Norm: JN §19 Z2
Rechtssatz: Auf Grund der bloßen Tatsache, dass Amtshaftungsansprüche wegen Verzögerung einer Rekursentscheidung geltend gemacht werden, kann keine Befangenheit der im Senat tätigen Richter angenommen werden. Es müssen vielmehr besondere Umstände hinzutreten, um in solchen Fällen Zweifel an der Unbefangenheit annehmen zu können. Entscheidungstexte 1 Ob 2/88 Entscheidungs... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Beschlusses zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend sei bemerkt, daß die bloße subjektive Besorgnis des Beklagten, der erkennende Senat, der über die Beweisanträge des Beklagten noch gar nicht endgültig abgesprochen hat, werde Verfahrensgrundsätze zum Nachteil des Beklagten mißachten, jedenfalls kein tauglicher Ablehnungsgrund ist. ... mehr lesen...
Begründung: Am 22.Oktober 1985 wurde über das Vermögen des Dipl.Ing. Wilhelm Siegfried P*** der Konkurs eröffnet (ON 2). Am 18.Februar 1987 wies das Erstgericht den Antrag des Gemeinschuldners auf Ausscheidung der ihm bücherlich zugeschriebenen Hälfte der Liegenschaft EZ 381 KG Goisern ab (ON 321). Das Rekursgericht hob diesen Beschluß auf und trug dem Erstgericht ohne Rechtskraftvorbehalt eine neue Entscheidung über den Antrag des Gemeinschuldners nach Ergänzung des Verfahrens au... mehr lesen...
Norm: JN §19 ffStPO §72 ff
Rechtssatz: Eine Aufteilung der Beurteilung der Befangenheit in Zivilverfahren und Strafverfahren ergibt sich daraus, daß über jede Ablehnung in jeder einzelnen Zivilsache und Strafsache entschieden werden muß und dafür auch verschiedene Verfahrensregelungen bestehen. Entscheidungstexte 5 Ob 366/87 Entscheidungstext OGH 22.12.1987 5 Ob 366/87 ... mehr lesen...
Norm: JN §19JN §23 JN
Rechtssatz: Die Besorgnis, daß die Entscheidung über die Ablehnungserklärung von und gegen einen Richter desselben Gerichtshofes das pflichtgemäße objektive Urteilsvermögen der anderen Richter dieses Gerichtes überfordern könnte, ist grundsätzlich nicht anzunehmen (anders, wenn ein Richter eines Gerichtshofes bei diesem Gerichtshof als Partei in ein Zivilverfahren und Strafverfahren verfangen ist). Ents... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 17.Juli 1985, ON 8, wurde über das Vermögen der Wilhelm P*** Hoch- und Tiefbaugesellschaft mbH & Co. KG und der Wilhelm P*** Hochund Tiefbau Gesellschaft mbH, der persönlich haftenden Gesellschafterin der genannten Kommanditgesellschaft, der Konkurs eröffnet und Dkfm. Dr.Walter S*** zum Masseverwalter bestellt. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 18. Juli 1985, ON 12, wurde dem Masseverwalter ein Gläubigerausschuß beigeordnet. Dipl... mehr lesen...
Begründung: Dipl.Ing. Wilhelm P*** hat in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der im Konkurs befindlichen Wilhelm P*** Internationale Hoch- und Tiefbaugesellschaft mbH in dem zur AZ S 63/85 des Kreisgerichtes Wels anhängigen Konkursverfahrens am 21. April 1987 den Antrag gestellt, das Verfahren an ein anderes Gericht zu delegieren, weil das Oberlandesgericht Linz am 14. Oktober 1986 zur AZ 5 Nc 144/86 und am 18. März 1987 zur AZ 11 Ns 138/87 der Befangenheitserklärung aller Ric... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 14. Oktober 1985, 7 Cg 184/85, wurde das gegen die GÖ-WA Handelsgesellschaft mbH, Textilgroßhandel erhobene auf Zahlung von DM 30.975,42 sA gerichtete Klagebegehren Kurt B*** abgewiesen. Der am 14. April 1986 von Kurt B*** gestellte Antrag, ihm die Verfahrenshilfe zur Einbringung einer Wiederaufnahmsklage hinsichtlich des Verfahrens 7 Cg 184/85 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz zu bewilligen wur... mehr lesen...
Norm: ASGG §11 Abs1JN §8 Abs1JN §19 ff
Rechtssatz: Die Entscheidung über eine gegen einen fachkundigen Laienrichter beim Berufungsgericht eingebrachte Ablehnungserklärung in Arbeitsrechtssachen und Sozialrechtssachen erfolgt gemäß § 8 Abs 1 JN ohne Beiziehung fachkundiger Laienrichter durch den in der Geschäftsverteilung dazu vorgesehenen Senat. Der OGH entscheidet über einen gegen diese Entscheidung erhobenen Rekurs durch den einfachen Senat, ... mehr lesen...
Norm: ASGG §11 Abs1JN §8 Abs1JN §19 ff
Rechtssatz: Die bloße Zugehörigkeit eines fachkundigen Laienrichters zu einer politischen Partei ist kein Ablehnungsgrund. Entscheidungstexte 9 ObA 107/87 Entscheidungstext OGH 30.09.1987 9 ObA 107/87 Veröff: EvBl 1988/43 S 252 11 Ns 14/90 Entscheidungstext OGH 08.08.1990 11 Ns 14/90 Vgl ... mehr lesen...
Begründung: Mit der beim Arbeitsgericht Innsbruck eingebrachten Klage begehrt der Kläger die Feststellung, daß er seit 1.April 1985 Kammeramtsdirektor der K*** F*** A*** UND A*** für Tirol sei, sowie die Zahlung von S 76.656 brutto s.A und S 7.394 netto s.A. Weiters stellte er noch Eventualfeststellungsbegehren. In einem mit ihm geschlossenen Sondervertrag sei vereinbart worden, daß er mit dem Tag des Ausscheidens des bisherigen Kammeramtsdirektors Dr. Josef R*** zum Kammeramtsdir... mehr lesen...
Norm: JN §19JN §22
Rechtssatz: Von einem Richter kann erwartet werden, dass er auch dann unbefangen entscheidet, wenn eine Partei gegen ihn Klagen, Aufsichtsbeschwerden erhebt bzw Strafanzeigen und Disziplinaranzeigen erstattet. Entscheidungstexte 5 Ob 347/87 Entscheidungstext OGH 01.09.1987 5 Ob 347/87 1 Ob 575/91 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Feststellung, daß er Anspruch auf Berufsunfähigkeitspension gemäß § 271 Abs. 1 ASVG habe, wobei er dazu vorbringt, daß er aufgrund seines Leidenszustandes nicht mehr in der Lage sei, eine seinem bisherigen Beruf als Geschäftsführer entsprechende Tätigkeit zu verrichten; da er sich nach wie vor im Angestelltenverhältnis (im Krankenstand) befinde, hätte er im Fall einer Klagestattgebung keinen Anspruch auf Pension. Die beklagte Partei beantragt die... mehr lesen...
Norm: AHG §9 Abs4JN §19
Rechtssatz: Eine Ablehnung kann nur aus persönlichen Gründen gegen die bestimmte Person eines Richters erfolgen, die Ablehnung eines ganzen Gerichtes ist daher unzulässig. Entscheidungstexte 7 Ob 622/87 Entscheidungstext OGH 04.06.1987 7 Ob 622/87 5 Ob 366/87 Entscheidungstext OGH 22.12.1987 5 Ob 366/87 ... mehr lesen...
Begründung: Mit der unzutreffend (Fasching, Lehrbuch, Rdz 470) als Urteil bezeichneten Entscheidung vom 22.11.1986, 8 Cg 272/86-22, hat das Kreisgericht Leoben die Beklagte schuldig erkannt, der klagenden Partei Prozeßkosten zu ersetzen. Den dagegen unrichtigerweise als Berufung bezeichneten Kostenrekurs der Beklagten (§ 55 JN) hat das Oberlandesgericht Graz als Rekursgericht als verspätet zurückgewiesen. Den gegen den Beschluß des Rekursgerichtes von der Beklagten erhobenen und vor... mehr lesen...
Begründung: Im Zusammenhang mit dem ihr mit Beschluß vom 9.September 1986 zum AZ 6 Ob 526/85 erteilten Auftrag zur Verbesserung der in ihrem Schriftsatz vom 26.Oktober 1984 enthaltenen Nichtigkeits- und Wiederaufnahmsklage gegen den Beschluß des Obersten Gerichtshofes vom 12.Juli 1984, AZ 6 Ob 614/84, durch Beibringung der Unterschrift eines Rechtsanwalts lehnt die klagende Partei Gertrude O*** in Eingaben vom 13.Oktober 1986 u.a. auch namentlich bezeichnete Richter des Obersten G... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt Schadenersatz mit der
Begründung: , der Beklagte habe zwei Schäferhunde des Klägers widerrechtlich erschossen. Der Erstrichter Dr. Johann B*** wies mit Urteil vom 3.3.1986, GZ. 26 Cg 290/84-26 des Landesgerichtes Klagenfurt, das Klagebegehren ab. Er führte aus, der Beklagte sei gemäß § 49 des Kärntner Jagdgesetzes zum Abschuß wildernder Hunde berechtigt gewesen. Das Berufungsgericht hob dieses Urteil zur Klärung der Frage, ob der Beklagte einen Jagderl... mehr lesen...
Norm: JN §19
Rechtssatz: Das Vertreten einer, sei es auch in der Rechtsprechung abgelehnten Rechtsmeinung bildet im allgemeinen keinen Ablehnungsgrund. Ebenso ist es kein Ablehnungsgrund, wenn der Richter schon eine bestimmte Rechtsansicht in einem Rechtsstreit geäußert hat (Fasching Zivilprozessrecht Rdz 164). Selbst Verfahrensverstöße werden im allgemeinen eine Befangenheit nicht begründen, es sei denn, sie seien so schwerwiegend, dass sie di... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hatte ursprünglich zu 15 Cg 219/76 des Landesgerichtes Innsbruck (später 9 Cg 410/84) das Begehren gestellt, 81 Beklagte zur ungeteilten Hand schuldig zu erkennen, ihr S 1,125.475 s.A. zu zahlen. Die Beklagten hätten Arbeiten als Miteigentümer von Häusern in Auftrag gegeben und ausführen lassen. Sollte jedoch die gemeinschaftliche Auftragserteilung der Beklagten nicht als gegeben erachtet werden und daher keine Solidarhaftung bestehen, so werde das Eventua... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner am 24.6.1985 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrt der Kläger von der Beklagten die Herausgabe von Bestätigungen über die bei einer Bank erfolgte Hinterlegung im einzelnen angeführter Sparbücher. Gleichzeitig beantragte er die Bewilligung der Verfahrenshilfe in dem in § 64 Abs.1 Z 1 lit.a und Z 2 und 3 ZPO genannten Umfang. Das Erstgericht forderte den Kläger mit Beschluß ON 2 auf, binnen vier Wochen 1.) die Genehmigung der Prozeßführung durch seinen Sac... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 29. September 1983, 7 Nc 14/83-1, erachtete der Ablehnungssenat des Kreisgerichtes St. Pölten den im Verfahren des Bezirksgerichtes St. Peter in der Au (C 81/83) von den klagenden Parteien gegen den Richter Dr. Hans E erhobenen Ablehnungsantrag als nicht gerechtfertigt. Der von den klagenden Parteien dagegen erhobene Rekurs wurde vom Ablehnungssenat des genannten Kreisgerichtes als verspätet zurückgewiesen (7 Nc 14/83-3). Obwohl die klagenden Parteien in... mehr lesen...
Begründung: Sakarija A wurde am 29. Juli 1982 in Wien als unehelicher Sohn der Renate Margarete A geboren. Die Vaterschaft zu diesem Kind hat am 6. September 1982 vor einem Wiener Bezirksjugendamt der ägyptische Staatsangehörige Mohammed El Sayed Mohammed B anerkannt. Der mj. Sakarija A wird von seiner Mutter betreut. Am 6. April 1984 beantragte die Mutter, die über ihren Antrag zum Vormund ihres unehelichen Kindes bestellt worden war, vor dem Wiener Bezirksjugendamt, den Vater 'ab ... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei lehnte in der mündlichen Berufungsverhandlung vom 25.4.1985 den beisitzenden Richter des Oberlandesgerichtes Dr. Erich D mit der
Begründung: ab, dieser habe in vorangegangenen, zwischen den Streitteilen anhängigen Rechtsstreitigkeiten als Referent an Entscheidungen mitgewirkt, in denen die entscheidende Rechtsfrage, ob die von der klagenden Partei im Oppositionsprozeß eingewendete Gegenforderung für sie selbst oder für deren persönlich haftende Gesells... mehr lesen...
Norm: JN §19ZPO §477 Abs1 Z4 D4
Rechtssatz: Erfolgt eine Zurückweisung der Befangenheitserklärung mangels rechtlicher Schlüssigkeit, so begründet es auch keine Nichtigkeit im Sinne des § 477 Abs 1 Z 4 ZPO, wenn - wie dies andernfalls geboten wäre - der das Ablehungsrecht in Anspruch nehmenden Partei nicht vor der Entscheidung Gelegenheit geboten wird, zu den - in einem solchen Fall unerheblichen - Äußerungen der abgelehnten Richter Stellung zu ... mehr lesen...
Begründung: In dem beim Handelsgericht Wien anhängigen Verfahren über die Konkurseröffnungsanträge dreier Gläubiger hat der betroffene Schuldner zunächst den zuständigen Konkursrichter und hernach auch alle übrigen Richter dieses Gerichtes als befangen abgelehnt, bevor noch der zuständige Senat mit der Ablehnung des Konkursrichters befaßt war. Der Schuldner begründete seine zweite Ablehnungserklärung damit, es lege ihm die bisherige Behandlung seiner rechtlichen Angelegenheiten durc... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Bewilligung der Verfahrenshilfe im vollen Umfang zum Zwecke der Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches im Betrag von S 5 Mio. gegen Mitglieder des Verfassungs- und des Verwaltungsgerichtshofes, in eventu gegen die REPUBLIK ÖSTERREICH. In der gleichzeitig überreichten Klage wird ausgeführt, der Akademische Senat der Universität Wien habe seine, des Klägers, Weiterbestellung als Universitätsassistent über den 30.4.1978 hinaus mit der
Begründung: ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §58 Abs4 Z1JN §19 Z2ZPO §477 Abs1 Z1 D1
Rechtssatz: Die Ablehnungsgründe sind grundsätzlich nur über Parteienantrag zu berücksichtigen und bewirken eine Nichtigkeit der durch den abgelehnten Richter gesetzten Verfahrenshandlungen nur dann, wenn sie trotz rechtskräftiger Entscheidung über die Befangenheit des Richters gesetzt wurden oder zwar vor der Entscheidung liegen, aber durch sie betroffen werden (Fasching I 199). Solang... mehr lesen...
Norm: JN §19 Z2ZPO §477 Abs1 Z1 D1
Rechtssatz: Nach den Zivilverfahrensvorschriften wirkt eine Befangenheit, die in einer bestimmten Rechtssache angezeigt wurde, nicht automatisch über diese hinaus auf eine andere. Entscheidungstexte 3 Ob 143/83 Entscheidungstext OGH 16.11.1983 3 Ob 143/83 6 Ob 573/88 Entscheidungstext OGH 05.05.1988 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §58 Abs4 Z1JN §19 Z2ZPO §477 Abs1 Z1 D1
Rechtssatz: Die Ablehnungsgründe sind grundsätzlich nur über Parteienantrag zu berücksichtigen und bewirken eine Nichtigkeit der durch den abgelehnten Richter gesetzten Verfahrenshandlungen nur dann, wenn sie trotz rechtskräftiger Entscheidung über die Befangenheit des Richters gesetzt wurden oder zwar vor der Entscheidung liegen, aber durch sie betroffen werden (Fasching I 199). Solang... mehr lesen...
Norm: JN §19 Z2ZPO §477 Abs1 Z1 D1
Rechtssatz: Nach den Zivilverfahrensvorschriften wirkt eine Befangenheit, die in einer bestimmten Rechtssache angezeigt wurde, nicht automatisch über diese hinaus auf eine andere. Entscheidungstexte 3 Ob 143/83 Entscheidungstext OGH 16.11.1983 3 Ob 143/83 6 Ob 573/88 Entscheidungstext OGH 05.05.1988 ... mehr lesen...