Norm
JN §28Rechtssatz
Für den Antrag einer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzenden Ehefrau auf Todeserklärung ihres staatenlosen (sudetendeutschen) Ehemannes zum Zwecke der Eheschließung mit einem Österreicher ist mangels eines vorherigen Wohnsitzes oder Vermögens des Verschollenen in Österreich die inländische Gerichtsbarkeit nicht gegeben. Die neu abzuschließende Ehe ist nicht als Rechtsverhältnis im Sinne des § 12 TEG aufzufassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0046186Dokumentnummer
JJR_19531223_OGH0002_0010ND00374_5300000_001