Norm
JN §19 ffRechtssatz
Eine Aufteilung der Beurteilung der Befangenheit in Zivilverfahren und Strafverfahren ergibt sich daraus, daß über jede Ablehnung in jeder einzelnen Zivilsache und Strafsache entschieden werden muß und dafür auch verschiedene Verfahrensregelungen bestehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0046069Dokumentnummer
JJR_19871222_OGH0002_0050OB00366_8700000_001