Norm
EGJN ArtIXRechtssatz
Das Fehlen eines örtlichen Zuständigkeitstatbestandes in den Normen des inländischen Zivilprozessrechtes ist ein Indiz dafür, dass die betreffende Rechtssache nach dem Willen des Gesetzgebers nicht der österreichischen Jurisdiktion unterworfen werden sollte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0045463Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.03.2019