Norm
AußStrG §6Rechtssatz
Der Zustellungskurator ist nicht berechtigt, für die abwesende Mutter der Kinder ein Rechtsmittel gegen den Beschluß zu erheben, mit welchem der Antrag der Mutter, die Kinder ihr in Pflege und Erziehung zu übertragen, abgewiesen wird, soferne der Bestellung des Zustellkurators die Bestimmung des § 111 ZPO entgegensteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0006047Dokumentnummer
JJR_19620622_OGH0002_0050OB00131_6200000_001