RS OGH 1987/12/22 5Ob366/87, Ds15/90

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Veröffentlicht am 22.12.1987
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Norm

JN §19
JN §23 JN

Rechtssatz

Die Besorgnis, daß die Entscheidung über die Ablehnungserklärung von und gegen einen Richter desselben Gerichtshofes das pflichtgemäße objektive Urteilsvermögen der anderen Richter dieses Gerichtes überfordern könnte, ist grundsätzlich nicht anzunehmen (anders, wenn ein Richter eines Gerichtshofes bei diesem Gerichtshof als Partei in ein Zivilverfahren und Strafverfahren verfangen ist).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0046110

Dokumentnummer

JJR_19871222_OGH0002_0050OB00366_8700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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