Norm: AußStrG §9 A1AußStrG §72 Abs2AußStrG 2005 §153 Abs1
Rechtssatz: Wenn das Gericht mangels eines die im § 72 Abs 2 AußStrG normierte Wertgrenze übersteigenden Vermögens den Beschluss fasst, eine Abhandlung von Amts wegen nicht einzuleiten, liegt eine anfechtbare Verfügung vor. Entscheidungstexte 6 Ob 118/63 Entscheidungstext OGH 27.06.1963 6 Ob 118/63 Veröff: EvBl 1963/435 S 580 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E5
Rechtssatz: Ein Nachlaßgläubiger hat nicht das Recht, einen Beschluß des Verlassenschaftsrichters, durch den die Veräußerung von Nachlaßgegenständen unter gewissen Bedingungen angeordnet wird, anzufechten. Entscheidungstexte 7 Ob 179/63 Entscheidungstext OGH 26.06.1963 7 Ob 179/63 RZ 1963,174 European Case Law I... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 J1IngKG allgZivTG allgm
Rechtssatz: Rekurslegitimation der Ingenieurkammer nach den Bestimmungen des Kammergesetzes (RGBl Nr 3/1913) und des Ziviltechnikergesetzes (BGBl Nr 146/1957 bzw Nr 155/1958). Entscheidungstexte 6 Ob 115/63 Entscheidungstext OGH 12.06.1963 6 Ob 115/63 EvBl 1963/344 S 468 European Case Law... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A1NO 1955 §188
Rechtssatz: Maßnahmen nach § 188 Abs 1 NO 1955 sind nicht Gegenstand eines Rechtsmittelverfahrens. Entscheidungstexte 7 Ob 135/63 Entscheidungstext OGH 15.05.1963 7 Ob 135/63 RZ 1963,159 = EvBl 1963/349 S 472 = NZ 1964,183 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0006104 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 P1.DVPStG §22 Abs5PStG §31
Rechtssatz: Rekurslegitimation des Amtes der Landesregierung gegen Beischreibungsbeschlüsse nach § 31 PStG. Entscheidungstexte 7 Ob 100/63 Entscheidungstext OGH 24.04.1963 7 Ob 100/63 7 Ob 101/63 Entscheidungstext OGH 24.04.1963 7 Ob 101/63 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 QKO §120KO §176
Rechtssatz: Kein Rekursrecht des Freihandkäufers im Konkursverfahren. Entscheidungstexte 5 Ob 98/63 Entscheidungstext OGH 18.04.1963 5 Ob 98/63 RZ 1963,136 = EvBl 1963/367 S 497 = SZ 36/59 8 Ob 2114/96g Entscheidungstext OGH 17.10.1996 8 Ob 2114/96g Vgl aber; Beisatz: Dies gilt aber dann nicht, we... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 B2JWG §26JWG §39
Rechtssatz: Keine Parteistellung des Ehemannes der Kindesmutter im Verfahren zur Aufhebung der gerichtlichen Erziehungshilfe. Entscheidungstexte 5 Ob 35/63 Entscheidungstext OGH 21.02.1963 5 Ob 35/63 2 Ob 286/65 Entscheidungstext OGH 07.10.1965 2 Ob 286/65 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 HaAußStrG §9 A1AußStrG §19
Rechtssatz: Wenn die Auslegung des von den Eltern des Kindes vergleichsweise geregelten Besuchsrechtes des einen Elternteiles strittig ist und das Gericht dem erziehungsberechtigten Elternteil einen Auftrag unter Androhung einer Ordnungsstrafe erteilt, dem anderen Teil das Besuchsrecht zu ermöglichen, dann liegt eine nach § 9 AußStrG anfechtbare Verfügung des Gerichtes und nicht eine bloße Androhung e... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 D1
Rechtssatz: Keine Parteistellung des außerehelichen Kindes im Verfahren zur Genehmigung des Anerkenntnisses der außerehelichen Vaterschaft durch einen Minderjährigen. Entscheidungstexte 7 Ob 356/62 Entscheidungstext OGH 19.12.1962 7 Ob 356/62 EvBl 1963/96 S 134 5 Ob 95/71 Entscheidungstext OGH 21.04.1971 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2dZPO §520 E4
Rechtssatz: Eine unrichtige Bezeichnung des Rekursgerichtes bildet keinen Grund zur Zurückweisung des Rechtsmittels. Entscheidungstexte 3 Ob 154/52 Entscheidungstext OGH 07.11.1962 3 Ob 154/52 7 Ob 115/69 Entscheidungstext OGH 02.07.1969 7 Ob 115/69 1 Ob 658/55 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §760AußStrG §9 E8AußStrG §130
Rechtssatz: Der Republik Österreich, die im Verlassenschaftsverfahren die Herausgabe von Nachlaßgegenständen begehrt, die dem Erblasser seinerzeit eingeantwortet wurden, obwohl die Voraussetzungen für eine Erbloserklärung im Sinne der §§ 760 ABGB und 130 AußStrG vorgelegen wären, kommt keine Parteistellung und Rekurslegitimation zu. Vielmehr hat sie ihre Ansprüche im Klageweg geltend zu machen. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E1
Rechtssatz: Beschwerdeberechtigung eines Dritten im Verlassenschaftsverfahren gegen Beschlüsse des Verlassenschaftsgerichtes, durch die in sein bücherliches Recht eingegriffen wird. Entscheidungstexte 1 Ob 200/62 Entscheidungstext OGH 19.09.1962 1 Ob 200/62 Veröff: SZ 35/94 5 Ob 238/65 Entscheidungstext OGH 13.10.19... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E1AußStrG §174
Rechtssatz: Aus demPrinzig, die Rechtskraft der Einantwortung heile Mängel des Abhandlungsverfahrens, kann nicht abgeleitet werden, daß ein vor Rechtskraft der Einantwortung eingebrachter Rekurs gegen einen im Abhandlungsverfahren ergangenen Beschluß nicht mehr mertorisch erledigt werden brauche (ähnlich wie 7 Ob 329/56). Entscheidungstexte 6 Ob 223/62 E... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E5AußStrG §72
Rechtssatz: Den Nachlaßgläubigern steht kein Recht auf Einleitung einer Verlassenschaftsabhandlung oder eines Ausfolgungsverfahrens zu. Entscheidungstexte 8 Ob 284/62 Entscheidungstext OGH 04.09.1962 8 Ob 284/62 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0006619 D... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2f
Rechtssatz: Im Außerstreitverfahren gilt das Verbot der reformatio in peius nicht uneingeschränkt, vor allem dort nicht, wo auf Grund besonderer gesetzlicher Bestimmungen auch von amtswegen einzuschreiten ist. Entscheidungstexte 6 Ob 230/62 Entscheidungstext OGH 31.07.1962 6 Ob 230/62 JBl 1963,213 7 Ob 201/66 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E1
Rechtssatz: Gegen die Auswahl der Person des Verlassenschaftskurators steht den Beteiligten das Rekursrecht zu. Entscheidungstexte 5 Ob 178/62 Entscheidungstext OGH 12.07.1962 5 Ob 178/62 EvBl 1962/498 S 634 6 Ob 149/70 Entscheidungstext OGH 17.06.1970 6 Ob 149/70 2 Ob 56/... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 B1EntmO §4
Rechtssatz: Ein beschränkt Entmündigter kann im Pflegschaftsverfahren selbständig Anträge stellen und Rechtsmittel ergreifen. Entscheidungstexte 7 Ob 211/62 Entscheidungstext OGH 27.06.1962 7 Ob 211/62 8 Ob 10/67 Entscheidungstext OGH 31.01.1967 8 Ob 10/67 Entgegengesetzt; Ebenfalls entgegenge... mehr lesen...
Norm: AußStrG §6AußStrG §9 A2cAußStrG §9 C1ZPO §111ZPO §116 IV
Rechtssatz: Der Zustellungskurator ist nicht berechtigt, für die abwesende Mutter der Kinder ein Rechtsmittel gegen den Beschluß zu erheben, mit welchem der Antrag der Mutter, die Kinder ihr in Pflege und Erziehung zu übertragen, abgewiesen wird, soferne der Bestellung des Zustellkurators die Bestimmung des § 111 ZPO entgegensteht. Anmerkung § 111 ZPO aufgehobe... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 IGBG §119 Z1GBG §122
Rechtssatz: Wurde dem Grundbuchsgesuch des Dienstbarkeitsberechtigten in I. Instanz stattgegeben, das Gesuch in II. Instanz abgewiesen, so ist die Rekurslegitimation der Grundeigentümerin mit Rücksicht auf § 119 Z 1 GBG zu bejahen. Entscheidungstexte 5 Ob 109/62 Entscheidungstext OGH 14.06.1962 5 Ob 109/62 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2fZPO §526 D1
Rechtssatz: Ist die Behebung des erstinstanzlichen Beschlusses aus einem formellen Mangel erfolgt, dann kann der OGH über den Revisionsrekurs nicht sachlich entscheiden (SZ 32/40). Entscheidungstexte 8 Ob 158/62 Entscheidungstext OGH 05.06.1962 8 Ob 158/62 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E2
Rechtssatz: Gegen die in der Substitutionsabhandlung getroffene Anordnung, welche Vermögenswerte in das Hauptinventar der Substitutionshandlung einzubeziehen sind, steht auch dem hinsichtlich des frei vererblichen Vermögens eingesetzten Erben des Rekursrecht zu. Entscheidungstexte 5 Ob 84/62 Entscheidungstext OGH 11.04.1962 5 Ob 84/62 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E7GBG §122 BGBG §136
Rechtssatz: Zur Frage der Einschreiterbefugnis des fideikommissarischen Nacherben auf Löschung von zugunsten des fideikommissarischen Vorerben eingetragenen Eigentumsbeschränkungen. Entscheidungstexte 5 Ob 441/61 Entscheidungstext OGH 22.03.1962 5 Ob 441/61 RZ 1962,174 = EvBl 1962/426 S 526 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §148AußStrG §9 B2
Rechtssatz: Die eheliche Mutter ist nicht antragsberechtigt, wenn zwischen mündigen Minderjährigen und dem ehelichen Vater hinsichtlich der Berufswahl Meinungsverschiedenheit besteht. Entscheidungstexte 7 Ob 117/62 Entscheidungstext OGH 21.03.1962 7 Ob 117/62 RZ 1962,170 = EvBl 1962/390 S 488 6 Ob 112/70 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E7
Rechtssatz: Rekurslegitimation der Erben der Nacherben. Entscheidungstexte 7 Ob 26/62 Entscheidungstext OGH 07.02.1962 7 Ob 26/62 EvBl 1962/171 S 189 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0006666 Dokumentnummer JJR_19620207_OGH0002_0070OB00026_6200000_001 mehr lesen...
Norm: ABGB §181a Z4AußStrG §9 QAußStrG §257 Abs1
Rechtssatz: Das Recht des außerehelichen Vaters des von Dritten zu adoptierenden Kindes, gehört zu werden, verpflichtet das Gericht, sich mit den Umständen auseinanderzusetzen, die der außereheliche Vater gegen die Bewilligung der Adoption vorbringt. Dem außerehelichen Vater steht ein Rekursrecht gegen den Beschluß zu, mit dem die Adoption seines Kindes durch einen Dritten bewilligt wird. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 B1AußStrG §18ProkG §1 Abs3
Rechtssatz: Der Finanzprokuratur steht gegen den Beschluß, mit dem die Abnahme eines Kindes durch den Vollstrecker in einem Gebäude einer öffentlichen Schule verfügt wird, dann, wenn die Schulbehörde eine solche Abnahme zuläßt, schon aus diesem Grunde kein Rekursrecht zu, weil der "Eingriff in die Schulhoheit" schon wegen dieser Zustimmung kein unzulässiger ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2dAußStrG §16 Abs1
Rechtssatz: Anfechtung einer zweiten, bloß hilfsweise gebrauchten
Begründung: jedenfalls unzulässig. Entscheidungstexte 6 Ob 461/61 Entscheidungstext OGH 13.12.1961 6 Ob 461/61 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0007022 Dokumentnummer JJR_196112... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 FEntmO §3
Rechtssatz: Der Vollentmündigte ist nur im Verfahren bis zur Entmündigung und im Verfahren betreffend Aufhebung und Umwandlung der Entmündigung ohne Mitwirkung seines Kurators zur Erhebung von Rechtsmitteln berechtigt. Danach von ihm selbständig nicht anfechtbare Entscheidungen - wie zB die Entscheidug über seine Unterbringung in einer Irrenanstalt - sind ihm nicht zuzustellen. Seine unzulässigen Rekurs - auch gegen d... mehr lesen...
Norm: ABGB §276AußStrG §9 C1
Rechtssatz: Wird für den unbekannten Eigentümer einer Sache ein Abwesenheitskurator bestellt, so kommt einem Dritten, der behauptet, er sei der Eigentümer, in dem Verfahren keine Parteistellung zu, insbesondere kann er nicht Abberufung des Kurator beantragen. Er muß sein Eigentumsrecht im Prozeßweg geltend machen. Entscheidungstexte 3 Ob 406/61 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ABGB §217AußStrG §9 B2
Rechtssatz: Die Verwandten eines Pflegebefohlenen haben kein Recht darauf, dem Verfahren als Beteiligte zugezogen zu werden, Abschriften von Eingaben des Beistandes (Vormundes) zu erhalten und die Zustellung gerichtlicher Verfügungen zu verlangen. Der gesetzliche Vertreter des Pflegebefohlenen wird durch das Gericht kontrolliert. Die Verwandten sind jedoch nicht als weitere Kontrollorgane über den gesetzlichen Vertr... mehr lesen...