter Exekutionsantrag ist zurückzuweisen, eine schon bewilligte Exekution ist einzustellen. Entscheidungstexte 3 Ob 1... mehr lesen...
Norm: B-VG Art9EO §355 XVIEO §359EuGVÜ Art31JN §28JN §42 Af
Rechtssatz: Die Territorialhoheit Österreichs umfaßt auch die Durchsetzung von Unterlassungsgeboten, die zum Schutz eines inländischen Rechtsgutes angeordnet wurden. Es ist daher zulässig, daß österreichische Gerichte eine Exekution nach § 355 EO bewilligen und Strafen nach § 359 EO verhängen, wenn der Verpflichtete seinen Wohnsitz (Sitz) im Ausland hat, sofern das durchzusetzende Verh... mehr lesen...
Norm: JN §41JN §42 AcJN §42 CZPO §411 HZPO §499
Rechtssatz: Weist das Erstgericht eine Klage wegen sachlicher Unzuständigkeit a limine zurück und behebt das Rekursgericht nicht nur diesen Beschluß, sondern prüft es gleichzeitig die Zulässigkeit des Rechtsweges und bejaht diese, so ist das Ergebnis dieser Prüfung für kein Gericht - auch nicht für es selbst und den OGH - bindend. Hat das Gericht zweiter Instanz in dieser Sache später über eine Be... mehr lesen...
Norm: EO §387 Abs2JN §28JN §42 Aa
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob österreichische Gerichte auch in Fällen, in denen der Antragsgegner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich besitzt zur Erlassung einstweiliger Verfügungen zuständig sind, ist nur entscheidend, ob die Gefahr durch Maßnahmen im Inland gebannt werden kann. Entscheidungstexte 1 Ob 554/94 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: JN §28JN §42 Ae
Rechtssatz: Nach nunmehr ständiger Lehre und Rechtsprechung besteht die inländische Gerichtsbarkeit in Zivilsachen für alle Rechtssachen, die durch positiv - gesetzliche Anordnung, durch völkerrechtliche Regelungen oder zufolge eines durch die inländische Verfahrensordnungen anerkannten Anknüpfungspunkte an das Inland vor die österreichischen Gerichte verwiesen sind. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASGG §3 Abs1 Z1 litaJN §42 Aa
Rechtssatz: Eine ausreichende Nahebeziehung zum österreichischen Rechtsbereich besteht, wenn neben dem inländischen örtlichen Gerichtsstand nach § 4 Abs 1 Z 1 lit a ASGG zusätzlich ein ausreichender arbeitgeberbezogener inländischer Anknüpfungspunkt vorliegt. Entscheidungstexte 9 ObA 278/93 Entscheidungstext OGH 13.10.1993 9 ObA 278/93 ... mehr lesen...