Norm
JN §19Rechtssatz
Der Ausschließungsgrund des § 20 Z 2 JN gilt auch für fachkundige Laienrichter; sie sind unverzichtbar und als Nichtigkeitsgründe in jeder Lage des Verfahrens wahrzunehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0045951Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.08.2022