Begründung: Dr. Bernhard E*** lehnte in dem ihn betreffenden Sachwalterschaftsverfahren die Erstrichterin als befangen ab. Der Vorsteher des Erstgerichtes wies den Ablehnungsantrag als unbegründet zurück. Das Rekursgericht wies den dagegen erhobenen Rekurs des Betroffenen als verspätet zurück. Gegen den Beschluß des Rekursgerichtes richtet sich der Rekurs des Betroffenen mit dem Antrag, den angefochtenen Beschluß aufzuheben und einem für Justizverwaltungssachen zuständigen Senat d... mehr lesen...
Begründung: Mit der beim Arbeitsgericht Innsbruck eingebrachten Klage begehrt der Kläger die Feststellung, daß er seit 1.April 1985 Kammeramtsdirektor der K*** F*** A*** UND A*** für Tirol sei, sowie die Zahlung von S 76.656 brutto s.A und S 7.394 netto s.A. Weiters stellte er noch Eventualfeststellungsbegehren. In einem mit ihm geschlossenen Sondervertrag sei vereinbart worden, daß er mit dem Tag des Ausscheidens des bisherigen Kammeramtsdirektors Dr. Josef R*** zum Kammeramtsdir... mehr lesen...
Begründung: In dem vor dem Bezirksgericht für ZRS Graz zu 17 SW 50/85 anhängigen Verfahren über die Bestellung eines Sachwalters für Dipl.Kfm. Franz N*** lehnte der Betroffene die beiden Richter des Bezirksgerichtes Mag. J*** und Mag. K*** wegen Befangenheit ab. Die Ablehnungsanträge wurden vom Vorsteher dieses Gerichtes zurückgewiesen. Ein dagegen vom Ablehnungswerber erhobener Rekurs an das Landesgericht für ZRS Graz blieb erfolglos. Nach Zustellung der Rekursentscheidung lehnte... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei lehnte in der mündlichen Berufungsverhandlung vom 25.4.1985 den beisitzenden Richter des Oberlandesgerichtes Dr. Erich D mit der
Begründung: ab, dieser habe in vorangegangenen, zwischen den Streitteilen anhängigen Rechtsstreitigkeiten als Referent an Entscheidungen mitgewirkt, in denen die entscheidende Rechtsfrage, ob die von der klagenden Partei im Oppositionsprozeß eingewendete Gegenforderung für sie selbst oder für deren persönlich haftende Gesells... mehr lesen...
Norm: B-VG Art144 Abs1JN §23JN §24
Rechtssatz: (Bescheid, Gerichtsakt, Ablehnung von Richtern kein Justizverwaltungsbescheid.) Die Entscheidung über die Ablehnung von Richtern gemäß §§ 23 und 24 JN ist keine Angelegenheit der Justizverwaltung, sondern stellt einen Akt der Gerichtsbarkeit dar (VwSlg 4249 A/1956, VwSlg 6095 A/1963, VfSlg 3511/1959). Sie unterliegt nicht der verfassungsgerichtlichen Kontrolle. VfGH vom 06.03.1976, B 468/75; Veröff... mehr lesen...
Norm: JN §21JN §23JN §25KartG 1972 §69ZPO §477 Abs1 Z1 D1
Rechtssatz: Die Geltendmachung der Befangenheit ist noch nach der Erlassung der erstgerichtlichen Entscheidung zulässig, und zwar auch noch im Rechtsmittelschriftsatz. Die im Rechtsmittelschriftsatz im Zusammenhang mit der Geltendmachung einer Nichtigkeit wegen Ausschließung den Rechtsmittelausführungen zur Sache selbst vorausgestellte Ablehnungserklärung ist nicht verspätet (auch wenn z... mehr lesen...
Norm: JN §23
Rechtssatz: Von einer Beschlussunfähigkeit des Gerichtshofes im Sinne des § 23 JN kann erst dann die Rede sein, wenn sich so viele Richter für befangen erklärt haben oder abgelehnt wurden, dass eine vorschriftsmäßige Besetzung der Senate unmöglich gemacht würde (vgl Fasching I/210,230). Entscheidungstexte 4 Nd 531/76 Entscheidungstext OGH 19.10.1976 4 Nd 531/76 Veröff: E... mehr lesen...
Norm: JN §23
Rechtssatz: Zuständigkeit des OGH zur Entscheidung über einen Ablehnungsantrag, wenn ein gesamtes Oberlandesgericht abgelehnt wird. Entscheidungstexte 5 N 18/71 Entscheidungstext OGH 10.11.1971 5 N 18/71 3 N 504/76 Entscheidungstext OGH 25.05.1976 3 N 504/76 4 N 503/88 Entschei... mehr lesen...
Norm: JN §23OGHG §7
Rechtssatz: Die Entscheidung des OGH über einen Ablehungsantrag hat in einem aus fünf Mitgliedern bestehenden Senat zu erfolgen (§ 7 OGHG). Entscheidungstexte 5 N 18/71 Entscheidungstext OGH 10.11.1971 5 N 18/71 3 N 504/76 Entscheidungstext OGH 25.05.1976 3 N 504/76 ... mehr lesen...
Norm: GOG §22 Abs2JN §19JN §23JN §30
Rechtssatz: Annahme der Befangenheit auf Grund Befangenheitserklärung sämtlicher Richter des OLG wegen der im Berufungsverfahren zu würdigenden Zeugenaussage eines Senatsrates dieses Gerichtes und Bestimmung eines anderen OLG zur Verhandlung und Entscheidung durch OGH. Entscheidungstexte 8 Nd 36/70 Entscheidungstext OGH 23.06.1970 8 Nd 36/70 ... mehr lesen...
Norm: JN §21JN §23ZPO §477 Abs1 Z1 D1
Rechtssatz: Ablehnung nach Schluss der Verhandlung und nach Urteilsfällung zulässig (mit Kontravotum). Entscheidungstexte 1 Ob 116/70 Entscheidungstext OGH 18.06.1970 1 Ob 116/70 Veröff: SZ 43/104 = JBl 1971,480 7 Ob 28/73 Entscheidungstext OGH 07.03.1973 7 Ob 28/73 Beisatz: Jedoch nicht mit ... mehr lesen...
Die Beklagte ist eine GmbH, die aus zwei Gesellschaftern besteht, nämlich der Stadt Wien, die 2/3, und der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Wien, die 1/3 des Stammkapitals besitzt. Geschäftsführer der GmbH ist Walter R. Die Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Wien hat einen Präsidenten und drei Vizepräsidenten; einer der letzteren ist Kommerzialrat Hans A, der nach seinen Angaben für seine Tätigkeit kein Entgelt, wohl aber eine Aufwandentschädigung erhält. Der Senat 2 des O... mehr lesen...
Im vorliegenden Schadenersatzprozeß nach § 1327 ABGB. ist nur noch die Entscheidung darüber offen, ob der Klägerin ein Schaden dadurch entstanden sei, daß sie wegen des Todes ihres Gatten dessen Dienstwohnung (als Schulwart und Hausmeister in einem Schulungsheim der Landeslandwirtschaftskammer) räumen und sich eine Ersatzwohnung habe beschaffen müssen. Der Oberste Gerichtshof hob das diese Forderung abweisende Urteil der zweiten Instanz auf und wies die Rechtssache zur neuerlichen Ver... mehr lesen...
Der Vorsteher des Bezirksgerichtes Döbling hat in der Entmündigungssache des Dr. W. dessen Antrag auf Ablehnung des Richters OLGR. Dr. P. als unbegrundet zurückgewiesen. Diese Entscheidung wurde dem Antragsteller am 2. November 1968 zugestellt. Am 15. November 1968 langte beim Erstgericht gegen diesen Beschluß ein schriftlicher Rekurs des Dr. W. ein, der nicht mit der Unterschrift eines Rechtsanwaltes versehen war. Das Erstgericht stellte mit Beschluß vom 10. Dezember 1968 dem Rechtsm... mehr lesen...
Norm: Geo §19 Z10JN §23
Rechtssatz: Der gemäß § 19 Z 10 Geo mit der Entscheidung über die Ablehnung von Mitgliedern des Gerichtshofes nach § 23 JN betreute Senat hat auch über die Ablehnung eines Einzelrichters dieses Gerichtshofes zu entscheiden. Entscheidungstexte 2 Ob 247/62 Entscheidungstext OGH 20.09.1962 2 Ob 247/62 Veröff: RZ 1962,278 ... mehr lesen...
Norm: EntmO §1JN §19JN §23
Rechtssatz: Ablehnung eines Senates des OGH durch einen Entmündigten. Entscheidungstexte 1 N 7/62 Entscheidungstext OGH 21.03.1962 1 N 7/62 7 N 11/70 Entscheidungstext OGH 10.06.1970 7 N 11/70 Beisatz: Erfolglose Ablehnung namentlich genannter Senatsmitglieder wegen Zurückweisung eines ... mehr lesen...
Norm: JN §23JN §24
Rechtssatz: Unzulässigkeit eines Rekurses in einem Inzidenzverfahren über die Ablehnung eines Richters, der gegen den Beschluß des Gerichtes zweiter Instanz gerichtet ist, mit dem dieses einen Rekurs zurückweist. Entscheidungstexte 1 Ob 1/62 Entscheidungstext OGH 10.01.1962 1 Ob 1/62 Veröff: EvBl 1962/118 S 132 1 Ob 269/67 ... mehr lesen...
Norm: JN §19JN §23
Rechtssatz: Auch vor Einleitung eines Rechtsstreites (so zB anläßlich der Stellung eines Antrages auf Bewilligung des Armenrechtes zur Einleitung eines Rechtsstreites) ist die Ablehnung von Richtern möglich. Entscheidungstexte 1 N 54/60 Entscheidungstext OGH 09.11.1960 1 N 54/60 Veröff: EvBl 1960/381 S 658 = SZ 33/122 1 Ob... mehr lesen...
Norm: JN §19JN §23ZPO §519 E5
Rechtssatz: Zulässigkeit des Rekurses gegen Beschluß des Berufungsgerichtes hinsichtlich Ablehnung eines Richters des Berufungsgerichtes. Entscheidungstexte 3 Ob 569/56 Entscheidungstext OGH 21.11.1956 3 Ob 569/56 7 Ob 72/65 Entscheidungstext OGH 31.03.1965 7 Ob 72/65 ... mehr lesen...
Norm: JN §23JN §24JN §30
Rechtssatz: Unanfechtbarkeit eines Beschlusses, womit eine Rechtssache wegen Befangenheit eines Richters, der sich selbst als befangen erklärte, einem anderen Gericht übertragen wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 85/56 Entscheidungstext OGH 29.02.1956 3 Ob 85/56 3 Ob 50/70 Entscheidungstext OGH 29.04.1970 3 Ob 50/70... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §15JN §23ZPO §415
Rechtssatz: Für die Ablehnung eines Besitzers des arbeitsrechtlichen Berufungssenates gilt nicht § 23 JN, sondern § 15 Abs 2 ArbGerG. Die Nichtbeachtung der Vorschrift des § 415 ZPO ist nicht mit Nichtigkeit bedroht. Entscheidungstexte 4 Ob 134/51 Entscheidungstext OGH 05.02.1952 4 Ob 134/51 European C... mehr lesen...