Norm
JN §28Rechtssatz
Für Klagen gegen französische Staatsangehörige ist ein Gerichtsstand bei dem für den Wohnsitz des Klägers zuständigen Gericht begründet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0046285Dokumentnummer
JJR_19550727_OGH0002_0010ND00250_5500000_001