RS OGH 2020/7/23 18ONc3/20s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.07.2020
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Norm

ZPO §586
ZPO §589
ZPO §594
JN §19

Rechtssatz

Die Durchführung einer Verhandlung im Wege der Videokonferenz bildet im Schiedsverfahren auch dann keinen Ablehnungsgrund, wenn sich eine Partei dagegen ausgesprochen hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133230

Im RIS seit

05.10.2020

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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