Norm
JN §19 Z2Rechtssatz
Weicht der abgelehnte Richter mit seiner Meinung, eine Manuduktionspflicht gegenüber anwaltlich vertretenen Parteien sei "überflüssig“ und habe "zu entfallen“, nicht bloß von der herrschenden Judikatur ab, sondern setzt sich über den klaren Wortlaut der §§ 182, 182a ZPO hinweg und begründet diese nicht mit dem Gesetz in Einklang zu bringende Rechtsansicht im Urteil mit unsachlichen und herabsetzenden Bemerkungen, rechtfertigt die gebotene objektive Betrachtungsweise, die völlige Unbefangenheit des Richters in Zweifel zu ziehen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Befangenheit von Richtern, Ablehnung von RichternEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2011:RW0000652Im RIS seit
09.11.2011Zuletzt aktualisiert am
14.02.2012