Norm: JN §19JN §20
Rechtssatz: Ist der Richter Dienstnehmer der als Prozesspartei auftretenden Republik Österreich, mag er auch in einer einschlägigen Ministerialsektion tätig sein, so ist dies kein im § 20 JN aufgezählter Ausschließungsgrund und ohne nähere Beziehung zu dem einzelnen Streitfall für sich allein auch noch kein Grund, seine Unbefangenheit in Zweifel zu ziehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EntmO §1JN §19JN §23
Rechtssatz: Ablehnung eines Senates des OGH durch einen Entmündigten. Entscheidungstexte 1 N 7/62 Entscheidungstext OGH 21.03.1962 1 N 7/62 7 N 11/70 Entscheidungstext OGH 10.06.1970 7 N 11/70 Beisatz: Erfolglose Ablehnung namentlich genannter Senatsmitglieder wegen Zurückweisung eines ... mehr lesen...
Norm: JN §19
Rechtssatz: Befangenheit liegt vor, wenn die Fähigkeit zu einer sachlichen Beurteilung fehlt oder irgendwie behindert ist oder eine solche Behinderung doch mit Grund befürchtet werden kann. Erklärt der Richter selbst unter Hinweis auf konkrete Umstände, die ihrer Natur nach eine Befangenheit zu begründen geeignet sind, seine Befangenheit, dann ist, da der Richter selbst am besten wissen muss, ob mit Rücksicht auf die gegebenen Verh... mehr lesen...
Norm: JN §19JN §23
Rechtssatz: Auch vor Einleitung eines Rechtsstreites (so zB anläßlich der Stellung eines Antrages auf Bewilligung des Armenrechtes zur Einleitung eines Rechtsstreites) ist die Ablehnung von Richtern möglich. Entscheidungstexte 1 N 54/60 Entscheidungstext OGH 09.11.1960 1 N 54/60 Veröff: EvBl 1960/381 S 658 = SZ 33/122 1 Ob... mehr lesen...
Norm: JN §19 ffMSchG §37 ffPatG §76PatG §112 ff
Rechtssatz: Die gesetzlichen Bestimmungen über das Markenlöschungsverfahren kennen keine Ablehnung einzelner Mitglieder des erkennenden Senates oder des Senates in seiner Gesamtheit. Rechtsausführungen der Nichtigkeitsabteilung in einem Zwischenerkenntnis können nur meritorisch bekämpft, nicht als Ausschließungsgrund geltend gemacht werden. Veröff: PBl 1963,13 = ÖBl 1963,3 ... mehr lesen...
Norm: JN §19JN §20
Rechtssatz: Nach Rechtskraft der Sachentscheidung ist eine Ablehnung ausgeschlossen (geht aus der Sacherledigung des Ablehnungsantrages hervor, durch den Richter des Obersten Gerichtshofs abgelehnt wurde; die Sachentscheidung des Obersten Gerichtshofs wurde vor Erledigung des Ablehnungsantrages zugestellt). Entscheidungstexte 1 N 39/59 Entscheidungstext OGH 26.11.1959... mehr lesen...
Norm: JN §19 Z2
Rechtssatz: Bei einem unterlaufenen Fehler kann eine Entscheidung unrichtig sein, ohne dass jedoch eine unsachliche Entscheidung vorliegt. Eine unrichtige Entscheidung kann nur im Rechtsmittelweg bekämpft werden, womit bezweckt wird, die gefällte Entscheidung auf ihre Richtigkeit zu prüfen, während das Ablehnungsverfahren darauf abzielt, den abgelehnten Richter aus dem Verfahren überhaupt auszuschalten. Entsc... mehr lesen...
Norm: JN §19 Z2
Rechtssatz: Bei einem unterlaufenen Fehler kann eine Entscheidung unrichtig sein, ohne dass jedoch eine unsachliche Entscheidung vorliegt. Eine unrichtige Entscheidung kann nur im Rechtsmittelweg bekämpft werden, womit bezweckt wird, die gefällte Entscheidung auf ihre Richtigkeit zu prüfen, während das Ablehnungsverfahren darauf abzielt, den abgelehnten Richter aus dem Verfahren überhaupt auszuschalten. Entsc... mehr lesen...
Norm: JN §19JN §30JN §31 I
Rechtssatz: Ablehnungsgründe rechtfertigen keinen Delegierungsantrag. Entscheidungstexte 5 Nd 148/58 Entscheidungstext OGH 17.12.1958 5 Nd 148/58 2 Ob 165/56 Entscheidungstext OGH 07.03.1956 2 Ob 165/56 Beisatz: Und sind auch kein Rekursgrund, zu ihrer Prüfung ist ein Ablehnungsantrag erforderlich. (T1) ... mehr lesen...
Norm: JN §19 Z2RDG §115RichterdisziplinarG §11
Rechtssatz: Verfahrensmängel als solche vermögen in der Regel nicht die Befangenheit des Gerichtes darzutun. Entscheidungstexte Ds 1/57 Entscheidungstext OGH 24.01.1957 Ds 1/57 7 Ob 562/86 Entscheidungstext OGH 24.04.1986 7 Ob 562/86 Beisatz: Es sei denn, sie seien so schwerwiegend, da... mehr lesen...
Norm: JN §19 Z2RDG §115RichterdisziplinarG §11
Rechtssatz: Verfahrensmängel als solche vermögen in der Regel nicht die Befangenheit des Gerichtes darzutun. Entscheidungstexte Ds 1/57 Entscheidungstext OGH 24.01.1957 Ds 1/57 7 Ob 562/86 Entscheidungstext OGH 24.04.1986 7 Ob 562/86 Beisatz: Es sei denn, sie seien so schwerwiegend, da... mehr lesen...
Norm: JN §19JN §23ZPO §519 E5
Rechtssatz: Zulässigkeit des Rekurses gegen Beschluß des Berufungsgerichtes hinsichtlich Ablehnung eines Richters des Berufungsgerichtes. Entscheidungstexte 3 Ob 569/56 Entscheidungstext OGH 21.11.1956 3 Ob 569/56 7 Ob 72/65 Entscheidungstext OGH 31.03.1965 7 Ob 72/65 ... mehr lesen...
Norm: JN §19
Rechtssatz: Ablehnung eines Anwaltsrichters wegen vorgefaßter Meinung. Entscheidungstexte 1 N 14/56 Entscheidungstext OGH 09.05.1956 1 N 14/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0045957 Dokumentnummer JJR_19560509_OGH0002_00100N00014_5600000_001 mehr lesen...
Norm: JN §19JN §20
Rechtssatz: Selbstablehnung eines Richters, der in der konkreten Angelegenheit als Ratgeber einer Partei fungiert hat. Entscheidungstexte 1 Ob 198/56 Entscheidungstext OGH 11.04.1956 1 Ob 198/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0045932 Dokumentnummer JJR_19560... mehr lesen...
Norm: JN §19
Rechtssatz: Namentliche Ablehnung aller Mitglieder des Senates 2 beim OGH. Entscheidungstexte 1 N 6/56 Entscheidungstext OGH 29.02.1956 1 N 6/56 Veröff: EvBl 1956/255 S 469 7 N 11/70 Entscheidungstext OGH 22.04.1970 7 N 11/70 3 N 510/84 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: JN §19
Rechtssatz: Auf die Ablehnung eines Notars als Gerichtskommissärs ist nicht § 26 JN, sondern §§ 19 ff JN anzuwenden. Entscheidungstexte 2 Ob 380/55 Entscheidungstext OGH 22.06.1955 2 Ob 380/55 Veröff: NZ 1955,126 = EvBl 1955/350 S 567 7 Ob 498/55 Entscheidungstext OGH 30.11.1955 7 Ob 498/55 Gegenteilig; Verö... mehr lesen...
Norm: JN §19 Z2
Rechtssatz: Wesen der Befangenheit. Entscheidungstexte 2 Nc 52/53 Entscheidungstext OGH 01.12.1953 2 Nc 52/53 Veröff: JBl 1954,286 3 Ob 569/56 Entscheidungstext OGH 21.11.1956 3 Ob 569/56 5 Ob 407/63 Entscheidungstext OGH 16.01.1964 5 Ob 407/63 ... mehr lesen...
Norm: JN §19 Z2
Rechtssatz: Wesen der Befangenheit. Entscheidungstexte 2 Nc 52/53 Entscheidungstext OGH 01.12.1953 2 Nc 52/53 Veröff: JBl 1954,286 3 Ob 569/56 Entscheidungstext OGH 21.11.1956 3 Ob 569/56 5 Ob 407/63 Entscheidungstext OGH 16.01.1964 5 Ob 407/63 ... mehr lesen...
Norm: JN §19
Rechtssatz: Es kann nicht ein gesamter Gerichtshof mit dem Präsidenten wegen Befangenheit pauschaliter abgelehnt werden. Es können nur namentlich bezeichnete Richter aus bestimmten Gründen abgelehnt werden. Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bezugnahme, sondern nur fallweise mit einer Gleichstellungsindizierung versehen. ... mehr lesen...