Norm: Geo §183 Abs1GeO §509 Abs1 Z3JN §23
Rechtssatz: Eine Entscheidung über eine mögliche Befangenheit ist nicht als Akt der Justizverwaltung, sondern als Akt der unabhängigen Rechtsprechung anzusehen. Dementsprechend wurde mit der GeO?Novelle 1999, BGBl II 1999/69, § 511 Abs 2 GeO, demzufolge Ablehnungsanträge in das Jv?Register einzutragen waren, ersatzlos aufgehoben. § 183 Abs 1 und 3 sowie § 509 Abs 1 Z 3 GeO wurde im gegebenen Zusammenhan... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt zu 8 Cg 204/07p des Landesgerichts Feldkirch nach Klagseinschränkung, den Beklagten schuldig zu erkennen, 1. in Bezug auf eine Grundstücksteilfläche a) das abgelagerte Baumaterial, b) die abgelagerten Abfälle, c) die abgestellten großvolumigen Steine, d) den errichteten Spielplatz und e) die vorgenommenen Kiesschüttungen zu entfernen und den früheren Zustand (Alpweide) wiederherzustellen (mit Ausnahme der für die Zufahrt zu einem Grundstück aufgebrac... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verhängte über den Geschäftsführer wegen Verletzung der Offenlegungspflicht nach den §§ 227 ff UGB für die Geschäftsjahre 1998 bis 2008 Zwangsstrafen. Für den Fall des Nichteinreichens der vollständigen Jahresabschlüsse drohte es weitere Zwangsstrafen an. Das Rekursgericht gab dem gegen diese Beschlüsse erhobenen Rekurs der Gesellschaft und des Geschäftsführers nicht Folge, wies ihre Anträge, beim Verfassungsgerichtshof die Einleitung eines Gesetzesprüfun... mehr lesen...
Begründung: Nachdem das Klagebegehren mit Urteil des Landesgerichts Innsbruck vom 6. 4. 2009 (GZ 14 Cg 53/05x-120) abgewiesen worden war und dieses Urteil mangels Bekämpfung in Rechtskraft erwachsen ist (vgl dazu 1 Ob 211/09z), beantragte der Kläger - zum wiederholten Mal - die Bewilligung der Verfahrenshilfe in vollem Umfang. Das Prozessgericht wies den Antrag mit Beschluss vom 9. 6. 2010 zurück. Das Rekursgericht gab dem dagegen erhobenen Rekurs des Klägers nicht Folge und wies au... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine liechtensteinische Kapitalgesellschaft, der Erstbeklagte ist Notar in *****, die Zweitbeklagte eine bei ihm beschäftigte Notarsubstitutin. Mit der zu 4 Cg 243/09g des Landesgerichts ***** erhobenen Klage begehrt die Klägerin 1,6 Mio EUR Schadenersatz, da die Beklagten bei der notariellen Bekräftigung (Mantelung) einer Privaturkunde iSv § 54 NO entgegen § 53 NO nicht auf unwirksame Vertragsbestimmungen hingewiesen hätten; sollte keine Mantelung vorg... mehr lesen...
Begründung: Das Landesgericht Innsbruck wies mit Beschluss vom 7. 5. 2010 den Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung der Verfahrenshilfe ab. Ein Senat des Oberlandesgerichts Innsbruck bestätigte diese Entscheidung mit Beschluss vom 11. 6. 2010, der dem Vertreter der Klägerin am 24. 6. 2010 zugestellt wurde. Die Antragstellerin lehnte mit dem am 2. 7. 2010 eingelangten Schriftsatz, womit sie ihre Eingabe vom 1. 1. 2010 mittels Telefax verbesserte, die Mitglieder dieses Senats ab.... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte fest, dass die Beklagten zur ungeteilten Hand für alle Schäden haften, die durch die unterlassene Anfechtungserklärung eines näher bezeichneten Übergabsvertrags hinsichtlich näher bezeichneter Liegenschaftsanteile an einer Liegenschaft entstanden seien, und zwar bis zu 75 % des Werts der Liegenschaft abzüglich der bereits bestehenden Belastungen. Das Erstgericht stellte ferner fest, dass die Beklagten zur ungeteilten Hand für alle Schäden haften,... mehr lesen...
Begründung: In ihrem außerordentlichen Revisionsrekurs macht die Antragsgegnerin den Nichtigkeitsgrund des „§ 477 Abs 1 Z 1 ZPO iVm § 19 Z 2 JN“ (gemeint wohl: § 58 Abs 4 Z 1 AußStrG) geltend. Sie vertritt die näher begründete Ansicht, dass die Richter des Rekurssenats befangen seien, weil ausreichende
Gründe: dafür vorlägen, deren Unparteilichkeit in Zweifel zu ziehen. Diese Ausführungen im Revisionsrekurs sind als Ablehnungsantrag aufzufassen. Das Erstgericht legte, ohne für eine B... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies mit seinem Beschluss vom 7. 8. 2009, ON 376, den Antrag des Vaters, der Mutter die Obsorge für die im
Spruch: genannten Kinder zu entziehen und ihm zuzuweisen, ab. Noch vor der Entscheidung über den dagegen vom Vater erhobenen Rekurs lehnte dieser die Richter des zuständigen Rekurssenats 48 des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als befangen ab. Der Ablehnungssenat des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien wies mit Beschluss vom 21. 12. 200... mehr lesen...
Begründung: Das Oberlandesgericht Innsbruck hat zu AZ 4 R 25/10y über einen Rekurs des Ablehnungswerbers gegen den Beschluss des Landesgerichts Feldkirch vom 14. Jänner 2010, GZ 1 Nc 24/09k-19, entschieden. In der
Begründung: findet sich der Satz: „Dass die an dem hier angefochtenen Beschluss des Erstgerichts beteiligten Richter vom Rekurswerber [das ist der Ablehnungswerber] - ebenfalls - abgelehnt wurden, hindert die (meritorische) Entscheidung durch das Rekursgericht in concreto ... mehr lesen...
Begründung: In ihrer außerordentlichen Revision macht die Klägerin und Widerbeklagte (in der Folge: Klägerin) einen Nichtigkeitsgrund nach § 477 Abs 1 Z 1 ZPO geltend. Sie vertritt die Ansicht, dass die Richter des Berufungssenats befangen seien, weil ausreichende
Gründe: dafür vorlägen, die erforderliche Unparteilichkeit in Zweifel zu ziehen. Auch wenn die Ausführungen in der Revision zur Nichtigkeit zur
Begründung: einer vom Obersten Gerichtshof zu entscheidenden erheblichen Rechtsf... mehr lesen...
Begründung: In ihrer außerordentlichen Revision macht die Klägerin einen Nichtigkeitsgrund nach § 477 Abs 1 Z 1 ZPO geltend. Sie vertritt die Ansicht, dass die Richter des Berufungssenats befangen seien, weil ausreichende
Gründe: dafür vorlägen, die erforderliche Unparteilichkeit in Zweifel zu ziehen. Auch wenn die Ausführungen in der Revision zur Nichtigkeit zur
Begründung: einer vom Obersten Gerichtshof zu entscheidenden erheblichen Rechtsfrage erstattet werden, sind sie - auch ohne... mehr lesen...
Begründung: In ihrem außerordentlichen Revisionsrekurs macht die Mutter einen Nichtigkeitsgrund nach § 477 Abs 1 Z 1 ZPO (gemeint wohl § 58 Abs 4 Z 1 AußStrG) geltend. Sie vertritt die Ansicht, dass die Richter des Rekurssenats befangen seien, weil ausreichende
Gründe: dafür vorlägen, die erforderliche Unparteilichkeit in Zweifel zu ziehen. Auch wenn die Ausführungen im Revisionsrekurs zur Nichtigkeit zur
Begründung: einer vom Obersten Gerichtshof zu entscheidenden erheblichen Rechtsf... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erhob beim Landesgericht ***** eine Wiederaufnahmsklage gegen das zu 1 R 31/09v dieses Gerichts ergangene Berufungsurteil. Als Wiederaufnahmsgrund machte er geltend, dass in Bezug auf einen Richter des Rechtsmittelsenats der Verdacht einer strafbaren Handlung bestehe (§ 530 Abs 1 Z 4 ZPO). Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Erstgericht diese Klage als zur Bestimmung einer Tagsatzung für die mündliche Verhandlung gemäß ungeeignet zurück. In seinem Rekurs ... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 28.8.2009 entschied das Landes- als Handelsgericht Eisenstadt durch Dr. N***** N*************** Cg ***** in erster Instanz. Die Klägerin verband mit der Berufung gegen dieses Urteil die Ablehnung des Richters. Diesen Antrag wies das Landesgericht Eisenstadt (durch den Dreirichtersenat nach § 23 JN, in der Folge „Erstgericht“) mit dem nun angefochtenen Beschluss zurück. Im Einzelnen behauptete die Klägerin in ihrer Ablehnung eine Nahebeziehung des Richters z... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Konkursgerichts vom 30. 6. 2009 wurde der Antrag der Gemeinschuldnerin vom 1. 6. 2009, den Masseverwalter konkursbehördlich anzuweisen, eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich einzubringen bzw in eventu deren Einbringung konkursbehördlich zu genehmigen, abgewiesen. Das Erstgericht verwies darauf, dass der Masseverwalter bekannt gegeben habe, dass jedenfalls das Ergebnis des Rekurses gegen die Konkurseröffnung abzuwarten sei und ein Antrag... mehr lesen...
Begründung: Der Rekurswerber war Kläger in einem beim Bezirksgericht Graz-Ost geführten Besitzstörungsverfahren. Über Rekurs der dort beklagten Parteien änderte das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz als Rekursgericht den erstinstanzlichen Endbeschluss in eine Klageabweisung ab. Es sprach aus, dass der Revisionsrekurs gemäß § 528 Abs 2 Z 6 ZPO jedenfalls unzulässig sei. In seinem gegen diese Entscheidung (dennoch) erhobenen Rechtsmittel machte der Kläger Nichtigkeit des reku... mehr lesen...
Begründung: Das Oberlandesgericht Graz hat zu AZ 8 R 9/09v über einen Rekurs des Klägers gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz vom 19. 5. 2009, GZ 4 Nc 3/08m-14, zu entscheiden, mit dem das Erstgericht einen Wiedereinsetzungsantrag des Klägers gegen eine weitere Entscheidung des Landesgerichts für Zivilrechtssachen abgewiesen hat. All diese Entscheidungen ergingen - neben zahlreichen weiteren - in einem vom Kläger eingeleiteten Ablehnungsverfahren. Dieses... mehr lesen...
Begründung: In seiner beim Landesgericht Leoben eingebrachten Amtshaftungsklage begehrte der Kläger einen Schadenersatzbetrag von 665,66 EUR. Seiner gegen die abweisende Entscheidung des Erstgerichts gerichteten Berufung gab das Oberlandesgericht Graz durch einen Zuspruch von 443,77 EUR teilweise Folge. Es sprach aus, dass die Revision jedenfalls unzulässig sei. Den Antrag des Klägers auf Abänderung dieses Zulässigkeitsausspruchs wies das Landesgericht Leoben als unzulässig und vers... mehr lesen...
Begründung: In Stattgebung der Berufung der klagenden Partei änderte das Berufungsgericht das Ersturteil dahin ab, dass es die Klageforderung mit 33.534,16 EUR brutto als zu Recht bestehend, die Gegenforderung als nicht zu Recht bestehend und die beklagte Partei unter Einschluss eines rechtskräftigen Teilzuspruchs für schuldig erkannte, dem Kläger 33.534,16 EUR brutto sA zu zahlen. Ein Mehrbegehren von 5.479,41 EUR brutto sA wies es ab. Gegen den Zuspruch von 24.747,96 EUR sA richte... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin lehnte den zur Entscheidung über den Konkurseröffnungsantrag zuständigen Richter (in der Folge: Konkursrichter) in der Tagsatzung vom 17. 12. 2008 (neuerlich) als befangen ab. Unter anderem machte die Antragsgegnerin geltend, dass der Konkursrichter vom zuständigen Finanzamt eine Auskunft über steuerliche Daten der Antragsgegnerin eingeholt habe. Damit habe er gegen § 48a BAO verstoßen und somit rechtswidrig gehandelt. Mit Schriftsatz vom 18. 12. 2008... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil als weitere Richter in der beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz zur AZ 27 Cg 200/09m anhängigen Rechtssache der klagenden Partei W***** mbH, *****, vertreten durch Hohenberg Strauss Buchbauer Rechtsanwälte GmbH in Graz, gegen die beklagten Parteien 1) Univ.-Prof. Dr. Rudolf B*****, Facha... mehr lesen...
Begründung: Vor dem Bezirksgericht St. Pölten ist zu AZ 8 C 1044/04k eine Klage des Betroffenen gegen einen Gerichtssachverständigen anhängig, der den Betroffenen in einem Sozialgerichtsverfahren begutachtet hatte. Am 20. Februar 2008 setzte der Verhandlungsrichter dieses Verfahren gemäß §§ 6a, 190 ZPO bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Pflegschaftsgerichts über die Frage aus, ob dem Kläger ein Sachwalter gemäß § 273 ABGB beizugeben ist. Aufgrund dieses Beschlusses sowie eines... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Spenling und Hon.-Prof. Dr. Kuras und die Hofrätinnen Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Konkurssache der L*****, Masseverwalter Dr. Hans Wabnig, Rechtsanwalt, 5600 St. Johann im Pongau, Hauptstraße 35, aus Anlass des außerordentlichen Revisionsrekurses der Gemeinschuldnerin gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Linz als Rekursgeri... mehr lesen...
Begründung: In ihrem außerordentlichen Revisionsrekurs ON 817 gegen die aufhebende Entscheidung zweiter Instanz ON 801 machte die Mutter ua als „Mangelhaftigkeit des Verfahrens" geltend, die an der angefochtenen Entscheidung mitwirkenden Richter seien wegen freundschaftlich-kollegialer Beziehungen zum Erstrichter befangen. Dieses Rechtsmittel wurde erstmals am 27. August 2008 ab 18:04 Uhr mit Telefax dem Erstgericht übermittelt. Das Erstgericht legte - ohne dass eine Behandlung di... mehr lesen...
Begründung: In seinem Rekurs gegen den Beschluss des Bezirksgerichts Salzburg vom 30. Juni 2008, GZ 1 Nc 35/08f-2, mit welchem der Vorsteher des Bezirksgerichts Salzburg einen Ablehnungsantrag des Betroffenen gegen die im Sachwalterschaftsverfahren zuständige Richterin des Bezirksgerichts (BG) Salzburg zurückgewiesen hat, lehnte der Betroffene sowohl den Vorsteher des BG Salzburg als auch „das gesamte Bezirksgericht Salzburg sowie das Landesgericht Salzburg wegen Amts- und Machtmi... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist Inhaberin des österreichischen Patentes E 113 276 auf Grundlage des europäischen Patentes O 253 310 B1. Das Patent enthält in der für Österreich gültigen Anspruchsfassung 48 Patentansprüche betreffend blutdrucksenkende Verbindungen sowie Verfahren zu deren Herstellung. Das Patent umfasst auch das Erzeugnis Losartan-Kalium. Die Erstklägerin ist auch Inhaberin des auf dem genannten Grundpatent beruhenden Schutzzertifikates SZ 16/96 für das Erzeugnis Lo... mehr lesen...
Begründung: Die vom Kläger im Jahr 1987 eingebrachte Ehescheidungsklage wurde in allen drei Instanzen abgewiesen. Mit der gegenständlichen - im Jahr 2000 eingebrachten - Wiederaufnahmsklage begehrte der Kläger die Wiederaufnahme des Ehescheidungsverfahrens und die Scheidung der Ehe aus dem alleinigen, hilfsweise aus dem überwiegenden oder gleichteiligen Verschulden der Beklagten. Das Erstgericht wies das Begehren des Wiederaufnahmsklägers - auch im zweiten Rechtsgang - ab. Das Ber... mehr lesen...
Begründung: Der Oberste Gerichtshof hat mit Beschluss vom 20. 12. 2006, 9 Ob 136/06z dem Rekurs gegen den Beschluss mit dem über den Antragsteller als Rekurswerber eine Ordnungsstrafe von 1.000 EUR verhängt wurde, nicht Folge gegeben und über den Rekurswerber eine weitere Ordnungsstrafe von 1.200 EUR verhängt. Mit Schriftsatz vom 17. 9. 2007 lehnte der Kläger die im
Kopf: namentlich angeführten Mitglieder des 9. Senats des Obersten Gerichtshofs ab. Rechtliche Beurteil... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren 44 C 394/05d des Bezirksgerichts Graz änderte das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz als Rekursgericht einen den Unterbrechungsantrag des dort Beklagten (des nunmehrigen Amtshaftungsklägers und Ablehnungswerbers) abweisenden Beschluss des Erstgerichts ab. Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hob den Beschluss des Rechtsmittelgerichts als nichtig auf, wies den Rekurs zurück und verpflichtete den dort Beklagten zum Ersat... mehr lesen...