Norm
JN §28Rechtssatz
Die inländische Gerichtsbarkeit ist für die Todeserklärung eines Staatenlosen, der nicht zuletzt seinen Aufenthalt im Inlande gehabt hat, nicht begründet. Wenn der Ehemann Ausländer oder Staatenloser ohne Aufenthalt im Inland gewesen ist, kann seine Ehe nicht als Rechtsverhältnis angesehen werden, das nach inländischem Recht zu beurteilen ist. Die Vorschrift des § 12 VerschollenheitsG stellt ein Privileg für inländische Staatsangehörige dar, das in keinem Fall auf Staatenlose Ehegattinen ausgedehnt werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1947:RS0046173Dokumentnummer
JJR_19470426_OGH0002_0010ND00330_4700000_001